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Was darf der Vermieter alles in Rechnung stellen?

gefragt von rccarkeks am 09.05.2008 um 20:27 Uhr

Hallo,

meine Freundin hat im letzten Monat ihre Heizkostenabrechnung bekommen in der sie 166,01€ für einen "Brenner Service" bezahlen soll.

Müssten solche kosten nicht durch die Allgemeine Miete abgedeckt werden?

Die Heizkostenabrechnung wurde für gutes Geld vom BFW erstellt.

Gibt es irgendwo eine Preisliste des BFW? Problem ist zusätzlich das die Zähler jährlich abgelesen und abgerechnet werden. Da meine Freundin erst 6 Monate hier wohnt wundert mich die der Preis für die Miete der Elektronischen Heizkostenverteiler (85,08€)



Reply


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 9. Mai 2008 21:14
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Es wird davon ausgegangen, dass jede zweite Mietnebenkostenabrechnung schlicht falsch ist, sei es fahrlässig oder vorsätzlich.

Am kommenden Dienstag zum örtlich zuständigen Mieterverein gehen, Mitglied werden und die Sache prüfen sowie aus der Welt schaffen lassen.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 9. Mai 2008 20:30
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Heizung zählt zu den Nebenkosten. Miete zahlst Du für Deine Wohnfläche.

Durchaus üblich, das Abrechnungen von externen Firmen erstellt werden, diese müssen beztahlt werden, was anderes wäre es, wenn diese durch eine Hausverwaltung erstellt werden, klingt komisch, ist aber so.


anonym
beantwortet von Eddy11 am 9. Mai 2008 20:30
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grundsätzlich kommt es immer darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 9. Mai 2008 20:33
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Die Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage können auf den Mieter/die Mieter umgelegt werden. Sie fallen jährlich an und werden immer zu den Nebenkosten gerechnet. Heizkosten fallen auch in der warmen Jahreszeit an, da ja Warmwasser bereitet wird.


anonym
beantwortet von rccarkeks am 9. Mai 2008 20:52
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Können diese Kosten denn auch in Rechnung gestellt werden wenn im Mietvertrag nichts in der Richtung vereinbart wurde?

Das mit der Abrechnung war soeine Sache, die Vermieter sagten ihr das dann einmal im Jahr jemand kommt, die Zähler abliest was dann ca. 30€ kostet, so war es dann doch ein wenig erschreckend das die Abrechnung 148€ gekostet hat.

Da es die erste eigene Wohnung ist wusste sie nicht so genau was da für Kosten auf einem zukommen, deshalb jetzt diese Fragen.




Kommentar von Eddy11 am 9. Mai 2008 21:16

wie schon gesagt: Es kann nur abgerechnet werden, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort auf gesetzliche Regelungen verwiesen wird, gelten diese. Schau genau in Deinen Vertrag


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 9. Mai 2008 23:22
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