sie25 am 15.04.2008 um 9:58 Uhr
Ich bekomme leider gottes seid neuesten alg2 was mir garnicht passt da ich schwanger bin und nun allein erziehend. klar dadurch das mein ex partner und ich zusammen lebten hat er auch noch sachen bei mir und nun muss ich mir an hören weil er sie noch nicht ab geholt hat bis dann und dann sind die sachen hier raus ansonsten geld gesperrt aber wie will er das denn machen wenn mein ex partner in der woche auswärts arbeitet woran auch unsere beziehung gescheitert ist???????
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Lege dem Amt sofort die Meldebstätigung /Ummeldung deines Expartner vor. Das hört sich nach Schikane an und wende dich an den Abteilungsleiter deines Amtes, das wirkt oft Wunder.
Du bist schwanger und allein erziehend?
Du hast Anrecht auf Unterhalt gegenüber den Kindsvätern.
Sollte die Kindsväter der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen gibt es beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß.
Beim ALG II handelt es sich um eine Staatsleistung die bedürftigten zukommt. Dieses wird zu recht vom Amt geprüft.
sie25 am 15. April 2008 10:07 das ist ja auch richtig das es zu recht gemacht wird aber die wissen das er um gemeldet ist und es sind auch nicht väter sondern ein vater ;) und das amt weis auch das er in der woche nicht da ist und keine zeit hat aber trotzdem stelen die mir so ein ultimatum nun ist meine eigentlich frage ja was das amt alles kontrollieren darf weil die mir tausende dinge auf gut deutsch aufgezählt hat ich finde es ja irgendwo richtig aber andererseits bin ich echt erstaunt was die sich alles raus nehmen dürfen
Wenn der Kindsvater zu besuch kommt darf der auch Sachen da parken. Könnte ja sein das das Kind Ihn vollkotzt. Wenn da ein halber Hausstand von Männerklamotten rumsteht könnte man eine eheähnliche Gemeinschaft vermuten. Vergiss nicht das Dir Unterhalt bis zu 3 Jahren zusteht. Das Amt prüft nur Bedürftigkeit und ist nicht Dein Feind.

Hallo sie25,
es geht darum nachzuweisen, dass er nicht mehr bei dir wohnt. Wenn Dein Ex also mittlerweile eine neue Wohnung hat, sollte er sich umgemeldet haben. Jeder ALGII Sachbearbeiter hat Zugriff auf das Einwohnermelderegister. Wenn er also umgemeldet ist, ist ein Nachweis da, dass er nciht mehr bei Dir wohnt und Du somit Haushaltsvorstand bzw. alleine bist. Dass seine Sachen noch da sind, kannst Du ja erklären. Allerdings würde mich interessieren, woher die das wissen, dass er seine Sachen noch nicht abgeholt hat.
Gruß Becci
sie25 am 15. April 2008 10:12 in dem die schon hier waren und wir und erst vor zwei wochen getrennt haben er ist umgemeldet nur da er in der woche auswärts arbeiten ist und ich es dem amt erklärt habe interessiert die des nicht wirklich... Ich meine die dürfen vielleicht vieles aber solche frechen sachen sag ich mal ist doch irgendwo nicht in ordnung. Ich heisse es absolut für gut das die sowas machen aber irgendwo sind doch auch grenzen...
Becci101181 am 15. April 2008 10:52 Sie dürfen Dir nicht vorschreiben wann welche Sachen aus Deiner Wohnung zu verschwinden haben. Das Problem ist allerdings, wenn Dein Ex noch Wertsachen bei Dir hat, und ich meine wirklich Sachen von großem Wert(Diamantencollier von der Uroma, BMW Z3, etc.), kein Fernseher oder so, dann können die das zu Deinem Vermögen rechnen und wenn Dein "Vermögen" zu groß ist, dann können die das ALGII ablehnen. Ich gehe aber erstmal nicht davon aus, dass Du solche Vermögenswerte in Deiner Wohnung hortest. ;-)

