Hallo,
meine Freundin hat im letzten Monat ihre Heizkostenabrechnung bekommen in der sie 166,01€ für einen "Brenner Service" bezahlen soll.
Müssten solche kosten nicht durch die Allgemeine Miete abgedeckt werden?
Die Heizkostenabrechnung wurde für gutes Geld vom BFW erstellt.
Gibt es irgendwo eine Preisliste des BFW? Problem ist zusätzlich das die Zähler jährlich abgelesen und abgerechnet werden. Da meine Freundin erst 6 Monate hier wohnt wundert mich die der Preis für die Miete der Elektronischen Heizkostenverteiler (85,08€)
Es wird davon ausgegangen, dass jede zweite Mietnebenkostenabrechnung schlicht falsch ist, sei es fahrlässig oder vorsätzlich.
Am kommenden Dienstag zum örtlich zuständigen Mieterverein gehen, Mitglied werden und die Sache prüfen sowie aus der Welt schaffen lassen.
Heizung zählt zu den Nebenkosten. Miete zahlst Du für Deine Wohnfläche.
Durchaus üblich, das Abrechnungen von externen Firmen erstellt werden, diese müssen beztahlt werden, was anderes wäre es, wenn diese durch eine Hausverwaltung erstellt werden, klingt komisch, ist aber so.
grundsätzlich kommt es immer darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Die Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage können auf den Mieter/die Mieter umgelegt werden. Sie fallen jährlich an und werden immer zu den Nebenkosten gerechnet. Heizkosten fallen auch in der warmen Jahreszeit an, da ja Warmwasser bereitet wird.
Können diese Kosten denn auch in Rechnung gestellt werden wenn im Mietvertrag nichts in der Richtung vereinbart wurde?
Das mit der Abrechnung war soeine Sache, die Vermieter sagten ihr das dann einmal im Jahr jemand kommt, die Zähler abliest was dann ca. 30€ kostet, so war es dann doch ein wenig erschreckend das die Abrechnung 148€ gekostet hat.
Da es die erste eigene Wohnung ist wusste sie nicht so genau was da für Kosten auf einem zukommen, deshalb jetzt diese Fragen.
wie schon gesagt: Es kann nur abgerechnet werden, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort auf gesetzliche Regelungen verwiesen wird, gelten diese. Schau genau in Deinen Vertrag

Hier ein Urteil zu dem Thema: http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/heizkosten/2000-wartung-7AC27-00-281.html