Was für Strafen blühen einem Beim Bos FUnk ghören?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie schon unten gesagt, nützt Dir ein Sanner bei dem demnächst eingeführten Tetra-Funk nichts mehr, weil man den Text entschlüsseln müsste, was kein Scanner kann. Wenn Du selber nur mit- hörst, ist das noch nicht unbedingt strafbar, zumindest nicht nach allgemeinem Strafrecht, aber nach dem Telekommunikationsgesetz (§§148,149) ist es strafbar! Insbesondere wenn Dritte dann mithören und vertrauliche, nicht für Sie bestimmte Infos bekommen. also lieber mal die Finger weg lassen.

Es hat seinen Sinn, dass der Funk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht öffentlich auf Internetseiten oder in einem normalen radio gehört werden können. Diese Frequenzen sind im übrigen meistens ziemlich langweilig. Dennoch gibt es teils empfindliche Strafen. In absehbarer Zeit wird der BOS-Funk in Deutschland von analog auf digital umgestellt. Dann bringt dir der Scanner nichts mehr. Du kannst dir das Geld also sparen.

§ 86 TKG

Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§ 95 TKG

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

wo ist die Quelle ??

Liebe/r Reiswaffel87,

bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. In dem Fall: ww*.funkfrequenzen01.de/index001.htm Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig! Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support

Jetzt kann ich noch nicht mal meinen eigenen Beitrag beanstanden, da er nach Prüfung freigegeben wurde.. Tztz..

Die Pragraphen waren fehlerhaft genannt. Nachzulesen ist das Gesetz für den Fragesteller unter http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/index.html

@Reiswaffel87

Soll ich für Dich den Beitrag beanstanden? ( lach)

@BossUwe

Nicht nötig, BossUwe... ;)


Entgegen der Annahme von "Firefighter11" und "Support6" ist hier insoweit kein Richtlinienverstoß seitens "Reiswaffel87" zu erkennen. Der Angabe einer Quelle gemäß §§ 62 Abs. 1 bis 3 und 63 Abs. 1 und 2 UrhG bedurfte es hierbei nicht, zumal der unveränderte Gesetztestext zudem alleine und vom eigentlichen Beitrag entsprechend in Kursivschrift abgegrenzt eingestellt wurde.


Gesetze unterliegen neben Verordnungen, amtlichen Erlassen und Bekanntmachungen nach § 5 UrhG keinem urheberrechtlichen Schutz.


Unter Umständen von allgemeinem Interesse: Die von "Reiswaffel87" erstzitierte Vorschrift (vormals § 85 TKG) ist mit Stand des BGBl. I 2010, Nr. 64, S. 1951-1978, ausgegeben am 16.12.2010 nunmehr unter § 89 TKG , ebenfalls die Strafvorschrift (vormals § 95 TKG) mit gleichem Stand nunmehr unter § 148 TKG zu finden.

@Reiswaffel87

Das ist ein Regierungs-Text. Hier gibt es garantiert keine Abmahnung beim kopieren.

Ansonsten richtig... Ja nie was kopiern. ich versteh eh den Mut der Gute-frage-macher nicht, ein Forum in deutschland zu betreiben..... viel zu gefährlich in diesem desolaten Juristenstaat

du darfst scanner haben und benutzen. du darfst den bos funk nicht abhören. mithören (versehentliches hören) ist ok sobald du weiterdrehst wenn du merkst das es bos funk ist. wenn du versehentlich mithörst darfst du dritten nichts von dem sagen was du gehört hast

Kenn ein Fall wo Zivil-Bullen einem CB-Funker den Scanner beschlagnahmten. Anderseits sind die Dinger zugelassen. Besser also, keiner kriegt mit dass du so ein Gerät hast. Und wenn du ihn kaufst, zahl bar. Vorsichtshalber.

@Funkerchef

da man meistens eh nich mehr hört als stille oder das piepen des FMS brauch man son teil auch nicht um mitzuhören^^