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Was erwartet mich für eine Strafe für das anbieten von Erotikfilmen bei Ebay?

gefragt von andreah131andreah131 am 04.12.2008 um 9:57 Uhr

Habe am WE zwei Erotikstreifen bei Ebay reingesetzt und wurde daraufhin bei Ebay gesperrt. Jetzt sagt mir meine Kollegin, dass ich garantiert nächste Woche Post vom Anwalt hätte und eine Strafe bezahlen müsste. Stimmt das, kennt sich jemand damit aus? Was könnte ich dagegen machen? Ich habe doch eigentlich nichts verbotenes gemacht, ausser gegen die Grundsätze von Ebay verstoßen, was ich aber nicht wusste.

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Recht x 35.320 allgemein x 6.890 Ebay x 5.860

anonym
beantwortet von etmundi am 4. Dezember 2008 10:12
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Gar keine Strafe.


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 5. Dezember 2008 21:36
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Ich denke nicht, dass Du sofort mit einer Strafe rechnen mußt! Ebay kontrolliert sämtliche eingestellten Waren und alles was erst ab 18 Jahre ist wird sofort gelöscht. Also auch wenn Du z.B. eine PS mit einem Spiel ab 18 J. einstellt. Sollte vor dem Löschen bereits ein Kauf zustande gekommen sein, so wird Ebay auch diesen stornieren. Probleme wirst Du erst dann bekommen, wenn Du wiederholt solche Sachen einstellst, dann wird Ebay irgendwann Deinen Account sperren! Ebay schützt sich mit diesem Verfahren selbst, da sie nicht 100% ausschliessen können, das Produkte die erst ab 18 J. freigegeben sind, auch nur von Personen diesen Alters gekauft werden.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 4. Dezember 2008 10:45
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Seit wann ist das verboten??? getragene Slips gibt's doch auch!


anonym
beantwortet von donpuffi am 4. Dezember 2008 10:06
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Erotikfilm oder Por.? Erotikfilme sind eigentlich keine Probleme werden ja auch bei Ebay versteigert

Kommentar von 6148be94176350cbab30c57334469863smallandreah131 am 4. Dezember 2008 12:15

Eher das zweitere, aber nichts verbotenes.

Kommentar von donpuffi am 5. Dezember 2008 07:39

naja das zweitere ist bei Ebay verboten, wieso und ob es da jetzt ne Strafe von Ebay gibt liegt im ermessen des Bearbeiters. Bei Filmundo.de kannst du diese Filme ohne probleme versteigern bzw verkaufen. mfg


anonym
beantwortet von Plumbum am 4. Dezember 2008 10:03
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Schon einmal die Seite www.filmundo.de angesehen.


floeh18
beantwortet von floeh18 am 4. Dezember 2008 10:02
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haha xD

ich würd mal sagen du solltest ned unbedingt wennn du dich dort anmedldest ankreuzen ich habe die agbs gelesen und aktzeptiere sie wenn du es nicht gemacht hast ^^


wj2000
beantwortet von wj2000 am 4. Dezember 2008 09:59
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Lass Dich überraschen!


Farasmile
beantwortet von Farasmile am 4. Dezember 2008 09:59
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Viell. mal AGBs lesen


Delphi78
beantwortet von Delphi78 am 4. Dezember 2008 09:59
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ich würde an deiner Stelle erst mal abwarten und vor allem dich jetzt nicht verückt mache... wen wirklich Post kommt kannst du dich immer noch an deinen Anwalt wenden... Viel Glück


Nellina
beantwortet von Nellina am 4. Dezember 2008 09:59
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Sicherlich wird man Dir eine Strafe aufbrummen. Du hast gegen ihre Vorschriften gehandelt.


Atrajanus
beantwortet von Atrajanus am 4. Dezember 2008 09:58
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unwissenheit schützt vor strafe nicht.hoffentlich belassen sie es bei einer verwarnung


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 4. Dezember 2008 09:58
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Aber was dich erwartet kann ich dir auch nicht sagen. Frag doch mal bei ebay nach.


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