gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

48 

Was darf ein Vermieter als "Wohnfläche" berechnen und was nicht?

gefragt von schwib1976 am 21.06.2007 um 12:47 Uhr

Haben ein kleines Zimmer, welches als Arbeitszimmer benutzt wird.Da in der Mitte des Raumes 2 Balken sind ist der Raum eigentlich kaum benutzbar, da wir gerade mal einen schreibtisch reinbekommen. Darf der Vermieter das als Wohnfläche berechnen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnen (7198)
Wohnung (4457)
Vermieter (1286)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 21. Juni 2007 12:49
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gehen die Balken quer durchs Zimmer?

Kommentar von schwib1976 am 21. Juni 2007 12:54

einer steht genau in der mitte, der andere geht von diesem schräg nach unten an die Zimmerwand.Man kann es sich so als Dreieck vorstellen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 21. Juni 2007 12:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei schrägen und Balken quer durch die Zimmer darf er nicht die vollen Quadratmeter berechnen. Da gibt es eine Tabelle, wo ab welche Höhe wieviel Prozent berechnet wird.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2007 13:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei der Wohnflächenberechnung geht es vor allem um die Raumhöhe, weniger um die Balken. Es hatte sich in der Rechtsprechung etabliert, dass Flächen mit einer lichten Raumhöhe über 2m voll angerechnet werden, Grundflächen von Räumen mit 1m bis 2m Höhe, können je nach Qualität bis zu 50% angerechnet werden, Flächen mit niedrigerer Raumfläche als 1m zählen nicht. Loggien Terrassen und Balkone zälen mit bis zu 50% ihrer Fläche, Wintergärten zu 100%, Dachböden und Kellerräume - nicht, sofern sie nicht wohnlich benutzt werden. Allerdings werden Besenkammer und selbst die Kleinsten Zimmerchen - je nach ihrer lichten Raumhöhe - voll angerechnet.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 21. Juni 2007 13:30

Ich kenne es auch so das es als volle Fläche gerechnet wird. Allerdings wäre ich als Mieter auch nicht bereit dafür den vollen Mietpreis zu zahlen. Also würde ich die Gesamtmiete versuchen runter zu handeln. Allerdings seid Ihr ja schon eingezogen und habt den Mietvertrag bereits lange unterschrieben. D.h. Spiel für Verhandlungen ist da nicht mehr gegeben.


anonym
beantwortet von AlBowland am 29. August 2008 23:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielleicht hilft dir dieser praxisorientierte Link bei deiner Wohnflächenberechnung weiter: http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/welche-raume-zahlen-zur-wohn...

Habe auf einem Bericht auf Stern TV gesehen, dass bis zu 80 Prozent aller in den Mietverträgen angegebenen Wohnflächen nicht stimmen sollen! Unglaublich! Nachmessen lohnt sich also.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.