Hatte einen gültigen Tagesschein und Fischereischein, bin aber nachts erwischt worden, obwohl man Nachts noch nicht angeln durfte. Wer kennt sich mit Strafen bzw. Urteilen aus od. kann mir eine ungefähre Angabe dazu machen.
Viele Dank im Voraus!!!
Zunächst handelt es sich um ein Antragsdelikt.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Dein benutztes Angelgerät - benutzt und/oder mitgeführt kann eingezogen werden.
Hast du den Teich des Berechtigten leer gefischt bist du notorischer Fischwilderer oder weshalb machst du dir solche Sorgen?

Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Bist Du das erste mal erwischt worden? Hast Du etwas (Verbotenes) gefangen? Oder bist Du nicht doch einfach nur eingeschlafen?
Schau auch mal hier: http://www.google.de/search?hl=de&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=resu...
Das erste Mal und auch nix gefangen, aber die Ruten erst um 24 Uhr in Wasser getan, obwohl ich wusste das ein Verbot herscht.?!?

mit etwas Glück eine Geldstrafe oder eine Verwarnung, kommt darauf an wie Du vorbelastet bist.Haste Deinen Jahresfischereischein noch oder hat man den Dir weg genommen.....
Den Hab ich noch..
Joshua W..... am 17. Mai 2008 12:59 na ich denk mal so schlimm wird`s nicht werden, Dein Glück das noch nichts gefangen hattest....
Hier hab noch etwas dazu gesehen gehabt: http://www.angelschein.org/2007/09/15/angelschein-fischereischein.html
Google ist dein Freund:
http://www.rechtsanwalt-louis.de/fischwilderei-strafverteidiger.htm