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Was erwartet einen wenn man einen gefälschten Fahrausweis vorgezeigt hat? Beim Schwarzfahren! Im Zug

gefragt von JackRyanJackRyan am 11.06.2009 um 20:18 Uhr

Hey!

Eine Freundin von mir hat den Stempel vom Fahrausweis mit kerzenwachs manipuliert und dann gestempelt! Sie flog auf und hat jetzt von der Polizei einen Brief wegen Urkundenfälschung bekommen. Wo sie einen Anhörbogen ausfüllen muss. Jetzt hat sie Angst, dass sie mit doofen konsequenzen rechnen muss, von wegen noch ne Geldstrafe usw.

Wisst ihr was sie machen kann? Erwartet sie noch eine weitere Strafe?

Es war das erste mal das sie beim Schwarzfahren erwischt wurden ist! Sie ist 18 Jahre alt!

Danke für die Antworten!


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ElfieB
beantwortet von ElfieB am 11. Juni 2009 20:20
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Oha, das wird eine bittere Pille. Aber zu recht.

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 11. Juni 2009 20:21

Ja! Sie hat schon eingesehen das es blöd war!

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 11. Juni 2009 20:26

Scheinbar nicht, sonst würde Sie nicht von "doofen" Konsequenzen reden.


Hukii
beantwortet von Hukii am 11. Juni 2009 20:19
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Kommentar von 0b6e24083b401e116a259913bb570366smallHukii am 11. Juni 2009 20:20

Wenn nicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.. Gib mal Urkundenfälschung bei wiki ein.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 11. Juni 2009 20:19
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Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe. Nicht vorbestraft, kein Knast.

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 11. Juni 2009 20:20

Wie hoch wird die Geldstrafe ungefähr?

Kommentar von Saarland60 am 11. Juni 2009 20:22

Das hängt von der Tageslaune des zuständigen Staatsanwalts und vom Einkommen des Beschuldigten ab. Schwer vorauszusagen. Wichtig ist: Unbedingt alles zugeben, einräumen, dass man aus Unüberlegtheit eine Dummheit begangen hat, die man nie wieder begehen wird, Reue zeigen!

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 11. Juni 2009 20:28

Sie ist Schülerin!

Kommentar von Saarland60 am 11. Juni 2009 22:22

Schülerin? Dann stimme ich der Einschätzung von DickeBertha zu.

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 11. Juni 2009 20:28

Naja, letztendlich wohl eher eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und somit ein paar Sozialstunden und gut wars.


DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 11. Juni 2009 20:21
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Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre.

oder Geldstrafe.
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html


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