igormil am 08.03.2007 um 17:33 Uhr
Ein Autofahrer hat bei sich im Auto einen illigalles Luftfilter, wird von der Polizei kobtrolliert. Die Polizisten sprachen auch was von einer Kathegorie "A". Ich gehe davon aus, dass diese Kathegorie etwas mit der Strafe zu tun hat. Was erwartet jetzt diesen Autofahrer, welche Strafe?

Die angesprochene Kategoerie A kann auch evtl. im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis auf Probe stehen. In der Probezeit werden die Delikte in A und B gewichtet. Siehe http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/FaP/massnahme_probe.htm Maßnahmen dafür können die Verlängerung der Probezeit sein. Wegen des Luftfilters: Dirk PEETERS hat da schon recht, durch den Einbau des Filters ist die Betriebserlaubnis erloschen. Allerdings wird es den seltensten Fällen deswegen gleich zu einer Stillegung des Autos kommen, vielmehr wird sehr wahrscheinlich ein Mängelbericht gefertigt. Dann heißt es Mängel abstellen und das Auto bei der Zulassungsstelle vorführen, die dann den Mängelbericht abzeichnen.

max. die stilllegung des fahrzeug weil die betriebserlaubnis erloschen ist.