Kann ich einem frisch gewordenem Sozialhilfeempfänger, der jetzt aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, Geld für die Miete der alten Wohnung und restforderung der Bank für eine neue Küche, auf´s Konto-genau deklariert- einzahlen, ohne das daß Amt probleme macht und eventuell die Leistungen kürzt?
Gib demjenigen das Geld in bar sonst ist es weg!
Nein aber Du kannst Ihm einen Wertbrief schicken. Und da kannst Du bis zu 10 grüne Scheine reinlegen. Geht natürlich auch mehr aber nur 10 sind versichert.
Das Amt wird sich freuen und ihm das als Einkommen anrechnen und dementsprechend die Leistung kürzen..
Sicher?? Auch wenn man dazu schreibt, wofür das ist?? Das das Nicht für die Person ist...
danimaus76 am 27. August 2008 16:29 Dann könnte ja jeder kommen, arbeiten gehen und sich dann so eine Überweisung machen lassen.
Auch dann.. Das Geld landet auf dem Konto des Leistungsempfänger und dementsprechend rechnet das Amt das auch an..
1hoss43 am 27. August 2008 16:28 Völlig richtig! http://1hoss43dh.de.to

Nein, das Geld wird ihm dann sofort als Einkommen angerechnet und die Leistung gekürzt!
Besser ist es, Du gibst ihm das Geld in bar.
DAnke für die Antworten.