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was darf ich auf eine terrassemit blumenbeet stellen bzw pflanzen (sondereigentum)

gefragt von ACEBEARACEBEAR am 05.03.2009 um 19:05 Uhr

habe eine terrasse mit blumenbeet insgesamt 4,00m tiefe von der hauswand (sondereigentum) hat da die eigentümergemeinschaft einfluss darauf was ich stellen und pflanzen darf bitte um antwort mfg acebear


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emjay
beantwortet von emjay am 5. März 2009 19:07
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Beim Sondereigentum entscheidest du alleine, was gepflanzt wird und was nicht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. März 2009 19:07
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Das kannst Du theorethisch komplett bis zum darüberliegenden Balkon zumüllen! Ist Deine Sache. Die ME werden über Blumen bestenfalls hoch erfreut sein.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 5. März 2009 19:08
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Da darf Dir niemand reinreden! Ich kenne die Situation. Da haben die Leute von obendrüber damit argumentiert, dass sie sich das von oben ja ansehen wollen. Damit sind die schön aufgelaufen, man kann doch die Bepflanzung nicht nach den Nachbarn richten. Und auch, wie oft der Rasen gemäht wird, ist Privatsache.

Kommentar von B29c21f85c6ef3256fb1ff00227a65bdsmallACEBEAR am 5. März 2009 19:20

musste mir anhören es würde von oben nicht schön ausehen ich soll alles neu anlegen und das sehe ich nicht ein mfg acebear

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 5. März 2009 19:34

Die haben schlichtweg nichts zu sagen. Und wenn sie sich auf den Kopf stellen....


anonym
beantwortet von Kia65 am 5. März 2009 19:09
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Alles was legal ist!


wolfgang100563
beantwortet von wolfgang100563 am 5. März 2009 19:11
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So lange die Bepflanzung nicht die Haussubstanz angreift, wie Efeu oder Wilder Wein, oder stinkt, kannst Du Dein Beet bewirtschaften und bepflanzen, wie es Dir gefällt. Aber schau mal in den Mietvertrag, wenn Du aber Eigentümer bist, dann mach was Dir gefällt.


anonym
beantwortet von jockl am 5. März 2009 19:13
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Fast alles ist erlaubt, das fast, es könnten Kinder Zugang haben , dann keine Engelstrompete o,ä,


holsch
beantwortet von holsch am 5. März 2009 19:07
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kann ich mit nicht vorstellen


schildi
beantwortet von schildi am 5. März 2009 19:07
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was steht im Mietvertrag??

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 5. März 2009 19:08

Hier handelt es sich offenbar nicht um eine Mietwohnung.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 5. März 2009 19:09

Ne! - höchstens Teilungserklärung!

Kommentar von B29c21f85c6ef3256fb1ff00227a65bdsmallACEBEAR am 5. März 2009 19:29

es handelt sich um ein 5 partie eigentumshaus und in der teilungserklärung steht seit 1964 das zu meiner wohnung 4,00m von der hauswand als sondereigentum dazugehören(die mir jetzt 2009 die gemeinschaft schtreitig machen will weil nach angaben der garten bzw beet von oben nicht schön sein soll )ich soll alles platt machen und neu anlegen aber ich denke gar nicht dran mfg acebear


anonym
beantwortet von Kia65 am 5. März 2009 19:09
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Alles was legal ist!


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