themanonthemoon am 28.10.2009 um 0:06 Uhr
Hallo ihr lieben,
mein Kumpel ist in der Privatinsolvenz .Er ist geschieden ,hat zwei Kinder und ist in der Lohnsteuerklasse 1.Vorgemerkt :Er braucht kein Unterhalt für seine Exfrau bezahlen.
450 € ist derUnterhalt für die beiden Kinder.Was darf er jetzt nach Abzug des Kinderunterhaltes Netto ohne Abgaben an den Treuhändler für sich behalten,also die Pfändungsfreie Grenze bei Steuerklasse 1 .
Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Hilfe.

Bei zwei Unterhaltspflichten setzt die Pfändung erst ab 1370,-€ ein. Betrüge der Nettolohn - beispielsweise - zwischen 1370,-€ und 1379,99 €, so würden davon 7,05 € gepfändet. Der Rest wird normal ausgezahlt. Davon muss der Kumpel dann seine Verpflichtungen bestreiten. Also auch den Unterhalt für die beiden Kids zahlen. Vielleicht verdient er ja aber auch mehr. Beispiel: Er hat einen Nettolohn von sagen wir 1850,-€. Davon würden dann 115,01€ an den Treuhänder überwiesen und der Rest ausbezahlt. Er muss also nicht zwangsläufig ALLES was über einem bestimmten Betrag liegt abgeben, egal wieviel es ist. Wenn er mehr netto hat wird zwar höher gepfändet, es bleibt aber auch mehr übrig.
Diese Tabelle hilft: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm
Dein "Kumpel" darf so zwischen 900-1000 Eoro für sich selber behalten. Aber ich hoffe doch das er einen Rechtsanwalt zu Hilfe geholt hat,denn der ist seiner Situation kostenlos. Wenn er nicht zu viel verdient kann er dort nämlich Beihilfe beantragen,das macht eigentlich dann der Anwalt für ihn,wenn er einen guten hat.

Da gibts keine Grenze! Verdienen kannst Du soviel wie möglich! Dir gehts wohl eher um den Pfändungsfreibetrag. Versuchs mal mit Googeln ;-)
walzy am 28. Oktober 2009 00:09 
Ich meine diese Grenze liegt bei etwa um 700 EUR.
Volker13 am 28. Oktober 2009 00:07 Falsch, viel zu niedrig
Lotta1 am 28. Oktober 2009 00:09 Sorry, korrigiere: (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
930 Euro monatlich,
217,50 Euro wöchentlich oder
43,50 Euro täglich,
paps1959 am 13. November 2009 21:05 auch falsch : seit 01.07.2005 sind 989,99 Euro monatlich mindestens pfändungsfrei.
Jetzt hab ich selbst schief geguckt. Die Pfändung bei zwei Unterhaltspflichten setzt sogar erst bei 1570,-€ ein. Gepfändet würden dann 3,01€. Das zweite Beispiel war aber richtig. Sorry.