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Was für ein Urlaubsanspruch steht mir bei meiner Arbeit mit 30 Stunden in der Woche zu?

gefragt von ETEAMETEAM am 11.11.2007 um 17:37 Uhr

Ich habe ein Arbeitsvertrag mit 30 Stunden in der Woche. Laut Arbeitsvertrag habe ich im Jahr 20 Tage Urlaub! Dies erscheint mir etwas wenig! Zumal ich vorher eine Arbeit hatte mit 20 Stunden in der Woche und angefangen habe mit 24 Tage Urlaub im Jahr. Ich habe dort 3 Jahre gearbeitet und war im dritten Jahr bei 27 Tagen Urlaub im Jahr! Sprich jedes Jahr habe ich einen Tag dazu bekommen! Mir hat eine Freundin gesagt, dass 20 Tage Urlaub im Jahr sittenwidrig wären...!

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Urlaubsanspruch x 189 Jahr x 174 Woche x 81 30Stunden x 1

waterlilies
beantwortet von waterlilies am 11. November 2007 18:09
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Die Anzahl der Urlaubstage ist nicht von der Zahl der Wochenstunden, sondern von der Zahl der Arbeitstage pro Woche abhängig.

"Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage. Werktage sind alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind, normalerweise also die 6 Wochentage von Montag bis Samstag.

Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht daher in Wochen umgerechnet einem Urlaub für 4 Wochen.

Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub gemäß der folgenden Umrechnung:

24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub.

Wer nur 4 Tage in der Woche arbeitet, hat dementsprechend einen Anspruch auf 16 Arbeitstage Urlaub:

24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 4 Arbeitstage = 16 Arbeitstage Urlaub.

Bei 3 Arbeitstagen pro Woche hat man dementsprechend 12 Arbeitstage Urlaub pro Jahr u.s.w."

Quelle: www.hensche.de


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 11. November 2007 18:10
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Wenn diese 30 Stunden nur an bestimmten Arbeitstagen erbracht werden, können die 20 Tage durchaus gesetzlich sein. Arbeitest Du z.B. Montag bis Donnerstag, so dürfen Dir die 20 Urlaubstage auch nur auf Montag bis Donnerstag angerechnet werden.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. November 2007 18:24

ich arbeite von montag bis Freitag...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2007 18:33

24 Werktage = 4 Wochen und 20 [Arbeits-]Tage (bei ner 5-Tage-Woche) sind auch 4 Wochen. Nichts mit sittenwidrig.

Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis?


schurke
beantwortet von schurke am 11. November 2007 17:42
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Wenn Du an sechs Tagen arbeitest, dann ist das zu wenig, der Gesetzgeber sagt 24 Tage Mindesturlaub (ich meine wenn ihr eine Sechtage woche habt, der Samstag also mitzählt). Bei einer Fünf-Tage-Woche (Mo-FR) sind 20 Tage o.k. Du musst halt auf vier Wochen Urlaub kommen.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. November 2007 17:48

ok danke dir schurke...mir kommt es irgendwie so wenig vor! Und meine Kollegin arbeitet grade mal 10 Stunden länger und hat 27 Tage Urlaub! Ist doch komisch, oder?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 11. November 2007 18:14

Das ist allerdings seltsam und spricht nicht gerade von Gleichberechtigung. Frag doch mal nach, warum Du weniger erhälst?


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