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Was für Rechte habe ich, wenn meine Vermieterin vorgeschlagene Nachmieter nicht akzeptiert?

gefragt von dimencia am 01.03.2008 um 13:40 Uhr

Hallo! ALso, ich habe meine Wohnung gekündigt und suche einen Nachmieter. Einen Interessenten hat meine Vermieterin schon abgelehnt. Wie viele muss ich denn vorschlagen? Muss ich, nur weil sie sich nicht entscheiden kann , noch einen Monat länger zahlen??

wie sieht die Rechtslage aus?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. März 2008 13:40
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Du musst bis zum Ablauf der Vertragsfrist zahlen. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Nachmieter zu akzeptieren.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. März 2008 14:08
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Wenn du fristgerecht gekündigt hast, brauchst Du keinen Nachmieter.

Wenn Du vorher aus dem Mietvertrag heraus willst, ist es zunächst Sache des Vermieters, einen Nachmieter zu akzeptieren oder nicht. Soweit die Möglichkeit eines Nachmieters vertraglich vereinbart ist, muß er einen solchen dann akzeptieren, wenn dieser hinsichtlich Solvenz und Haushaltsgröße dem bisherigen Mieter entspricht.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 1. März 2008 14:12

Damit ist alles umfassend beantwortet. DH


Watson
beantwortet von Watson am 1. März 2008 13:41
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wenn du fristgerecht gekündigt hast, musst du meines Wissens überhaupt keine Nachmieter präsentieren.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 1. März 2008 13:43
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Du musst nur einen Nachmieter finden, wenn du vor Ende der normalen Kündigungsfrist aus deiner Wohnung ziehen willst.

Sonst ist es Sache deiner Vermieterin, die Wohnung neu zu vermieten.


Bellator
beantwortet von Bellator am 1. März 2008 13:40
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Keine Rechte, sie muss die nicht akzeptieren.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. März 2008 14:05
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ja du mußt dann bis zum Ende der Vertragszeit bezahlen, hast aber das Recht bis zum Ende darain zu wohnen ohne sie vorher freizugeben


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. März 2008 23:07
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Du hast in dem Fall gar keine Rechte.




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