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Was darf ich zum ALGII dazuverdienen?

gefragt von Romero am 17.07.2009 um 8:30 Uhr

Hallo! Ich beziehe aktuell die Regelleistung von der ARGE. Nun könnte ich auf Gewerbeschein einer Tätigkeit nachgehen. Was darf ich als Bezieher von ALGII überhaupt dazuverdienen? Bis zu welcher Grenze bleibe ich über die ARGE krankenversichert? Danke!

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ALGII x 94

guillan
beantwortet von guillan am 17. Juli 2009 08:35
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Wenn Du Gewerbe anmeldest, Hut ab, dann brauchst Du vielleicht gar kein Geld vom Staat.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 17. Juli 2009 08:35
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Du darfst soviel verdienen, wie Du möchtest bzw. kannst. Eventuell wird dann das ALGII gekürzt - aber dann bist Du ja auch nicht mehr darauf angewiesen!

Kommentar von Romero am 17. Juli 2009 08:39

Was ist dann mit der KV?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 17. Juli 2009 08:45

Klär das besser direkt mit der ARGE, als Dich hier auf Halbwissen im Internet zu verlassen. Sonst kann das ganz schnell nach hinten losgehen - und das will ja keiner!

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 17. Juli 2009 08:46

Klar mußt Du Dich selbst versichern bei der KV, auch sinnvoll wäre es, in die RV und PV einzuzahlen. Ich weiß jetzt nicht, ob man als Selbständiger, wenns dann schief gegangen ist, wieder Anspruch auf ALG hat? Oder ob man sich da selbst irgendwie versichern kann. Da solltest Du Dich in der ARGE beraten lassen. Allerdings wäre es sicherer und einfacher für Dich, es wäre eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeit!!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 17. Juli 2009 08:40
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stelle einen antrag auf existenzgründungzuschuss,dann darfst du soviel wie du willst dazuverdienen ohne einen abzug zu haben,alles gute


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 17. Juli 2009 08:42
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Paß auf, dass das nicht eine miese Abzock-Bande ist, die Dir nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Erst soll man viel Geld auslegen, und dann sind die auf Nimmer Wiedersehen verschwunden!!

Aber wenns wirklich was seriöses ist, dann sei doch froh und nimm lieber in Kauf, dass man Dir ALG II kürzt. Auf selbständiger Basis mußt Du Dich allerdings selbst versichern!! Und es gibt auch keine Lohnfortzahlung, wenn Du mal krank wirst und auch kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld!! Wenns dann nicht so gut läuft, könntest Du in die Schuldenfalle rutschen!!


anonym
beantwortet von Snapshot am 18. Juli 2009 10:42
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Hy, na ja, wenn du weiterhin ALGII bekommst, dann ist wie obenvon ameise schon richtig beschrieben, §30 SGBII wichtig.

§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich 1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und 2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert. An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.

Und mal so nebenbei frage ich mich ob es hier wirklich sinnvoll ist Links zu einem Alo Forum zu geben. Ich bin ja wie gesagt auch in einem vertreten und mache hier keine Werbung für "meines". Und dann auch noch in dieses umstrittene oben verlinkte. Na ja, ist nur meine Meinug. MFG Snapshot


ameise99
beantwortet von ameise99 am 17. Juli 2009 08:51
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160 € ist der Freibetrag von ALG I. Bei ALG II liegt der allgemeine Grundfreibetrag bei € 100 monatlich. Die Meldung an die ARGE mußt du aber trotzdem vornehmen. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen € 100 und 800 darfst du 20% behalten. Bei einem Bruttoeinkommen über € 800 darfst du 10% behalten. Ich habe dir noch den Link zu meiner Quelle. Diese Seite ist interessant für alle Fragen um die Sozialleistungen wie Elterngeld, Unterhalt, Bafög, ALG I und ALG II sowie allgemeines zum Arbeitsrecht.

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 17. Juli 2009 08:51

Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 17. Juli 2009 08:49
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Kopier deinen Text und gib ihn in ein Hartz Forum ein dort bekommst du genaue Auskunft...

http://www.elo-forum.org/


DerPinocchio
beantwortet von DerPinocchio am 17. Juli 2009 08:46
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Du kannst soviel dazuverdienen, wie Du willst, Das wird dann bei der Arge geprüft und ab einem Wert X (glaube 160€) wird sukzessive das ALGII gekürzt. Solange Du das ALGII bekommst, bist Du auch KV-Pflichtversichert. Stellt die ARGE die Zahlung ein, weil Du genug selbst verdienst, bist Du nicht mehr versichert. Dann kannst Du dich freiwillig in der gesetzliche KV versichern, oder für Private Vorsorge bei einer PKV zahlen. Oder, wenn Du es riskieren willst, machst Du einen auf Selbstzahler und versicherst Dich nicht. Auch sowas gibts...


Robertater
beantwortet von Robertater am 17. Juli 2009 08:37
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160 euro wenn mich micht alles täuscht

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 17. Juli 2009 08:50

Ich hab bis zu 165€ dazuverdienen dürfen, aber ich habe noch ein Kind. Von Anderen, die alleinstehend sind, hab ich gehört, dass es bei denen nur 100€ waren.


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