gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?

gefragt von themanonthemoonthemanonthemoon am 28.10.2009 um 0:06 Uhr

Hallo ihr lieben,

mein Kumpel ist in der Privatinsolvenz .Er ist geschieden ,hat zwei Kinder und ist in der Lohnsteuerklasse 1.Vorgemerkt :Er braucht kein Unterhalt für seine Exfrau bezahlen.

450 € ist derUnterhalt für die beiden Kinder.Was darf er jetzt nach Abzug des Kinderunterhaltes Netto ohne Abgaben an den Treuhändler für sich behalten,also die Pfändungsfreie Grenze bei Steuerklasse 1 .

Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Hilfe.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Privatinsolvenz x 629 Pfändungsgrenze x 20 Steuerklasse 1 x 6

Wolf65110
beantwortet von Wolf65110 am 22. Dezember 2009 21:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei zwei Unterhaltspflichten setzt die Pfändung erst ab 1370,-€ ein. Betrüge der Nettolohn - beispielsweise - zwischen 1370,-€ und 1379,99 €, so würden davon 7,05 € gepfändet. Der Rest wird normal ausgezahlt. Davon muss der Kumpel dann seine Verpflichtungen bestreiten. Also auch den Unterhalt für die beiden Kids zahlen. Vielleicht verdient er ja aber auch mehr. Beispiel: Er hat einen Nettolohn von sagen wir 1850,-€. Davon würden dann 115,01€ an den Treuhänder überwiesen und der Rest ausbezahlt. Er muss also nicht zwangsläufig ALLES was über einem bestimmten Betrag liegt abgeben, egal wieviel es ist. Wenn er mehr netto hat wird zwar höher gepfändet, es bleibt aber auch mehr übrig.

Diese Tabelle hilft: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm

Kommentar von Dd373953aa95c40cd9fa53fe38571a8asmallWolf65110 am 22. Dezember 2009 21:11

Jetzt hab ich selbst schief geguckt. Die Pfändung bei zwei Unterhaltspflichten setzt sogar erst bei 1570,-€ ein. Gepfändet würden dann 3,01€. Das zweite Beispiel war aber richtig. Sorry.


anonym
beantwortet von roxieddi am 28. Oktober 2009 10:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein "Kumpel" darf so zwischen 900-1000 Eoro für sich selber behalten. Aber ich hoffe doch das er einen Rechtsanwalt zu Hilfe geholt hat,denn der ist seiner Situation kostenlos. Wenn er nicht zu viel verdient kann er dort nämlich Beihilfe beantragen,das macht eigentlich dann der Anwalt für ihn,wenn er einen guten hat.


walzy
beantwortet von walzy am 28. Oktober 2009 00:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da gibts keine Grenze! Verdienen kannst Du soviel wie möglich! Dir gehts wohl eher um den Pfändungsfreibetrag. Versuchs mal mit Googeln ;-)


Volker13
beantwortet von Volker13 am 28. Oktober 2009 00:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schau doch mal in die Tabelle zu § 850c ZPO.


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 28. Oktober 2009 00:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich meine diese Grenze liegt bei etwa um 700 EUR.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 28. Oktober 2009 00:07

Falsch, viel zu niedrig

Kommentar von 54451c4cb40abcc88533287df21c903csmallLotta1 am 28. Oktober 2009 00:09

Sorry, korrigiere: (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als

  930 Euro monatlich,
  217,50 Euro wöchentlich oder
  43,50 Euro täglich,
Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 13. November 2009 21:05

auch falsch : seit 01.07.2005 sind 989,99 Euro monatlich mindestens pfändungsfrei.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.