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Was für Rechte habe ich als Mieter?

gefragt von nadine19861 am 04.07.2008 um 17:46 Uhr

Hallo, habe 2 Fragen an euch: wir sind in einer Mietwohnung und bezahlen 490warm. Trotzdem kam unsere Vermieterin und wir mussten 250Euro Heizkosten nachbezahlen- ist das zulässig? Als wir einen Stromausfall hatten ist unsere Digitalbuchse ausgefallen.Wir haben einen kommen lassen, der dies wieder gemacht hat. Dabei haben wir festgestellt als wir den Sicherungskasten ausgemacht haben, dass der Raum,der als Abstellkammer unsrer Vermieterin gilt, dass dieser auf unsere Stromkosten läuft. Und das seit 1,5 Jahren. Wäre ja nicht so schlimm gewesen, aber da laufen Akkuladegeräte für Bohrmaschine usw. die natürlich verdammt viel Strom schlucken.Musste 400€ nach


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 4. Juli 2008 17:49
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Die Heizkosten müsst ihr nachzahlen, die Preise sind ja gestiegen. Allerdings nur, wenn ihr eine ordentlich Verbrauchsabrechnung habt.

Wenn der Abstellraum ausschließlich von der Vermieterin genutzt wird, muss sie die Stromkosten dafür auch alleine bezahlen. Das müsst ihr mit ihr klären.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Juli 2008 17:50
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Natürlich ist eine Heizkostennachzahlung zulässig, wenn die entsprechenden Kosten aufgelaufen sind; es sei denn der Mietvertrag sagt ausdrücklich etwas anderes.

Nicht zulässig ist es, wenn der Vermieter über Euren Stromzähler seine Geräte betreibt; es sei denn, es besteht ein entsprechender Gestattungsvertrag.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Juli 2008 17:49
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Kurz und knapp: Punkt 1 ist okay, die meisten Mieter müssen Nebenkosten nachzahlen. Punkt 2 ist nicht korrekt, dass muß der Vermieter ändern.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 4. Juli 2008 17:51
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1) Die Warmmiete berrechnet sich im Normalfall nach dem tatsächlichen Verbrauch - es sei denn, es liegt im Vertrag ein Ausschluß vor (was fast nie der Fall ist). Die Warmmiete bezieht sich hier - so denke ich - auf den bis dahin durchschnittlichen Verbrauch. Alles was darüber geht muß nachgezahlt werden.

2) Wenn der Abstellraum tatsächlich (nachweislich) über euren Zähler geht, dann muß dieser über die Stromrechnung der Nutzerin (Vermieterin) abgerechnet werden. Aber was ich nicht verstehe: Akkuladegeräte von Bohrmaschinen verbrauchen keine 400 Eus, es sei denn, du wohnst in einem Baumarkt...

3) Diese Angaben beruhen auf dem Wissen eines Laien, also kann sein, daß ich mich auch irre, laß mich also gerne eines besseren belehren


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Juli 2008 17:52
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Die Kosten für die Heizung sind enorm gestiegen, da kann es zu einer Nachzahlung kommen. Das mit dem Strom würde ich mir nicht bieten lassen. Spreche mit dem Vermieter. Oder drehe für die Kammer die Sicherung raus.





Lisa93
beantwortet von Lisa93 am 4. Juli 2008 17:52
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nachzahlen muss fast jeder über den zweiten punkt solltest du mit deinem vermieter einmal sprechen


anonym
beantwortet von jockl am 4. Juli 2008 18:06
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Die Heizkostennachforderung ist in der Regel nur in Verbindung mit einer Verbrauchs-abrechnung zulässig. Es gibt da Ausnahmen welche bis 4 Wohnheiten gelten. Einfach gesagt, sind Wärmemessgeräte bei Warmwasser und Heizgeräten installiert, dann nur Nachzahlung auf Nachweis. Zu dem Stromziehen seitens des Vermieters. Wie da nur für Bohrmaschinenakku´s 400 € zusammen kommen, ist mir als Extrem-Heimwerker nicht plausibel zu machen. Unabhängig davon ist es Diebstahl zu Euren Lasten. Muss seitens des Vermieters geändert werden oder es gibt einen Vereinbarung welche da greift.

Kommentar von Regenmacher am 4. Juli 2008 18:18

jockl

Du hast von Mietrecht und Heizkostenverordnung keine Ahnung, warum antwortest du dann?

Die Heizkostenverordnung gilt nicht in einem Haus mit 2 Wohnungen, wenn eine davon vom Vermieter bewohnt wird.

Nix mit 4 Wohneinheiten.




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