vlaardingen am 01.06.2007 um 12:33 Uhr
wer hatt erfahrung

Es darf nicht alles gepfändet werden. Das lebensnotwendige bleibt dem Schuldner erhalten, auch ein Fernseher und ein Radio.
Hier stehts genau: http://www.inkassobuero.de/pfaendungsgrenze.php?linkid=7

Was viell. auch noch interessant ist: Wenn dein Lebensgefährte nachweisen kan, dass ihm/ihr die Sachen gehören, dürfen die auch nicht gepfändet werden. Sprich: wenn einer Schulden am Bein hat, immer die Rechnungen auf den anderen ausstellen lassen, so hat kein GV der Welt eine Chance ;-)
dulcet am 17. Mai 2008 11:46 Jo, "geniale" Denkweise, der Schuldner-der Held :-/
es DARF grundsätzlich alles gepfändet werden (alles bewegliche).
normalerweise wird aber nur das gepfändet, was auch einen gewissen wert hat und bei einer versteigerung auch noch etwas einbringen würde
Bestimmte Dinge, die unbedingt zum Leben und für den Beruf benötigt werden, dürfen nicht gepfändet werden. Auch kein Radio! Auch kein einfach ausgestatteter PC, wenn ich ihn beruflich benötige (Nachweis erbringen!) u.v.m.

Mit dem "Kuckuck" bekleben darf er zunächst mal alles, was Wert hat und bei einer Versteigerung Geld für die Gläubiger bringen könnte und man nicht zum täglichen Leben braucht, wie z.B. eine Waschmaschine.
Zur eigentlichen Pfändung kommt es dann, wenn nach 4 Wochen keine Zahlung beim gerichtsvollzieher eingegangen ist.
Dann kann auch schon mal ein teurer Plasma-TV gegen ein einfacheres Modell ausgetauscht werden...wie das in NL ist, weiß ich nicht... ;-)
Wenn da ein Plasmafernseher steht bestimmt schon!
wenn es der einzigste ist, dann nicht
Sicher??
nur wenn er einen "einfachen" funktionstüchtigen im Austausch hingestellt bekommt
Verstehe!!
genau, nennt sich Austausch-Pfändung. gilt auch z.B. für´s Auto