Haben ein kleines Zimmer, welches als Arbeitszimmer benutzt wird.Da in der Mitte des Raumes 2 Balken sind ist der Raum eigentlich kaum benutzbar, da wir gerade mal einen schreibtisch reinbekommen. Darf der Vermieter das als Wohnfläche berechnen?

Bei schrägen und Balken quer durch die Zimmer darf er nicht die vollen Quadratmeter berechnen. Da gibt es eine Tabelle, wo ab welche Höhe wieviel Prozent berechnet wird.

Bei der Wohnflächenberechnung geht es vor allem um die Raumhöhe, weniger um die Balken. Es hatte sich in der Rechtsprechung etabliert, dass Flächen mit einer lichten Raumhöhe über 2m voll angerechnet werden, Grundflächen von Räumen mit 1m bis 2m Höhe, können je nach Qualität bis zu 50% angerechnet werden, Flächen mit niedrigerer Raumfläche als 1m zählen nicht. Loggien Terrassen und Balkone zälen mit bis zu 50% ihrer Fläche, Wintergärten zu 100%, Dachböden und Kellerräume - nicht, sofern sie nicht wohnlich benutzt werden. Allerdings werden Besenkammer und selbst die Kleinsten Zimmerchen - je nach ihrer lichten Raumhöhe - voll angerechnet.
boriswulff am 21. Juni 2007 13:30 Ich kenne es auch so das es als volle Fläche gerechnet wird. Allerdings wäre ich als Mieter auch nicht bereit dafür den vollen Mietpreis zu zahlen. Also würde ich die Gesamtmiete versuchen runter zu handeln. Allerdings seid Ihr ja schon eingezogen und habt den Mietvertrag bereits lange unterschrieben. D.h. Spiel für Verhandlungen ist da nicht mehr gegeben.
Vielleicht hilft dir dieser praxisorientierte Link bei deiner Wohnflächenberechnung weiter: http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/welche-raume-zahlen-zur-wohn...
Habe auf einem Bericht auf Stern TV gesehen, dass bis zu 80 Prozent aller in den Mietverträgen angegebenen Wohnflächen nicht stimmen sollen! Unglaublich! Nachmessen lohnt sich also.
einer steht genau in der mitte, der andere geht von diesem schräg nach unten an die Zimmerwand.Man kann es sich so als Dreieck vorstellen.