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Was für Beilagen muss ich in einer Mahnklage im Original beilegen? und in welchem Fall reicht Kopie

gefragt von schneeblume am 10.07.2008 um 18:28 Uhr

finde dazu im Netz keine eindeutige Erklärung


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Recht (8939)
Anlage (105)
Klage (35)
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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Juli 2008 18:33
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Was verstehst du unter Mhklage? Wenn du auf sdas Amtsgericht gehst und beantragst einen Mahnbescheid überprüft das Gericht nicht die Ordnungsmäßigkeit der Forderung.

Was du brauchst ist Vorname, Name, Adresse des Schuldners und die Schuldsumme und du kannst im Vorfeld schon die Zinsen ausrechnen und dazu etwas Bargeld mitbringen, da der Mahnbescheid kostenpflichtig ist, in Abhängigkeit der Höhe der Forderung.

Die dir entstanden Kosten muss auch der Schuldner zahlen

Kommentar von schneeblume am 10. Juli 2008 18:37

Danke, hab vergessen dazuzuschreiben in Österreich :) und wieviel Bargeld muss ich denn mitnehmen bei einer Forderung von 2.800 €?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 10. Juli 2008 19:10

keine Ahnung ich bin Deutscher, hier war der Betrag bei 50 euro 23,50 Euro

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 10. Juli 2008 19:21

Sorry bei 500 Euro


tanja1959
beantwortet von tanja1959 am 10. Juli 2008 18:36
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Originale legt man NIE bei. Wenn etwas verloren geht, hast Du nichts mehr in der Hand, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt. Mach immer Kopien und behalte die Originale bei Dir !


bitmap
beantwortet von bitmap am 10. Juli 2008 18:40
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