elliot am 30.01.2009 um 11:43 Uhr

Liebe/r elliot,
und worum geht es Dir genau? Wenn Du hilfreiche Antworten und ernstgemeinten Rat suchst, solltest Du Deine Frage(n) künftig im Beschreibungsfeld mehr präzisieren. Bitte achte in Zukunft darauf.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Und viele Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support

Dürfen: Böse Menschen verhaften.
Dürfen nicht: Böse sein.

Also das musst du spezialisieren: Am besten bei http://dejure.org/gesetze/PolG die ersten Paragraphen nachlesen. Da steht alles
elliot am 30. Januar 2009 11:46 danke du bist der beste.. aber ich wohne net baden wüttenberg?
Kenan89 am 30. Januar 2009 11:47 Kein Problem :-)
OSQuest am 30. Januar 2009 11:47
Kenan89 am 30. Januar 2009 11:50 Ich glaub das is ein Fehler: Das PolG gilt in der gesamten BRD
PepsiMaster am 30. Januar 2009 19:18 Die Polizeigesetze sind grundsätzlich Ländersache, d.h. jedes Bundesland erlässt sein eigenes. Es gibt nur eine Vorlage, an der sich die meisten Landespolizeigesetze orientieren. Wirklich große Unterschiede gibt es nicht.
Sie dürfen, was ihnen vom Gesetz her gestattet ist.

Wäre hilfreich wenn du dazu schreibst im Bezug auf was, denn so allgemein wär das wohl zuviel zu schreiben...
Das kann man doch hier nicht alles aufzählen. Solltest genauer beschreiben, um was es geht

Auf welches Themengebiet bezogen? Hast du einen bestimmten Fall zu dem du eine Frage hast? Etwas genauer bitte!

Sie dürfen bei solchen Fragen ein Knöllchen schreiben.
DH. KK, kurz und knapp