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Was darf das ordungsamt

gefragt von canhamo35 am 17.01.2008 um 19:16 Uhr

wenn ein bahnübergang geschlossen, aber nich abgesperrt ist, dürfen personen vom ordnungsamt einem verbieten den übergang zu benutzen? und wenn ja und man sich nicht an das verbot hält, was kann es dann machen?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 17. Januar 2008 19:23
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Wenn ein Bahnübergang geschlossen ist, wird es schon einen triftigen Grund haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob abgesperrt oder nicht. Es muss nur eindeutig ersichtlich sein, daß der Übergang geschlossen ist. Wird der geschlossene Bahnübergang trotzdem benutzt, kann dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Luise
beantwortet von Luise am 17. Januar 2008 19:25
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Aber sicher kann das Ordnungsamt das: Du gefährdest Dich und andere und das ist strafbar. Bis zu drei Monate Fahrverbot Wartepflicht vor dem Andreaskreuz besteht, wenn ein Zug in Sicht kommt oder wenn er seine Durchfahrt mit Signaltönen ankündigt. Das gilt auch, wenn außer dem Andreaskreuz keine weitere Sicherung (Lichtzeichen, Schranken) vorhanden ist.

Außerdem muß der Autofahrer anhalten, wenn rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, die Schranken sich senken oder ein Bahnbediensteter Halt gebietet (siehe Foto). Wer trotzdem fährt, wird künftig mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft, bekommt drei Punkte und zahlt 150 Euro Bußgeld. Bislang waren auch in diesen Fällen nur 50 Euro und drei Punkte fällig. Wer gar eine geschlossene Halbschranke umfährt, geht künftig sogar drei Monate zu Fuß, bekommt vier Punkte und zahlt 450 Euro. Radfahrer und Fußgänger zahlen dafür 225 Euro Strafe.

Quelle: http://www.autobild.de/artikel/verschaerftes-verkehrsrecht_54705.html

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 17. Januar 2008 19:26

medicangel
beantwortet von medicangel am 17. Januar 2008 19:31
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Aber sicher musst du Weisungen des Ordnungsamtes bzw.dern Bediensteten Folge leisten,sagt schon irgendwie der Name.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 17. Januar 2008 19:36
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Klar darf das Ordnungsamt fast alles. Aber guck mal, ob die sich selbst rüberwagen. Vielleicht ist es auch etwas gefährlich und die Sperrung hat einen trifftigen Grund! Grunz!


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. Januar 2008 23:21
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Beschwerst Du Dich immer, wenn jemand auf Deine Sicherheit achtet? Verhalte Dich richtig, dann muß Dich auch niemand zurückweisen.



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