Dann schreibe Deinem Ex einen Brief, in dem Du ihn aufforderst, seine Sachen am Wochenende abzuholen. Hebe eine Kopie davon auf. Die auf der ARGE können manchmal ganz schön stur sein. Dir und Deinem Kind alles Gute!
sie25 am 15. April 2008 10:16 danke
sie25 am 15. April 2008 10:18 danke aber meine eigentliche frage ist was dürfen die alles kontrollieren schränke usw usw.????
KleineFrage am 15. April 2008 10:22 Sie dürfen alle Zimmer, den Kühlschrank etc. kontrollieren. Aber nur rein gucken und nicht rumwühlen... Soweit ich das weiß...
pippi60 am 15. April 2008 10:27 Ja, so ist es. Leider! Aber die kommen nur bei begründeten Verdacht.
bitmap am 15. April 2008 10:32 Die dürfen nicht mal in die Wohnung, wenn 'sie25' die nicht reinlassen wollen würde. Wobei die dann gleich davon ausgehen, dass man was verbergen möchte und die Leistung verweigern.
Und ansonsten - wenn sie reingelassen werden - haben sie auch nicht das recht, in irgendwas reinzuschauen. Also Schränke/Schubladen aufreißen is nich.

Eine Ummeldebescheinigung deines Freundes sollte helfen. ansonsten wird er doch noch Freunde haben, die ihm da helfen können und wenn er am WE da ist, dann muss das eben da gemacht werden. Mein Freund arbeitet seit einem Jahr auch im Ausland und ist max. am WE da. Manchmal auch 2-3 Wochen nicht und muss einige Sachen trotzdem selbst erledigen, weil ich es nicht kann. Ich würde ihm die Sache klar machen, dass es für dich wichtig ist und ihm eine Frist setzen... wenn er die nicht einhält, frage Freund, ob sie die Sachen abholen können und in ihren keller stellen könnten o.ä.
sie25 am 15. April 2008 10:26 okay das ist ja alles richtig aber dürfen die ohne termin vorbei kommen ich meine sie hatte da auch keinen terminund ich habe sie rein gelassen weil ich nichts zu verbergen habe aber so im allgemeinen würde mich gern mal interessieren ob die ohne termin aufkreuzen dürfen...????
KleineFrage am 15. April 2008 10:45 Rein logisch würde ich sagen ja... schließlich soll dir ja die Möglichkeit genommen werden, sie zu täuschen, indem du vorher die Sachen wegschaffst und dann später wieder hinstellst. Ich glaub, wenn Ämter einen auf den Kieker haben, dann ist nicht gut Kirschen essen. Entweder, die kleben an einem oder kümmern sich überhaupt nicht... Lass die Sachen von deinem Freund einfach so schnell wie möglich wegschaffen. Dann muss er eben mal ein WE opfern! Schließlich seid ihr ja auch getrennt, dann haben seine Sachen auch nichts mehr bei dir verloren. Und so hast du keinen Stress mehr und bekommst das Geld, was dir zusteht.
Becci101181 am 15. April 2008 10:47 Der Ermittlungsdienst darf jeder Zeit unangemeldet vorbei schauen.
Hallo sie25, leider sind einige Amtsmitarbeiter gerade in solchen Situationen unverschämt und haben Freude an "Machtausübung im Amt" gerade bei alleinerziehenden. Mein tip..geh mal zur Caritas oder Schuldnerberatung, die Helfen meist direkt .
Viel Erfolg Udo

Es gibt dazu eine sog. "Durchführungsverordnung § 51", die du hier nachlesen kannst:
http://www.sozialticker.com/hausbesuch-durchfuehrungsverordnung-51-abs-2

Sowas kenne ich leider,lege denen eine Ummeldebestätigung vor,bzw.weise sie daraufhin,das sie sich beim Einwohnermeldeamt erkundigen sollen. Und am besten versuchst Du,die Sachen schnellst möglich los zu werden(Bekannte,Freunde,Familie Deines Ex),denn die werden mit sowas nicht aufhören.