tamii1307 am 01.07.2009 um 19:37 Uhr
meine freundin (14) wurde vor ner woche beim klauen in einem drogeriemarkt erwischt. sie hatte sachen im wert von 200 € genommen. die polizei hatte sie abgeholt . sie war 2 mal im müller. einmal mit ner freundin( sie hat nix geniommen) und das 2te mal alleine wo sie das ganze zeugs genommen hat. als sie rausgehen wollte hats gepiept. ich hatte mich später mit der freundin verabredet, die das erste mal mit im müller war aber nix genommen hat. später ist die polizei zu ihr gekommen und hat in ihre tasche geguckt. sie haben gesagt, das das mädchen , das geklaut hat, ne anzeige bekomt. bei ihr haben sie das allerdings nicht gesagt. wisst ihr was sie für ne strafe bei 200 euro erwartet, muss sie vor gericht und eine strafe bezahlen? sie musste dem drogeriemarkt 50 euro geben. ich kann mir nicht vorstellen das das alles gewesen sein soll bei soo viel.
Bitte ernst gemeinte antworten!

Nee, ich hoffe mal auf eine Gerichtsverhandlung und eine drastische Jugendstrafe. Im Drogeriemarkt hat sie ja jetzt Hausverbot und den Rest wird das Gericht erledigen. 200€ ist schon echt skrupellos.

Sie ist noch nicht mündig. Das heisst, VERMUTLICH bekommt sie eine Anzeige und Hausverbot in dem Geschäft. Vermutlich gibt es wegen der Anzeige eine Gerichtsverhandlung. Je nachdem wie das bei euch in der Gegend abläuft sitzt sie dann mit einem Bevollmächtigten oder einem Richter alleine in einem Raum, also keine Zeugen und Anwälte und alles (kann aber ihre Eltern mitbringen), und wird gefragt wieso und weshalb sie geklaut hat. Dann wird sie entweder Sozialstunden ableisten müssen oder eine Geldsumme an eine Soziale Einrichtung zahlen müssen. Für einen Lippenstift und eine Flasche Nagellack musste die Tochter einer Freundin 150,00 Euro an das Deutsche Rote Kreuz bezahlen. Das MUSS bei deiner Freundin nicht genauso sein, KANN aber ähnlich sein.
tamii1307 am 1. Juli 2009 20:03 ok viielen dank

Ich würde sagen sozialstunden..und VL Hausverbot im Laden....

hängt auch davon ab, wie sie sich da gibt. Unter Umständen wird sie auch nur verwarnt. Hausverbot in dem Laden ist natürlich selbstverständlich. Kann sein, daß das Jugendgericht noch ein par Sozialstunden aufbrummt, mehr sollte es aber für einen Ersttäter in der Regel nicht sein
Naja, Anzeige für Diebstahl. Da muss deine FReundin ne Menge blechen. Die 200 Euro und noch Schadensersatz oder sonst was. Aber die sollte vllt schon mal sparen. Sowas darf man einfach nicht tun! Und dann auch noch mit 14?!
Naja, wenn sie nicht vorbestraft ist, dann sicherlich nur Sozialstunden oder (eher unwahrscheinlich) eine kleine Geldstrafe, aber sie is ja erst 14. Also nix mit Knast, solange sie sich nicht öfter erwischen lässt. Beim nächsten mal besser anstellen :-)

Wenn sie vorher noch nicht aufgefallen ist, wird es glimpflich ablaufen. Sie wird zunächst vorgeladen und wird über die Konsequenzen ihres Tuns und das weitere Prozedere aufgeklärt. Dann geht die Akte zum Staatsanwalt und dort wird über das Strafmaß entschieden. Wahrscheinlich wird deine Freundin Sozialstunden ableisten müssen.
tamii1307 am 1. Juli 2009 19:43 danke ^^ DH

kann sein dass es ne Abzeige wegen Ladendiebstahl mit sich bringt aber wenn sie vorher noch nie auffällig war und ihre Tat zugibt wird die wahrscheinlich eingestellt
Der Sohn einer Bekannten musste mal vor gericht, weil er Schnürsenkel geklaut hat. Dann musste er Sozialstunden machen. Sie scheint auch etwas (ein kleines bisschen )dumm zu sein. Ein normaler Mensch klaut nicht und schon gar nicht so viel!
tamii1307 am 1. Juli 2009 19:45 meinst du das jetzzt ernst O.O
In dem Alter, leider, nur einen klapps auf die Finger. gggrrrr