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Klasse M, L, Mofa, B
darf man auch 125er fahren?
Abraxsa am 8. Juni 2009 22:14 Nein!!!!

Einen Kinderwagen - notfalls ein Fahrrad
Markus1308 am 8. Juni 2009 22:03 du auch nich

Du darfst Fahrrad fahren, Kettger, Dreirad, Mofa, Einrad, Roller, Rollschuhe........ööhm.......noch mehr???
Frage mal wieder, wenn Du 18 bist;-)
Markus1308 am 8. Juni 2009 22:03 du kennst dich doch gar nich aus
Panikgirl am 8. Juni 2009 22:08 Ich weiss, dass jetzt schon Kinder Autos in Begleitung Erwachsener fahren dürfen ab 17 - wenn ich das bestimmen dürfte, dann dürften die das noch nicht. Zu ihrem eigenen Schutz

Im B Schein ist Klasse M=Roller bis 50ccm und Höchstgeschwindigkeit 45km/h S= Squad z.B. 50ccm 45/kmh höchstens 350kg Gewicht L=Traktor ....mit drin!
Brummifahrer87 am 9. Juni 2009 13:27 Quad darfst du mit dem PKW-Führerschein offen fahren ob 50ccm oder 700ccm scheißegal...
trecker darfste bis 32km/h und 40 tonnen fahren.

Einfach ausgedrueckt, du darfst all das fahren, was du auch aaanschliessend mit 18 fahen darfst. Du hast lediglich die Auflage, beim PKW eine Begleitperson dabei zu haben. Roller usw, was unter Klasse M usw faellt, darfst du natuerlich alleine fahren.