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Was darf ich ohne ihr Einverständnis ( II ) ?

gefragt von answer777 am 28.10.2009 um 7:27 Uhr

Hallo! Was darf ich ohne ihr Einverständnis ? Wir sind unverheiratet, teilen uns aber das Sorgerecht. Darf ich z.B. mal für 5 Stunden mit dem Kind zu meiner Mutter, oder muß ich selbst dazu um Erlaubnis fragen ? Generell: was darf man alleine entscheiden oder muß man alles gemeinsam entscheiden ? Ich bin an einem Punkt, wo ich 50% Sorgerecht habe, aber gefühlt 0% alleine entscheiden darf. Gruß - ein frustrierter Vater

Die Antworten auf diese Frage sind schon mal hilfreich, aber ich würde es nun doch gerne konkretisieren:

Das eigentliche Problem ist, daß es bei meiner Mutter halt etwas unordentlich ist, d.h. viele Kisten im Haus rumstehen (sie hatte mal ein Geschäft für Geschenkartikel). Dazu kommt das übliche "Frau versteht sich nicht mit Mutter des Mannes"-Problem. Ergo will sie partout nicht, daß die andere Oma das Kind sieht. Meine Mutter hat den 12-Monate alten Kleinen seit Geburt 5 Minuten gesehen und langsam reicht es mir. Würde ich nun eigenmächtig fahren, würde sie das Kindeswohl gegen mich stellen, weil meine Mutter in ihren Augen ein Messie ist - was sie aber nicht, weil es nur einige Kisten mit Geschenkartikeln sind... - Es ist kein "Müllhaus". Ich vermute mal, ich habe keine Chance, was?

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miniwo
beantwortet von miniwo am 28. Oktober 2009 07:41
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Hilfreichste Antwort

Solang du das Kind dort nicht abstellst und dich amüsieren gehst, kann Deine Ex dir nichts wollen. Sachen die in das Kindeswohl eingreifen müssen gemeinsam besprochen werden. Sie darf das Kind nich ohne Dein Wissen operieren lassen oder einen Schulwechsel vornehmen. Auch der Kindergartenbesuch sollte gemeinsam geplant werden.. Alltägliche Kleinigkeiten kannst Du alleine entscheiden, dazu zählt auch, welche Aktivitäten du mit deinem Kind bei den Besuchen unternimmst, solange es altersentsprechend ist (kein Bungee-jumping, da gibts Ärger :)) Ein Besuch bei deiner Mutter kann sie Dir nicht verbieten. Und wenn sie ANgst hat wegen dem Messie-Syndrom,.. geht doch spazieren oder so. In einen Tierpark oder ähnliches. Dann hat sie nix mehr auf der Hand. Nur weil sie die Schwiegermutter nicht mag, muss man das nicht aufs Kind umlegen.


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anonym
beantwortet von inzwi am 28. Oktober 2009 07:33
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Auch Großeltern haben das Recht ihre Enkel sehen zu können. Wenn du dabei bist, kann ja keine Kindeswohlgefährdung stattfinden. Sie soll mal locker bleiben. Du schreibst ihr ja auch nicht vor, dass sie dein Kind nicht ihrer Mutter zeigen darf. Bleib konsequent und lass dich auf solche Spielchen nicht ein. Wenn sie wirklich dumm tut, dann wende dich an das Jugendamt. Lass dich nicht fertigmachen. Man kann es auch übertreiben. Kopf hoch!! Fahr zu deiner Mutter auch du hast das Sorgerecht!!!


anonym
beantwortet von doris11 am 28. Oktober 2009 07:31
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ich denke,ein Besuch bei der Oma,mit dem Vater,kann niemand verwehren,...Kisten sind kein Grund. -so sehe ich das...auch ohne geteiletes Sorgerecht....


Krabbeltier
beantwortet von Krabbeltier am 5. November 2009 07:33
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Bei solchen "Zwisten" sollte Mann nicht unbedingt um Erlaubnis fragen ,sondern einfach sehr nebenbei und locker,als ob`s absolut normal und rechtens wäre -im Gespräch erwähnen,dass mann ! das Kind mit zur Mutter mitnehmen würde....Ohne große Erklärungen und Drumherum.....Kinder werden gerne als Spielbälle zwischen den "ranghöchsten Großeltern" genutzt,und so werden z.B. leichte Messiallüren und Hygieneansprüche als Vorwand genommen -den Gegenpart mies zu machen.Es sind immer die gleichen Einwände und Slogans ,um eine Macht zu demonstrieren:achhhhh der aaaarme Kleiiiine ,wird sich sicher einen Virus einfangen...etc.So würde ich einen etwaigen Kurzbesuch bei der Mutter nur nebenbei erwähnen,ohne dabei den geprügelten Hundeblick auch nur ahnen zu lassen.Wollt Ihr zusammenbleiben und euren Kleinen gemeinsam großwerden sehen,sprecht über diese Grenz und Unterdrückungsgefühle!Unser Opman war ein Messi-von den Kindern geliebt und hochgeschätzt,da er eben anders war ,und zu all seinen Sammelsurien immer eine Geschichte parat hatte.Gerade alte Geschäftsleute können oftmals nicht verkraften !ohne ihre Kartonagen und Artikel alt zu werden...


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Buuuuhhhhh.....
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gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 28. Oktober 2009 08:51
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Warum ist es denn dir so unglaublich wichtig, dass deine Mutter das Kind sieht? Sollte dir als verantwortungsvoller Vater nicht die Gesundheit des Kindes wichtiger sein? Bist du deiner Mutter hörig oder so?


anonym
beantwortet von Mamutsch am 28. Oktober 2009 07:37
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Im grunde sollte man immer alles miteinander abklären .Es ist auch für die Zukunft des Kindes besser wenn ihr versucht die Meinung des anderen zu Respektieren allerdings besteht doch für deine Mutter die möglichkeit das Kind zu sehen ohne das du zu ihr mußt zb.beim spaziergang an einem neutralen ort eben.


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 28. Oktober 2009 07:33
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Ich würde fahren, denn solange du dabei bist, das Kind nicht einfach da lässt, was will sie sagen? Mein Gott, du besuchst deine Mutter, und Omas haben ja auch Rechte. Und ich glaube auch nicht, das es zum Wohl des Kindes ist, wenn es seine Oma gar nicht sehen darf. Frag vielleicht noch mal einen Anwalt, wenn du einen hast, aber ich glaube nicht, das sie dir einen Besuch bei der Mutter verbieten kann (hoffe es zumindest)


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 28. Oktober 2009 07:32
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Muss ein Umgangsrecht nicht von Amtswegen her geregelt werden? Meine Ex. glaubte ja auch, dass mir das Besuchsrecht nicht zusteht. Dann ging dass eben vor Gericht und ich habe das Besuchs und Umgangsrecht bekommen. Wie das letztendlich bei ledigen ist weiß ichniocht so genau. Aber ich glaube das du bei google was darüber findest. Unterhalt, Besuchsrecht eingeben

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 28. Oktober 2009 07:49

Nein,.. wenn beide Partner sich einig sind, wie das ablaufen soll, dann mischt sich weder das Gericht noch ein Amt ein. 50/50 Sorgerecht und fertig. So liefs bei mir und meinem EX-Mann


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