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was darf der gerichtvollzieher pfänden was nicht?

gefragt von vlaardingenvlaardingen am 01.06.2007 um 12:33 Uhr

wer hatt erfahrung

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pfänden x 19 gerichtvollzieher x 2

schurke
beantwortet von schurke am 1. Juni 2007 12:42
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Es darf nicht alles gepfändet werden. Das lebensnotwendige bleibt dem Schuldner erhalten, auch ein Fernseher und ein Radio.

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 1. Juni 2007 12:46

Wenn da ein Plasmafernseher steht bestimmt schon!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 1. Juni 2007 12:47

wenn es der einzigste ist, dann nicht

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 1. Juni 2007 12:49

Sicher??

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 1. Juni 2007 13:02

nur wenn er einen "einfachen" funktionstüchtigen im Austausch hingestellt bekommt

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 1. Juni 2007 13:03

Verstehe!!

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 1. Juni 2007 17:12

genau, nennt sich Austausch-Pfändung. gilt auch z.B. für´s Auto


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 1. Juni 2007 12:41
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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 1. Juni 2007 13:11
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Was viell. auch noch interessant ist: Wenn dein Lebensgefährte nachweisen kan, dass ihm/ihr die Sachen gehören, dürfen die auch nicht gepfändet werden. Sprich: wenn einer Schulden am Bein hat, immer die Rechnungen auf den anderen ausstellen lassen, so hat kein GV der Welt eine Chance ;-)

Kommentar von 559a1ed37ea30cc40d27c4c269fe3e2asmalldulcet am 17. Mai 2008 11:46

Jo, "geniale" Denkweise, der Schuldner-der Held :-/


anonym
beantwortet von Lillibelle am 1. Juni 2007 12:37
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es DARF grundsätzlich alles gepfändet werden (alles bewegliche).

normalerweise wird aber nur das gepfändet, was auch einen gewissen wert hat und bei einer versteigerung auch noch etwas einbringen würde


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 1. Juni 2007 12:35
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Warscheinlich soweit alles was Wert hat!


anonym
beantwortet von karlhorst am 1. Juni 2007 12:44
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Bestimmte Dinge, die unbedingt zum Leben und für den Beruf benötigt werden, dürfen nicht gepfändet werden. Auch kein Radio! Auch kein einfach ausgestatteter PC, wenn ich ihn beruflich benötige (Nachweis erbringen!) u.v.m.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 1. Juni 2007 16:55
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Mit dem "Kuckuck" bekleben darf er zunächst mal alles, was Wert hat und bei einer Versteigerung Geld für die Gläubiger bringen könnte und man nicht zum täglichen Leben braucht, wie z.B. eine Waschmaschine.
Zur eigentlichen Pfändung kommt es dann, wenn nach 4 Wochen keine Zahlung beim gerichtsvollzieher eingegangen ist.
Dann kann auch schon mal ein teurer Plasma-TV gegen ein einfacheres Modell ausgetauscht werden...wie das in NL ist, weiß ich nicht... ;-)


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