was erwartet mich ich wurde unschuldig angezeigt!

10 Antworten

Hallo denispauli,

leider müssen sich Polizei und Gerichte regelmäßig mit falschen Anschuldigungen herumschlagen.

Ob Ihr verlobt seit/wart oder nicht, macht im Bezug auf die falschen Vorwürfe und Anschuldigungen keinen Unterschied.

Im Moment steht einfach Aussage gegen Aussage und es wird ihr schwer Fallen, was zu beweisen, was gar nicht der Fall war.

Wenn Du alleine Anhand der SMS beweisen kannst, dass Du zum angeblichen Tatzeitpunkt weit von Deine ehemaligen Verlobten entfernt warst, werden auch die anderen Anschuldigungen doch recht unglaubwürdig.

Aber es kann sicherlich nicht schaden, wenn Du bei den zahlreichen Anschuldigungen evtl. doch die Hilfe eines Rechtsbeistandes in Anspruch nimmst. Vor allem hat ein Rechtsanwalt im Gegensatz zu Dir die Möglichkeit der Akteneinsicht und kann besser nachvollziehen, was da genau gelaufen ist.

Einen besseren Rat kann ich Dir leider auch nicht geben.

Schöne Grüße
TheGrow

Nun überlege mal ganz genau:

Hat sie Dir Schmuck geschenkt, wenn ja, dann mußt Du ihn zurückgeben.

Hast Du sie geschlagen? LWaren Zeugen dafür anwesend? Hat sie ärztliche Gutachten darüber?

€ 3800 von ihr in Deinem Schrank? Warum? Liegen dafür beweise vor, z.B. Kontoabhebungen?

Liegen Beweise vor, daß sie Schluß gemacht hat? Es ist nun mal so, daß eine Verlobung - auch in der heutigen Zeit - ein Eheversprechen ist und der 'Störer/Nichteinhalter' dafür zur Kasse gebeten werden kann.

30.11. Wo war sie? Wieweit entfernt? Wo sollst Du sie geschlagen haben (Ort)? Zeugen? Arzt?

Das mit dem , wir waren verlobt ... von der Polizei ist unsinn , das einzige ,wenn du wirklich unschuldig bist , was Sie dir antun ´kann , sind die Unanehmlichkeiten durch Anwalt und Gericht , ansonsten kann Sie dir nichts ,weil Sie ja nichts beweisen kann !!!???

Kannst es je "beweisen", dass du zum Tatzeitpunkt gar nicht in ihrer nähe warst und somit die Anschuldigung haltlos ist. Ich denke, man wird dann recht schnell merken was Sache ist.

Wünsche dir alles Gute!!!

P.S. Die Hölle fürchtet nichts mehr als den Zorn einer verschmähten Frau

Oh, Mann, das interessiert die Polizei gar nicht. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Diese hyperaktive und juristisch offensichtlich ungeschulte Polizistin wird spätestens vom Staatsanwalt ausgebremst, wenn es nicht schon ihr Vorgesetzter macht, wenn er mitkriegt, mit was sie sich beschäftigt.

Selbst wenn, müsste die Polizei zunächst einmal ermitteln und Beweise finden, um ein Verfahren eröffnen zu können. Wenn es keine Beweise gibt, wirst du bald nichts mehr davon hören und die Polizistin deiner Ex wohl nur noch raten können, sich einen Anwalt zu nehmen.

Als Hobby-Gerichtsbesucher kann ich dir sagen, dass ich solchen "Rosenkrieg-Prozessen" schon oft beiwohnen durfte, in denen die Noch-Ehefrau den Ehemann verklagte, weil er ihr den Schmuck nicht herausgeben würde und der Mann sagte, er habe den Schmuck nicht. In solchen Fällen macht der Richter kurzen Prozess, sagt, dass das Gericht die Wahrheit hier und heute nicht feststellen kann und die Prozesskosten zu Lasten der Klägerin gehen. Fertig, Aus, Ende.

Von der Einschaltung eines Anwalt würde ich absehen, so lange du keine Vorladung zum Amtsrichter erhältst.

Das mit dem Schlagen wird wohl kaum Zivilrecht sein ; - )

@Still

Offiziell hast du Recht, aber in der Praxis sieht das - nach meiner Erfahrung - so aus, dass die Polizei nur noch in Fällen akuter Gefahrenabwehr tätig wird.

Ich habe es hier schon oft als Beispiel angeführt: Mein Kumpel und ich haben in seinem Keller einen Einbrecher überrascht und der Polizei übergeben. Ich mache es kurz: Nach 3 Monaten kam der Richterspruch: "Verfahren wird eingestellt, da kein Öffentliches Interesse an Strafverfolgung". Mein Kumpel meinte noch: "Aber der ist doch in meinen Keller eingebrochen." Daraufhin der Richter: "Sie sind aber der einzige Geschädigte. Da können Sie ein Zivilverfahren anstreben. Öffentliches Interesse an Strafverfolgung ist hier nicht gegeben."

Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren und werde mich wundern, wenn die Polizei in diesem Fall ein Strafverfahren anstreben sollte.