Was deckt alles eine Mietkaution ab?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kaution ist allgemein die Sicherheit für den Vermieter, damit er nicht auf Forderungen "sitzenbleibt".

Die Privathaftpflicht würde im Fall Treppenhaus zu klären versuchen, ob wirklich du es warst, der den Schaden verursacht hat. Schuldfrage und Versicherung, das wäre vorrangig zu klären.

Dann wäre es eine Frage an eine Mieter-Beratungsstelle: wenn es allgemeine Gebrauchsschäden sind, darf der Vermieter die dann überhaupt auf die Mieter umlegen?

Hallo, ich bin im Rechtschutz, ein Anwalt bearbeitet den Fall, aber es geht nicht weiter. Man hört nichts vom Vermieter, keine Kaution zurück,ob`s der richtlige Anwalt ist weiss ich nicht. Still ruht der See.

@berchrist

.............hab mit dem Rechtschutz gesprochen,. die sagen , das alles was in einem Mietshaus ist kann bei einem von mir verursachten Schaden durch die Kaution einbehalten werden. ZB, Keller , Trockenraum, Treppenhaus,Speicher usw.

@berchrist

..................der RA hat Klage eingereicht. Abwarten was daraus wird.

im Treppenhaus von der Allgemeinheit?

Kann sein das du einen Teil davon bezahlen muss. Das die Rechnung für den Maler durch alle geteilt wird aber nicht du alleine.

Lg

Privathaftpflicht.

Mietkaution ist für alles in der Wohnung. Wenn dort die Tapete kaputt ist.. okay.. Wobei man da sagen kann, man wolte das so haben ;) Man darf als Mieter ja optisch(also wandfarbe ect.) so lassen, wie man sie schön fand.

Grundsätzlich sollte der Verursacher eines Schadens seine Privathaftpflichtversicherung einschalten. Auch bei Schäden innerhalb der Wohnung, die nicht vorsätzlich verursacht wurden ( z.B ein Sprung im Waschbecken etc. ) Bei allgemein zugänglichen Räumen ist der Vermieter beweispflichtig. Am besten ist allerdings jemanden zu finden, der vielleicht beim Einzug geholfen hat und bezeugen kann, dass der Schaden schon vorhanden war.

Der beste Tipp: Immer Fotos machen. Gerade wenn die Wohnung über einen eigenen Zugang verfügt. Im besten Fall, alles im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Vor Einzug ,)

Kommt drauf an,wann der VM den Schaden reklamiert..

Bei der Wohnungsabname hat er das seinem bestellten Sachverständigen gesagt und er gibt die Kaution bis jetzt noch nicht zurück.

@berchrist

Wann war die Abnahme denn?

@Petent

am 31.05.20102