Was darf ich als Vermieter an Nebenkosten für eine 78m2 wohnung nehmen ?
Müllgebührenanteil lauf Bescheid, Wasser+Kanal, Versicherungen die das vermietete Haus betreffen bzw Anteil entsprechend des Wohnflächenanteils, Grundsteuer, Wartungskosten für Heizung etc., anteiligen Strom für gemeinschaftlich genutzte Flure/Kellerfunzeln, Hausmeisterkosten wenn einer da ist und anstehende Arbeiten ausführt...
Biggi2000 am 7. November 2009 12:45 -alsdann legt man die Kosten auf die Quadratmeter Wonfläche des gesamten Hauses um .Den ermittelten NK preis multipliziert man dann mit 78 .(qm)
alle Kosten stehen im Mietvertrag, per Dreisatz für die Wohnung auszurechnen

Es kommt erstens einmal darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wenn es jedoch noch keinen Mietvertrag gibt, dann besorge Dir einen Formularmietvertrag des Haus- und Grundbesitzervereins. Da sind alle Positionen aufgeführt. (in der Anlage 1 zum MV sind diese aufgelistet. Du musst dann nur ankreuzen bei neben der Grundmiete werden Betriebskosten umgelegt und zwar alle Betriebskosten, wie in §2 der BetrKV) aufgeführt (siehe Anlage 1 zum Mietvertrag, Seite ...ff.) Außerdem kannst Du den Umlagemaßstab angeben. Ist nichts angegeben, rechnest Du die Kosten deiner gesamten Qm und davon den Anteil der Wohnung mit 78m². Verbrauchsabhängige Kosten kannst du auch nach Zählern oder Personen ermitteln, die Heizkosten musst Du allerdings nach der Heizkostenverordnung vornehmen.
Kommt drauf an aus was die nebenkosten zusammensetzen,heist was ist drin??Müllgebühren ect.Wird Strom und heizung extra berechnet??