gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

76 

Was darf man während eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht tun?

gefragt von ollipolli am 21.06.2007 um 9:36 Uhr

Wir haben in unseren Arbeitsverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot geregelt, wir dürfen also nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Was dürfte ich denn tun, um Kunden der Arbeitgebers für mich zu gewinnen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34544)
Arbeitsvertrag (356)
nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von susanne4321 am 21. Juni 2007 09:40
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Während des nachvertaglichen Wettverbots -welches in der Regel 24 Monate nicht überschreiten sollte- darf man grundsätzlich keine Kunden des Arbeitgebers für sich gewinnen, gar nicht!! Das Wettbewerbsverbot unterliegt jedoch Einschränkungen, da das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt werden darf. Deshalb müssen Benachteiligungen des Arbeitnehmers ausgeglichen werden.

Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 74 des Handelsgesetzbuches (HGB), der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für alle Arbeitsverhältnisse gilt. Ein Wettbewerbsverbot ist demnach nur dann verbindlich, wenn sich der Arbeitgeber zu einer sogenannten Karenzentschädigung -Ausgleich durch Geldzahlungen- verpflichtet und wenn es sich nicht über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt. Zulässig ist ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot allerdings nur insoweit, als der Arbeitgeber ein berechtigtes geschäftliches Interesse daran hat.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.