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Was für Geld steht mir nach der Geburt zu wenn ich 3 Jahre in Elternzeit gehe.Bin berufstätig.

gefragt von dirtydevil612 am 10.07.2009 um 20:39 Uhr
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ameise99
beantwortet von ameise99 am 10. Juli 2009 21:16
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Die User haben schon alles mitgeteilt. Kann dir noch zwei Links zum stöbern geben: Kurzinfo Elterngeld: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 10. Juli 2009 21:17

Zweiter Link etwas ausführlicher über Elterngeld -antrag, -beratung, -rechner, -bezugszeit usw: http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html


anonym
beantwortet von techchick99 am 10. Juli 2009 20:41
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Du kannst auf jeden Fall erstmal Elterngeld beantragen. Da bekommst du dann für 12 Monate 67% deines Nettoeinkommens. Maximal allerdings 1800 Euro. Mindestens jedoch 300 Euro. Nach 12 Monaten ist dann Schluss. Die letzten zwei Jahre Elternzeit bekommst du nix mehr.

Ach so: Kindergeld gibt's natürlich auch noch. Derzeit ab Geburt 164 Euro im Monat fürs erste Kind. Ab dem dritten Kind ist es dann etwas mehr.

Kommentar von dirtydevil612 am 10. Juli 2009 20:44

Aber ich dachte man kann auch 3Jahre in Elternzeit gehen und das dann irgendwie splitten lassen.

Kommentar von techchick99 am 10. Juli 2009 20:48

Ja, es gibt die Möglichkeit das Elterngeld zu splitten, dh du bekommst nicht 12 Monate 100% ausgezahlt, sondern 24 Monate 50%. Und saan71 hat recht, Elterngeld gibt es für die ersten 12 Monate nach Geburt des Kindes. Bekommst du Mutterschaftsgeld, wird diese Zeitspanne abgezogen. Ich glaube, derzeit bekommt man in der Regel 2 Monate Mutterschaftsgeld. Bei Zwillingsgeburten oder Frühchen gibts 1 Monat länger.

Kommentar von techchick99 am 10. Juli 2009 20:49

Ja, es gibt die Möglichkeit das Elterngeld zu splitten, dh du bekommst nicht 12 Monate 100% ausgezahlt, sondern 24 Monate 50%. Und saan71 hat recht, Elterngeld gibt es für die ersten 12 Monate nach Geburt des Kindes. Bekommst du Mutterschaftsgeld, wird diese Zeitspanne abgezogen. Ich glaube, derzeit bekommt man in der Regel 2 Monate Mutterschaftsgeld. Bei Zwillingsgeburten oder Frühchen gibts 1 Monat länger.

Geht dein Mann auch noch mind. 2 Monate in Elternzeit, kann er für diese Zeit auch Elterngeld beantragen. Dann bekommt ihr insg. 14 Monate. Es müssen allerdings mind. 2 Monate sein.

Kommentar von saan71 am 10. Juli 2009 20:44

man bekommt BIS ZU 12 Monate Elterngeld, nicht unbedingt IMMER 12 Monate. Bei mir sind es z.B. nur 10 Monate Elterngeld, da ich während der 2 Monate Mutterschutz nach der Geburt noch einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen habe. Dann fällt in diesen zwei Monaten das Elterngeld weg.

Kommentar von dirtydevil612 am 10. Juli 2009 20:49

ja aber was bekomm ich wenn ich 3 Jahre daheim bleiben muss da man hier im so kinderfreundlichem Bayern ja vorher keinen Kindergartenplatz erhält.Ich kann doch nicht nur von 300€ Elterngeld und Kindergeld leben.

Kommentar von techchick99 am 10. Juli 2009 20:51

Ja, diese Frage sollte man mal an unsere Ursula von der Leyen stellen. :-) Ich habe leider auch nicht die passende Lösung für dich. Ich bin derzeit noch in Elternzeit, mein Sohn ist 15 Monate. Bekomme kein Elterngeld mehr. Arbeite daher gerade auf 400 Euro Basis von zu Hause aus.


winherby
beantwortet von winherby am 10. Juli 2009 20:40
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60% vom Brutto

Kommentar von butty09 am 10. Juli 2009 20:41

aber nur ein jahr


stef1601
beantwortet von stef1601 am 10. Juli 2009 20:40
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1 Jahr Elterngeldund Kindergeld, dannach nur Kindergeld


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