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Was darf ein Rentner dazuverdienen?

gefragt von NordwikingerNordwikinger am 23.12.2007 um 18:14 Uhr

Als Rentner mit Grundsicherung im Alter von 67 würde ich mir gerne ab und zu was dazu verdienen wenn es gesundheitlich möglich ist. Lohnt sich das? Wird mir das von meiner Rente dann abgezogen?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 23. Dezember 2007 18:15
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Das steht auf Deinem Rentenbescheid - mit genauer Summe.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 23. Dezember 2007 18:20

ein Herrlicher Blödsinn ;-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 23. Dezember 2007 18:22

wieso Blödsinn? Steht drauf?

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 23. Dezember 2007 18:23

man darf soviel dazu verdienen wie man will, siehe Klaubauter

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 23. Dezember 2007 18:26

Ach ja, unter dem Aspekt hast Du natürlich Recht ;-)


anonym
beantwortet von Klabauter am 23. Dezember 2007 18:18
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Wenn Du Vollrente (Altersruhegeld) bekommst, kannst Du soviel dazu verdienen, wie Du möchtest, Deine Rente wird nicht gekürzt. Allerdings unterliegen alle Einnahmen der Steuerpflicht und das richtet sich nach der Höhe des Einkommens über der Freibetragsgrenze.

Kommentar von Klabauter am 23. Dezember 2007 18:40

Zusatz: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Dividende aus Geldanlagen, Zinsen vom Sparbüchlein: das sind alles zusätzliche Einnahmen, die der Steuerpflicht unterliegen.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 23. Dezember 2007 18:53

Er bekommt Grundsicherung zur Rente, die wird Ihm dann gekürzt !


Andylu
beantwortet von Andylu am 23. Dezember 2007 18:26
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Rentner ab 65 dürfen unbegrenzt dazuverdienen - ohne Abzug! Viel Spass!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. Dezember 2007 18:29

ohne Abzug bestimmt nicht, da das Einkommen natürlich versteuert werden muß!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. Dezember 2007 18:17
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Als Rentner darfst du noch dazuverdienen und das wird dir auch nicht von der Rente abgezogen. Du musst bloß deine Einkünfte bei der Steuerklärung mit angeben.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 23. Dezember 2007 19:04

Er bekommt Grundsicherung zur Rente !


elmara
beantwortet von elmara am 23. Dezember 2007 20:45
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Grundsicherung ist wie früher Sozialhilfe, da gelten andere Bestimmungen als die üblichen Renten-Zuverdienstgrenzen, (die vor 65 Jahre höchstens 345 Euro betragen):

"Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass seine Leistung gekürzt wird. Von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro). Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei. Bei 900 Euro Zuverdienst ergäbe das zum Beispiel einen Freibetrag von: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro."

Quelle: http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Navigation/Geldleistungen/zuverdienst.html



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 23. Dezember 2007 22:08
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anonym
beantwortet von SNBRT am 18. Juni 2009 15:56
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Es ist mir noch folgendes unklar.

Nehmen wir an, ein Rentner bekommt 1000 € in Monat Rente und verdient noch ca. 600 € in Monat dazu. OK, Steuern muss er zahlen, ist kein Minijob mehr.

Was ist mit den Soz.- Vers. Beiträgen? OK, Krankenversicherung muss der Rentner natürlich zahlen. Muss es auch Pflegeversicherung Bezahlen? Wie steht es mit der Arbeitslosen- Versicherung? Muss ein Rentner auch Beiträge zur Renten- Versicherung bezahlen?


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