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Was für möglichkeiten hat man mit 30jahren , um schulabschluss und arbeit mäßig was zu bekommen???

gefragt von tobi2000tobi2000 am 24.12.2008 um 22:02 Uhr

mein problem ist ich habe kein schulabschluss sowie keinen berufsabschluss. habe eine sellische erkrankung sowie x-symdrom und einen ca 10 jährigen jungen der 100% behindert ist und normale tochter... Habe top Mann... Wohne auf einen dorfund keinen führerschein... darf ich mich trotzdem selstständig machen oder sieht es schlecht aus???mit möglichkeiten??? bitte nur vernüftige antworten... vielen dank und frohe weihnachten


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anonym
beantwortet von amiria71 am 24. Dezember 2008 22:05
4x
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dürfen darfst du vermutlich schon. Für bestimmte Geschäfte musst Du eine gewissen Zuverlässigkeit nachweisen, manches darf man natürlich auch nur mit abgschlossener Ausbildung (z.b. die meisten Handwerke).

Da ich Deine Fähigkeiten und Talente nicht kenne, ebensowenig deinen finanziellen Hintergrund und du nicht mal verrätst, womit Du dich selbstständig machen isllst - kann ich Dir leider nichts genaueres sagen.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:08

an und verkauf sowas in der richtung

Kommentar von Saarland60 am 24. Dezember 2008 22:14

An- und Verkauf? Nimmst du einen Rat an? Lass es bleiben.

Kommentar von amiria71 am 24. Dezember 2008 22:14

solange du keinen konkreten plan hast, sieht es schlecht aus. Du musst erstmal ein konzept haben und durchplanen, wie du alles organisieren und finanzieren willst. An Deinem Beispiel: an- und verkauf - stationär, online, oder beides? WOMIT willst Du handeln? gebrauchte Kinderkleidung, Antiquitäten, Trödel? Kennst Du Dich mit den Preisen und Angeboten in dem Segment aus? Wo willst Du lagern?

Du scheinst da noch nicht wirklich einen Plan zu haben und bis Du nicht eine konkrete Idee hast und von der entsprechenden Materie auch Ahnung - lass es lieber

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:24

plan internet verkauf... babysachen und anderes... keine Antiquitäten, Trödel... preisen kenne ich mich aus... rechnen kann ich... bei uns im haus/hof will ich lagern... seperater laden kommt nicht in frage... versandwesen kenn ich mich aus...

Kommentar von amiria71 am 24. Dezember 2008 22:27

na dann - versuchs doch! allerdings ist internetverkauf jetzt nicht unbedingt was, wobei Du "mal rauskommst", wie du in einem anderen Kommentar geschrieben hast.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:30

ich muss raus durch sachen ankauf und sehen ob man sie verkaufen kann...


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 24. Dezember 2008 22:07
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Es ist nicht alles schlecht. Irgendwas kannst Du sicherlich sehr gut oder machst es sehr gerne. Oder Du hast sehr viel Spaß und Freude an irgenwelchen Sachen oder Dingen. Versuche Dich damit selbstständig zu machen. Fange "klein" an und habe Mut und Ziele. Dann kann es was werden...Viel Glück.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:13

danke,das kann ich auch gebrauchen. Frohe Weihnachten


warndreieck
beantwortet von warndreieck am 24. Dezember 2008 22:03
1x
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Viel Glück!

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:07

danke,das kann ich auch gebrauchen... vielen dank


waggerla
beantwortet von waggerla am 24. Dezember 2008 22:05
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In welcher Richtung möchtest Du Dich denn selbständig machen? Darauf kommt es halt an.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:08

an und verkauf sowas in der richtung

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 24. Dezember 2008 22:33

An- und Verkauf. Da lass Dich nur auf Sachen ein, von denen Du weißt, dass Du sie an den Mann (die Frau) bringst. Wenn es Dir liegt, probier sowas wie Avon. Damit kann man, wenn man einen guten Kundenstamm hat, einiges an Geld verdienen (dauert aber, bis man soweit ist). Wie gesagt, kann, muss nicht so sein.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 24. Dezember 2008 22:06
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Selbständig machen darfst du dich immer, das ist nicht das Problem. Um als Selbständige geschäftlich erfolgreich zu sein, brauchst du auch nicht unbedingt einen Schul- oder Berufsabschluss (nur rechnen musst du unbedingt können!). Mir scheint das Problem eher hier zu liegen: Wo willst du die Zeit hernehmen? Ein selbstständiges Geschäft erfordert SEHR viel Zeit. Wer kümmert sich um die Familie? Kann dein Mann das alleine? Wenn man dann noch deine Erkrankung berücksichtigt - was, wenn du zeitweise arbeitsunfähig bist? Wer kümmert sich dann ums Geschäft und darum, dass Geld in die Kasse kommt? Das Risiko scheint mir hier ziemlich hoch zu sein.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:16

Mein Sohn geht in die Schule und in Hort.Meine kleine in die Kita...Aber mir fällt die decke auf kopf zu hause,muss mal raus und mir selbst freude machen. um mir zubeweisen was ich drauf habe. daher frage ich nach.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 24. Dezember 2008 22:25
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Selbstständig sein heißt ich mache alles selbst und zwar ständig - Wenn Du das kannst und auch willst, jahrelang auf Urlaub verzichten und 14-16 Stunden am Tag arbeiten, dann mach es. Ansonsten such Dir einen Job in Anstellung

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:35

ich bekomme keinen job... nur erwerbslosenrente,die ich beantragen soll...

