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was darf einem Sozialhilfeempfänger aufs Konto eingezahlt werden, ohne Leistungsminderung.

gefragt von SilentHitman am 27.08.2008 um 16:24 Uhr

Kann ich einem frisch gewordenem Sozialhilfeempfänger, der jetzt aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, Geld für die Miete der alten Wohnung und restforderung der Bank für eine neue Küche, auf´s Konto-genau deklariert- einzahlen, ohne das daß Amt probleme macht und eventuell die Leistungen kürzt?


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Williwuschel
beantwortet von Williwuschel am 27. August 2008 16:27
6x
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Gib demjenigen das Geld in bar sonst ist es weg!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. August 2008 16:27
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Nein aber Du kannst Ihm einen Wertbrief schicken. Und da kannst Du bis zu 10 grüne Scheine reinlegen. Geht natürlich auch mehr aber nur 10 sind versichert.


DeLuna
beantwortet von DeLuna am 27. August 2008 16:25
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Das Amt wird sich freuen und ihm das als Einkommen anrechnen und dementsprechend die Leistung kürzen..

Kommentar von SilentHitman am 27. August 2008 16:27

Sicher?? Auch wenn man dazu schreibt, wofür das ist?? Das das Nicht für die Person ist...

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. August 2008 16:29

Dann könnte ja jeder kommen, arbeiten gehen und sich dann so eine Überweisung machen lassen.

Kommentar von Simple_avatar2smallDeLuna am 27. August 2008 16:33

Auch dann.. Das Geld landet auf dem Konto des Leistungsempfänger und dementsprechend rechnet das Amt das auch an..

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 27. August 2008 16:28

Völlig richtig! http://1hoss43dh.de.to


dragon100
beantwortet von dragon100 am 27. August 2008 16:26
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Gar nichts,wird angerechnet.


anonym
beantwortet von anjanni am 27. August 2008 16:27
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gib's ihm bar



1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 27. August 2008 16:28
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Nein, das Geld wird ihm dann sofort als Einkommen angerechnet und die Leistung gekürzt!

Besser ist es, Du gibst ihm das Geld in bar.

Kommentar von SilentHitman am 27. August 2008 16:36

DAnke für die Antworten.


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