Wenn mein Mann krank geschrieben ist, darf er dann mit mir einkaufen und mich auf gleichem Wege zum Frauenarzt fahren? Oder hätte ich das selbst machen müssen? (2 Kinder, Ich habe keinen Führerschein) Dürfte mein Mann am letzten Tag der Krankschreibung mit seinem Bruder in eine andere Stadt fahren um dessen Sohn abzuholen, dann weils ja auf dem Weg liegt bei seinem Bruder den Auspuff von dessen Auto anbringen und bei ihm im Anschluss im Internet surfen um eine Bestellung zu tätigen???

Das kommt auf die Art der Krankschreibung an. Wenn Ihr man Hauskrank geschrieben ist oder nach ärztlichem Rat das Bett hüten muß, dann kann er all das nicht machen. Grundsätzlich muß Ihr Mann arbeitsrechtlich alles tun, um seine Arbeitskraft wieder herzustellen und alles unterlassen, was dem Gesundungsprozeß hinderlich ist.
Das haengt auch davon ab, worin die Taetigkeit besteht, mit der Dein Mann sein Geld verdient. Wenn der Arzt eine Arbeitsunfaehigkeit bescheinigt, heisst das ja nicht, dass Dein Mann bettlaegerig zu sein hat. Selbst wenn der Scheff Deinen Mann abends in der Kneipe antraefe heisst das immer noch nicht unbedingt, dass Dein Mann etwas falsch gemacht haben muss, denn nirgendwo steht, dass er sich im Fall einer AU ausschliesslich zu Hause aufhalten darf.
Gegenbeispiel: Ich treffe eine krankgeschriebene Mitarbeiterin, die in der Baeckerei einer Freundin waehrend der Zeit, fuer die sie sich krank gemeldet hat, Broetchen verkauft. Das ist dann schon eher, ehm, unguenstig fuer sie.
Gartenlandschaftsbauer
naja, siehste. Als Gaertner hat er viele koerperlich schwere Dinge zu tun, von denen der Arzt vielleicht nicht will, dass er sie tut (und was warum geht den Arbeitgeber auch gar nix an). Seine Frau und Kinder in der Gegend herumfahren kann dann immer noch voellig unproblematisch sein.
DaSu81 am 18. April 2008 14:54 Da warst du schneller als ich! Genauso wollt ichs auch sagen. Kriegst aber trotzdem nen DH von mir.

Ja darf er. Das man wenn man krank geschrieben ist, außer beim Arzt, nur das Haus hüten muß , ist veraltet. Dein Mann darf einkaufen gehen, er darf dich zum Arzt fahren und er darf auch seine Kinder abholen. Der normale Alltag muß ja schließlich, trotz Krankheit weiterlaufen. Er darf auch spazieren gehen. Er darf alles machen, was seiner Gesundheit förderlich ist. Und da der Grund der Krankheit ja unter die Scheigepflicht fällt, geht es auch keinen etwas an. Er kann auch keinen Ärger vom Chef bekommen. Unzulässig wären so Dinge wie Abends in die Disco gehen, beim Marathon mitzumachen oder in das Fitneßstudio zu gehen, oder abends in der Kneipe sitzen und Bier trinken (außer man ist wegen Depressionen oder ähnlichem krankgeschrieben).
moon73 am 18. April 2008 15:09 
!!!! Sollte er gerade nicht bettlägrig geschrieben sein --- darf er sogar spazieren gehen oder sich stundenlang im Park , bei Sonne, sich sonnen. MfG

Eigentlich darf man Gesund werden in dieser Zeit. Einkaufen ist auch gestattet, wenn nicht Bettruhe verordnet wurde, das Reparieren eines Auspuffs gehört jedoch nicht zu den Arbeiten die ein Genesender verrichten sollte, da könnte es Schwierigkeiten geben auch wenn es der letzte Tag der Krankschreibung war.
kuntzkids am 18. April 2008 15:01 Das kann man nicht so uneingeschränkt sagen. Ist jemand z.B. aufgrund psychischer Beschwerden krank geschrieben, steht körperlich leichteren Arbeiten nichts im Wege; es kommt - wie schon geschrieben - immer auf den Grund der Krankschreibung an.

Wenn man schon so "gesund" ist, dass man einen Auspuff anbringen kann, kann man normal auch zum Arzt gehen und sich gesund schreiben lassen!