Hallo! ALso, ich habe meine Wohnung gekündigt und suche einen Nachmieter. Einen Interessenten hat meine Vermieterin schon abgelehnt. Wie viele muss ich denn vorschlagen? Muss ich, nur weil sie sich nicht entscheiden kann , noch einen Monat länger zahlen??
wie sieht die Rechtslage aus?

Du musst bis zum Ablauf der Vertragsfrist zahlen. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Nachmieter zu akzeptieren.

Wenn du fristgerecht gekündigt hast, brauchst Du keinen Nachmieter.
Wenn Du vorher aus dem Mietvertrag heraus willst, ist es zunächst Sache des Vermieters, einen Nachmieter zu akzeptieren oder nicht. Soweit die Möglichkeit eines Nachmieters vertraglich vereinbart ist, muß er einen solchen dann akzeptieren, wenn dieser hinsichtlich Solvenz und Haushaltsgröße dem bisherigen Mieter entspricht.
Edgar Niklaus am 1. März 2008 14:12 Damit ist alles umfassend beantwortet. DH
wenn du fristgerecht gekündigt hast, musst du meines Wissens überhaupt keine Nachmieter präsentieren.
Du musst nur einen Nachmieter finden, wenn du vor Ende der normalen Kündigungsfrist aus deiner Wohnung ziehen willst.
Sonst ist es Sache deiner Vermieterin, die Wohnung neu zu vermieten.
ja du mußt dann bis zum Ende der Vertragszeit bezahlen, hast aber das Recht bis zum Ende darain zu wohnen ohne sie vorher freizugeben