Hallo,
nach StVZO müssen Rennräder unter 11kg über keine fest montierte Beleuchtung verfügen. Doch was versteht der Gesetzgeber unter einem Rennrad? Mein Mountainbike z.B. wiegt 11kg, kann man dies als Rennrad bezeichnen?
Danke schonmal im Vorraus.

Aus Wicki:
Rennräder sind als normale Fahrräder zu betrachten und dürfen nach den geltenden Bestimmungen nur mit den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen benutzt werden. Lediglich für Rennen sind Rennräder hiervon ausdrücklich befreit. Dasselbe gilt für die in Deutschland vorgeschriebenen Reflektoren, die im Training mitgeführt werden müssten. Hier ergibt sich jedoch das ungelöste Problem, dass Rennpedale nicht mit derartigen Reflektoren ausgestattet werden können und Einsteckreflektoren für die Speichen einerseits nicht passen und andererseits nicht zugelassen sind: Die Klemmbreite üblicher Reflektoren ist auf den Abstand von 36 Speichen und auf eine Dicke von 2 bis 2,5 Millimeter abgestimmt. Rennräder fahren jedoch oft mit 28 und 32 Speichen, auch sind diese oft dünner. Damit ist ein Speichenreflektor nicht sicher zu befestigen.
Quelle:
Grauzone. Eine Legaldefinition des Begriffes „Rennrad“ existiert m.W. nicht.
Vom allgemeinen Vorstellungsvermögen unterscheiden sich ein Rennrad und ein Mountainbike deutlich. Danach wäre die Antwort nein.
Andererseits ist auch der Polizei bekannt, dass gerade der § 67 StVZO an den mittlerweile vernünftigen technischen Möglichkeiten und Lösungen etwas vorbeischrammt. Aber hier eine seriöse Schätzung abgeben, wie die Polizei im Einzelfall entscheidet – ich lieber nicht...
Danke euch beiden für die Antworten. Ich werde wohl mal bei einem Polzeirevier meines Vetrauens vorbeischauen und fragen wie das so gehandhabt wird.
Nun ging es wohl doch nur um die Art der Beleuchtung. Da sei dir noch gesagt, es ist deine Sicherheit und nur um ein paar Gramm an Gewicht zu sparen, naja. Besorg dir Reflektoren für vorn und hinten zum anclicken, noch ein haltbares Akkulampenset und gut is. Bei ner Kontrolle immer schön freundlich, verständnisvoll auftreten.
falls es dir nur um die beleuchtung geht, ist ein mtb ( gewichtsmäßig ) auch ein rennrad. es gibt ja auch mtb rennen, mach das den bullen klar. sei unterwürfig und verständnisvoll, jedoch beharrlich in deiner ansicht. ein wenig schleimen schont den geldbeutel.
Die UCI (Union Cycliste International) definiert die Fahrradtypen in ihren Wettkampfbestimmungen. Auf deutsch findest Du den Kram vermutlich unter www.rad-net.de
Wie schon oben geschrieben ist das natuerlich keine Legaldefinition. Der Gesetzgeber dachte vermutlich eher an Raeder, die fuer Rennen gedacht sind, also ggf. auch MTBs, die bei Verabschiedung des Gesetzes noch gar nicht erfunden waren.
Die Wikipedia hilft mir da leider nicht viel weiter:
"In Deutschland wird das Rennrad in der Straßenverkehrszulassungsordnung nur im Zusammenhang mit lichttechnischen Anlagen an Fahrrädern erwähnt. Es wird dort nicht näher definiert."
Heißt das nun, dass ich mein Mountain-Bike als Rennrad "verkaufen" kann? Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen damit gemacht?
Da Du ja selbst schon Dein Rad als MountainBike bezeichnest, wäre das nicht fair, wenn mir jemand ein solches als Rennrad anbietet, würde ich mich vera...t fühlen. Sorry, ist nicht bös gemeint :-))!
Manchmal muss man ebend Opfer bringen um die gesetzlichen Hürden des Alltags zu überwinden :D
Also wenn du ein "Rennrad und ein MTB" nich unter scheiden kannst dann koof dir ne Brille mit 10 Diopdrien .. alleine schon die Reifenbreite istr auffallend ... oder meinste ick fahre mit 2" nen Bahnrennen .. tztztz ... Aber für alle Räder im Bereich der STVZO gilt eben nunmal die Lichtplicht ...