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Was darf der Vermieter in die Betriebskostenjahresabrechnung setzen ?

gefragt von KarinWeberKarinWeber am 07.11.2009 um 18:58 Uhr

Hallo ! Hätte mal folgende Frage :

Darf der Vermieter mir bei den Betriebskostenabrechnung die Gebäudeversicherung; die Gebäudehaftpflicht, den Hausstrom und die Grundstückssteuer entsprechend meiner Wohngröße in Rechnung stellen??


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 7. November 2009 19:01
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Das ist vollkommen in Ordnung so, VORAUSGESETZT diese Umlagen sind in Deinem Mietvertrag auch vereinbart.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 13:07

genau, erst einmal in den eigenen Mietvertrag nachlesen!! was vereinbart wurde, dies kann hier nämlich niemand erahnen. Wurde angekreuzt alle Betriebskosten lt.§" BetrV) hat der Vermieter Recht. Die Aufstellung liegt normalerweise dem MV bei.


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 7. November 2009 18:58
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ja das darf er und wird es auch machen...natürlich! sind aufkommende posten also werden sie durch die gemeinschaft geteilt!

Kommentar von C1cb4ee5a6ace4aaa51eccb129da28b2smallAlcatraz1969 am 7. November 2009 19:03

puzzi56
beantwortet von puzzi56 am 7. November 2009 18:58
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also meiner macht das auch immer


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 7. November 2009 18:59
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Befrage Dich bei einer Verbraucherberatung. Das ist sehr speziell!

Kommentar von Saarland60 am 7. November 2009 19:01

Was soll denn daran speziell sein?

Kommentar von C1cb4ee5a6ace4aaa51eccb129da28b2smallAlcatraz1969 am 7. November 2009 19:01

lach genau verstehe ich auch nicht!

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 13:08

Saarland, Alcatraz guter Kommentar, das frage ich mich auch.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 8. November 2009 15:30

Aber Haesilein, das hat doch wieder Punkte gegeben .....


anonym
beantwortet von eliag am 7. November 2009 18:59
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ja, das sind die NK sowie der Müll



anonym
beantwortet von quietprof am 7. November 2009 18:59
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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 7. November 2009 18:59
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das ist rechtens


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. November 2009 19:00
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Steht alles hier http://www.buzer.de/gesetz/3622/index.htm was er abrechnen darf.


thermelus
beantwortet von thermelus am 7. November 2009 19:00
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Ja, das darf er nicht nur, dass gehört sogar darein, zusätzlich werden noch Kosten für Müll, Gartenpflege, Aufzug und Winterdienst abgerechnet.


anonym
beantwortet von Imera am 8. November 2009 23:03
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ja, das darf er. schau mal in deinen Mietvertrag, da steht das drin


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