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Was für strafen stehen auf schre Körperverletzung?

gefragt von griechesuchtgriechesucht am 24.10.2008 um 16:45 Uhr

von bis? hat da jemand ne Ahnung?


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sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 24. Oktober 2008 16:47
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§ 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Quelle:

http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 24. Oktober 2008 16:49

Danke. Sehr aufschlussreich... hab mich selbst angezeigt... hoffe dass sich das ein bisserl strafmildernd auswirkt

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 24. Oktober 2008 16:49

ja. hoff ich auch.

Kommentar von F0a990f4d1db725d2c83acab63a2ebf7smallHupfhoernchen am 24. Oktober 2008 16:53

:D:D:D:D omg bist du ...?? D:D


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. Oktober 2008 16:47
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§226 StGB: Freiheitsstrafe ein bis zehn Jahre.


anonym
beantwortet von mietmensch am 24. Oktober 2008 16:47
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Rempeln, Schubsen, Stoßen, Treten, Bein stellen, Boxen, Klatschen: Gehören all diese Begriffe schon zum Bereich der Körperverletzung? Laut Gesetz ist die Körperverletzung eine Handlung, bei der die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden eines anderen Menschen angegriffen wird. Eine solche Tat wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Um die Höhe der Strafe bestimmen zu können, wird zwischen verschiedenen Arten der Körperverletzung unterschieden:

Körperverletzung Wer andere körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit Schaden zufügt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Selbst eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und kann bestraft werden.

Gefährliche Körperverletzung

Wenn eine Körperverletzung unter ganz bestimmten Umständen begangen wird, spricht man im Strafrecht von einer „gefährlichen Körperverletzung“. „Gefährlich“ ist die Körperverletzung immer dann, wenn

dazu Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe verwendet werden oder eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet wird oder das Opfer hinterlistig überfallen wird oder sie nicht nur von einer Person ausgeführt wird, sondern zu zweit oder von einer ganzen Gruppe oder das Opfer durch den Angriff sterben könnte. Wenn auch nur einer dieser Punkte zutrifft, kann ein Angreifer bereits wegen einer „gefährlichen Körperverletzung“ verurteilt werden. Die Gefängnisstrafe kann, je nach Schwere des Falles, zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Selbst wer nur den Versuch unternimmt, jemanden auf diese Art zu verletzen, kann schon bestraft werden.

Schwere Körperverletzung Je nachdem, wie schwer die Folgen einer Körperverletzung für das Opfer sind, ist im Strafgesetzbuch auch von „schwerer Körperverletzung“ die Rede.

Eine „schwere Körperverletzung“ liegt vor, wenn die verletzte Person durch den Angriff

unfruchtbar, taub, stumm oder auf einem oder beiden Augen blind wird

ein wichtiges Körperteil verliert oder nie mehr gebrauchen kann

für immer stark entstellt oder verunstaltet wird oder

für immer krank, gelähmt, geistig oder körperlich behindert bleiben wird.

„Schwere Körperverletzung“ wird mit einem Gefängnisaufenthalt bestraft. Die Strafe kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen, wobei auch die Schwere der Verletzung berücksichtigt wird.

plus Schmerzensgeldzahlung !

Kommentar von mietmensch am 24. Oktober 2008 16:51

Also ganz klar zwischen 6monaten und 10 Jahren Gefängniss ! oder wenn bis 12 monate gerichtet wird auch auf Bewährung möglich je nach vorstrafen und richterlichen Beschluss


JennyT1989
beantwortet von JennyT1989 am 24. Oktober 2008 16:45
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Nichts anstellen :-D immer schön brav bleiben!!!


anonym
beantwortet von Memmenie am 24. Oktober 2008 16:46
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wen und wieviel willste den denn hauen?

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 24. Oktober 2008 16:46

is alles schon passiert... wollt nur wissen, was mich schlimmstenfalls erwartet...

Kommentar von Memmenie am 24. Oktober 2008 16:47

oh oh oh oh

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 24. Oktober 2008 16:48

erzähl mal.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 24. Oktober 2008 16:50

sei nicht so neugierig. aber als kleinen tipp, les dir meine Fragen durch vom Luli/august. Hab mich selbst angezeigt

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 24. Oktober 2008 16:57

jetzt les ich schon 15 min und hab immer noch nicht s gefunden... hast deine frau/ex-frau geschlagen?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 24. Oktober 2008 17:45

Nö, gewürgt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Oktober 2008 16:46
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Geldstrafe, Gefängnisstrafe, kommt drauf an.

Kommentar von mietmensch am 24. Oktober 2008 16:54

Mit Geld ? Bei schwerer K Verletzung unmöglich es gibt Gesetze


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 24. Oktober 2008 16:47
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Angelflight
beantwortet von Angelflight am 24. Oktober 2008 16:47
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Kommt drauf an, obs ein Jugendlicher ist oder ein Erwachsener, oder ob derjenige schon öfter bestraft wurde oder nicht.


Nellina
beantwortet von Nellina am 24. Oktober 2008 16:48
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StGB § 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


bluebluerose
beantwortet von bluebluerose am 24. Oktober 2008 16:51
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was haste denn nu wieder angestellt???

Kommentar von Tikitak am 24. Oktober 2008 18:13

Dachte, deine verbalen Ausrutscher seien genug.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 25. Februar 2009 06:43
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Das ist von Land zu Land verschieden.


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