ACEBEAR am 05.03.2009 um 19:05 Uhr
habe eine terrasse mit blumenbeet insgesamt 4,00m tiefe von der hauswand (sondereigentum) hat da die eigentümergemeinschaft einfluss darauf was ich stellen und pflanzen darf bitte um antwort mfg acebear

Beim Sondereigentum entscheidest du alleine, was gepflanzt wird und was nicht.

Das kannst Du theorethisch komplett bis zum darüberliegenden Balkon zumüllen! Ist Deine Sache. Die ME werden über Blumen bestenfalls hoch erfreut sein.

Da darf Dir niemand reinreden! Ich kenne die Situation. Da haben die Leute von obendrüber damit argumentiert, dass sie sich das von oben ja ansehen wollen. Damit sind die schön aufgelaufen, man kann doch die Bepflanzung nicht nach den Nachbarn richten. Und auch, wie oft der Rasen gemäht wird, ist Privatsache.

So lange die Bepflanzung nicht die Haussubstanz angreift, wie Efeu oder Wilder Wein, oder stinkt, kannst Du Dein Beet bewirtschaften und bepflanzen, wie es Dir gefällt. Aber schau mal in den Mietvertrag, wenn Du aber Eigentümer bist, dann mach was Dir gefällt.
Fast alles ist erlaubt, das fast, es könnten Kinder Zugang haben , dann keine Engelstrompete o,ä,

was steht im Mietvertrag??
emjay am 5. März 2009 19:08 Hier handelt es sich offenbar nicht um eine Mietwohnung.
firstguardian am 5. März 2009 19:09 Ne! - höchstens Teilungserklärung!
ACEBEAR am 5. März 2009 19:29 es handelt sich um ein 5 partie eigentumshaus und in der teilungserklärung steht seit 1964 das zu meiner wohnung 4,00m von der hauswand als sondereigentum dazugehören(die mir jetzt 2009 die gemeinschaft schtreitig machen will weil nach angaben der garten bzw beet von oben nicht schön sein soll )ich soll alles platt machen und neu anlegen aber ich denke gar nicht dran mfg acebear