Meine Mutter hat vor ca. 5 Jahren ohne Gütertrennung neu geheiratet. Mein Stiefvater hat selber 5 Kinder und meine Mutter zwei, aber es gibt keine gemeinsamen Kinder. Wenn mein Großvater stirbt, wie sieht das Erbverhältnis aus? Wie ist es im nachhinein möglich, ihn vom Erbe ausszuschließen und was genau wäre sein Anteil?
Du solltest auch beachten, das es eine Steuerreform im Januar 2009 gegeben hat. Wenn Deine Mutter eine Immobilie oder ein Grundstück haben sollte, dann macht es Sinn genau zu prüfen, ob der vom Finanzamt erstellte Immobilienwert korrekt ist. Auch der Verwandschaftsgrad in Bezug auf die Steuerfreibeträge in Abhängigkeit der Steuerklasse sind ein wichtiger Betrachtungspunkt. Ich habe ein kostenloses eBook entdeckt, das diesen gesamten Part komplett leicht und verständlich erklärt. Hier kannst Du es downloaden: www.erbschaftssteuer-immobilien.de Ich hoffe das hilft Dir auch weiter.
Nix erbt der. Selbst bei Gütergemeinschaft mit Deiner Mutter erbt der Stiefvater nix. Falls es eine normale Ehe ist (Zugewinngemeinschaft), geht der Anteil nicht in den Zugewinn mit herein, sondern wird so betrachtet, als wäre dieser Anteil vorneweg entstanden. Stirbt allerdings die Mutter, dann erbt der Stiefvater natürlich seinen Anteil von der Mutter, da wird dann nicht mehr unterscheiden.