KarinWeber am 07.11.2009 um 18:58 Uhr
Hallo ! Hätte mal folgende Frage :
Darf der Vermieter mir bei den Betriebskostenabrechnung die Gebäudeversicherung; die Gebäudehaftpflicht, den Hausstrom und die Grundstückssteuer entsprechend meiner Wohngröße in Rechnung stellen??
Das ist vollkommen in Ordnung so, VORAUSGESETZT diese Umlagen sind in Deinem Mietvertrag auch vereinbart.

ja das darf er und wird es auch machen...natürlich! sind aufkommende posten also werden sie durch die gemeinschaft geteilt!
Alcatraz1969 am 7. November 2009 19:03 das hilft vielleicht
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/kosten/ratgdmbdl0178.jsp

Befrage Dich bei einer Verbraucherberatung. Das ist sehr speziell!
Was soll denn daran speziell sein?
Alcatraz1969 am 7. November 2009 19:01 lach genau verstehe ich auch nicht!
Haesilein1951 am 8. November 2009 13:08 Saarland, Alcatraz guter Kommentar, das frage ich mich auch.
aschaub am 8. November 2009 15:30 Aber Haesilein, das hat doch wieder Punkte gegeben .....

Steht alles hier http://www.buzer.de/gesetz/3622/index.htm was er abrechnen darf.

Ja, das darf er nicht nur, dass gehört sogar darein, zusätzlich werden noch Kosten für Müll, Gartenpflege, Aufzug und Winterdienst abgerechnet.
ja, das darf er. schau mal in deinen Mietvertrag, da steht das drin
genau, erst einmal in den eigenen Mietvertrag nachlesen!! was vereinbart wurde, dies kann hier nämlich niemand erahnen. Wurde angekreuzt alle Betriebskosten lt.§" BetrV) hat der Vermieter Recht. Die Aufstellung liegt normalerweise dem MV bei.