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 25. Dezember 2008 11:27

Ich bezweifel, dass Selbständigkeit für Dich das Richtige ist, nachdem Du über Deine familiäre Situation gelesen hast.
Ich war 15 Jahre selbständig und hatte für meine Familie fast gar keine Zeit. Ich hatte das Glück, dass mein Mann sich um alles familiäre kümmerte, sonst hätte das nicht geklappt.
Auch ist es so, wenn Du bestimmte Dinge versäumt hast zu lernen, Du für alles jemanden brauchst, der das macht und zusätzliche Kosten auf Dich zukommen, die erstmal verdient sein müssen. Krankenversicherung und Altersvorsorge hast Du selbst zu tragen, ebenso für Deine Kinder. Stell Dir das bitte nicht zu einfach vor.
Auch wenn das mit der Selbständigkeit nicht so läuft, sollten die finanziellen Mittel vorhanden sein, um die Familie über Wasser halten zu können.
Und wenn Du Erwerbslosenrente bekommst, wird die gestrichen, wenn Du einer beruflichen Tätigkeit nachgehst.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 25. Dezember 2008 20:10

vielen dank für den tip


konny27
beantwortet von konny27 am 24. Dezember 2008 22:06
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Ich denk es kommt darauf an mit was und schaffst du das mit den Jungen?

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:13

Wie meinst du das???

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 24. Dezember 2008 22:16

Na mit den Sohn der 100% behindert ist.Er brauch bestimmt pflege rund um die Uhr

Kommentar von amiria71 am 24. Dezember 2008 22:19

hm, ne gute Bekannte von mir, hat eine Pflegetochter, die ist autistisch und blind. dennoch geht meine Bekannte arbeiten. Das Kind (inzwischen auch schon 20 Jahre alt) braucht zwar Betreuung, aber dafür gibts Einrichtungen. Auch behinderte Menschen mögen ja nicht nur zu Hause sitzen...

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 24. Dezember 2008 22:26

amiria71 das stimmt genau,was du sagt... mein sohn geht in die schuke und hort...

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 24. Dezember 2008 22:32

Auch bei 100% Behinderung?Ich finde das toll wenn diese Menschen eine Vörderung bekommen.Meine Bekannte hat einen behinderten Sohn,sie ist zu Haus,Er ist allerdings am Spezialrollstuhl gefesselt wenn sie mal rausfahren.Ich bewundere sie,wie sie damit umgeht und nicht den Kopf in den Sand steckt.Wenn sie einmal eine auszeit benötigen beaufsichtigen wir den Jungen,er ist so drollig und doch so hilflos.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 25. Dezember 2008 20:09

mein sohn 100% behinder mit den merkzeichen B/Ständige Begleitung des Menschen mit Behinderung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig. Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit. bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts. G/Der Mensch mit Behinderung ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert . Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 % und dem Merkzeichen G (gehbehindert) auf ihrem Behindertenausweis haben nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr im Umkreis von 50 km und im Verkehrsverbund. (Verkehrsverbund - siehe hier)

Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30 €/km = 900,- €/Jahr bei der Steuererklärung oder Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch): Dazu gehören grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15 000 km im Jahr nicht übersteigt. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig. KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, solange das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 SGB IX in Anspruch genommen wird H/Der Mensch mit Behinderung ist hilflos

Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,- € Auf Antrag werden die Aufwendungen (z.B. Haushaltshilfe), höchstens jedoch ein Betrag von 924 € im Jahr, ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 45. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 25. Dezember 2008 06:28
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Ich möchte dir nicht den Mut nehmen aber überlege es dir gut ! Von der schulichen , sowie beruflichen Bildung fehlt dir gar das Grundwissen !

Offenen freien Verkauf könnte ich mir vorstellen, denn rechnen kannst Du ja wie Du sagst ! Aber eine Selbständigkeit wo auch vertragliche Kenntnisse gefordert werden, Schriftverkehr etc .würde ich zwingend abraten du tust dir keinen Gefallen damit !


abibremer
beantwortet von abibremer am 27. Dezember 2008 18:01
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schulabschluß kannst du an der abendschule (VHS) nachholen.


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