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Was für Geld ist mehr Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

gefragt von tobiasle am 15.12.2008 um 11:16 Uhr
                                                                           Was für Geld ist mehr Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

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wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 15. Dezember 2008 11:17
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Krankengeld


toto77
beantwortet von toto77 am 15. Dezember 2008 11:18
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was ist denn das für ne frage? das kamm man doch gar nicht vergleichen! (meiner meinung nach..)


anonym
beantwortet von Badezimmer am 15. Dezember 2008 11:18
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Krankengeld waren bei mir 100% des normalen Lohnes. Mein Betrieb hat freiwillig die Differenz aufgefüllt.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 16. Dezember 2008 19:36

Was erzählst du da. Was hat derAG aufgefüllt, wenn du 100% Krankengeld schon bekommen hast.

Die ersten 6 Wochen hat man Lohnfortzahlung =1000 % Lohn oder Gehalt.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 15. Dezember 2008 11:19
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hö ? Du kannst doch kein Arbeitslosengeld beantragen wenn du Krank bist und Krankengeld bekommst fals du das nun vorhast

Kommentar von tobiasle am 15. Dezember 2008 11:21

nee ich bin Krank wegen Bandscheibenvorfall und deswegen Arbeitslos geworden.Bek. Krankengeld ein Kollege meinte Arbeitslosengeld sei mehr.War nur so die Frage. Bin froh wenn ich wieder arbeiten kann sobald ich was gefunden hab nun


BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 15. Dezember 2008 11:19
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Krankengeld = 70% vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate, ALG = 60 % (ohne Kinder)


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. Dezember 2008 11:20
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Arbeitslosengeld ist mehr.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 15. Dezember 2008 11:23

Du kennst Dich aus!!

Krankengeld = 70% vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate, ALG = 60 % (ohne Kinder)

Kommentar von Mietnormade am 15. Dezember 2008 11:28

Arbeitslosengeld wird von 4 Millionen Arbeitslosen bezogen und Krankengeld richtet sich nach dem ausgemachten Tarif. Und ich vermute es gibt weniger Krankengeldempfänger als ALG I Empfänger.


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