Was darf der Reha-Berater des Arbeitsamtes verlangen?

5 Antworten

Du selbst musst überhaupt keine Unterlagen einreichen (wer beweist dir, dass du überhaupt welche hast, lach) Du brauchst nur die behandelnden Ärzte nennen, das Amt holt sich, falls sie dazu befugt werden mit deiner Unterschrift, alle notwendigen Unterlagen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen frag nach bei der Verbraucherzentrale, die sagen, was geht...viel Kraft dir.

Ja, die müssen diese Unterlagen auch vollständig vorliegen haben, damit sie dich angemessen beraten können. Alle arbeiten da Hand in Hand.

Wie soll dich denn der Berater beraten, wenn er nicht GENAU weiß, was du hast? Das ist dann natürlich ein Dienstgeheimnis, was er nicht am Stammtisch weitergeben darf, das wird er schon nicht machen!! Mfg

fussball1952  31.05.2011, 11:24

Das war ja die "intelligenteste" Antwort, einfach frech

Nein, dazu sind sie nicht befugt. Frag mal beim ärztlichen Dienst vom Arbeitsamt persönlich nach, die können dir da genauer Auskunft geben. Dein Sachbearbeiter muss nur wissen (falls du nicht möchtest das er Diagnose etc. erfährt) was das für Konsequenzen im Bezug auf die Arbeitsfähigkeit hat. Dafür schreibt der ärztliche Dienst ein Gutachten, indem keine Diagnosen genannt werden. Lediglich was für eventuelle Einschränkungen etc. zu berücksichtigen sind.

ichhierundda  30.05.2011, 21:17

falsche antwort

ichhierundda  30.05.2011, 21:17

falsche antwort

Das ist der gesetzliche Weg. Die Reha Abteilung beim Amt ist für dich eine Hilfe.Die haben auch andere Arbeitsangebote als die anderen Etagen.

fussball1952  31.05.2011, 11:30

So ein Unsinn als Antwort...