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Was darf das Ordnungsamt im Straßenverkehr?

gefragt von Ego2009 am 10.01.2009 um 20:48 Uhr

Gesetz dem Fall, man wird vom Ordnungsamt angehalten und wird aufgefordert die Motorhaube des KFZ zu öffnen oder der Wagen wird eindringlich inspiziert. Wäre dieses rechtens oder könnte ich darauf bestehen, den Wagen nur von der Polizei kontrollieren zu lassen? Dürften die Ordnungshüter auch diese Aufgabe erledigen??

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verkehr x 1.873 strassenverkehr x 675 ordnungsamt x 85

primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 10. Januar 2009 20:52
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Das Ordnungsamt darf nur den ruhenden Verkehr überprüfen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Fahrzeuge anhalten darf es nicht.


irmchen1
beantwortet von irmchen1 am 10. Januar 2009 20:51
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Normalerweise kontrolliert das Ordnungsamt den ruhenden Verkehr!Es hält eigentlich nicht an!!!


damas
beantwortet von damas am 10. Januar 2009 20:50
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Meines Wissens kontrolliert nur die Polizei die Verkehrstauglichkeit deines Wagens.

Kommentar von gerlin am 10. Januar 2009 20:52

Meine ich auch.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 10. Januar 2009 20:49
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Ich glaube kaum, dass jemand vom Ordnungsamt Zeit und Nerven hat, ein Auto zu inspizieren.


KeinEnde
beantwortet von KeinEnde am 25. März 2009 17:52
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Das Ordnungsamt darf den Fließenden Verkehr nur anhalten, wenn GEFAHR besteht. (Z.B. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer [Stop Schild nicht beachten und jemandem die Vorfahrt nehmen, sodass dieser stark bremsen muss]).

Ansonsten dürfen sie Falschparkern Strafzettel geben, Kindern Zigarreten und Alkohol wegnehmen, und Omas über die Straße helfen ;-)


anonym
beantwortet von eliteDJ am 12. Februar 2009 21:30
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ALSOO

Gemäß §14 Ordnungsbehördengesetz NRW (und in den meisten Bundesländern gleich, nur an anderern §§) kann die Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sofern keine andere Spezialermächtigungsgrundlage (wie zB. §31a Fahrtenbuch StVZO) vorliegt

Zur öffentlichen Sicherheit zählt unter anderem die gesamtheit der Rechtsnorm (also Gesetze, zb. Straßenverkehrsordnung StVO).

Eine Gefahr liegt vor, wenn mit hinreichernder warscheinlichkeit ein Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit verletzt wird, undzwar in absehbarer Zeit.

Im Klartext: Warscheinlich hatte das Ordnungamt einen Grund dich anzuhalten (hier möglicherweise StVO). UND Das Ordnungsamt darf es definitiv (auch).


anonym
beantwortet von Ego2009 am 10. Januar 2009 20:53
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wurde aber schon angehalten!

Kommentar von 45003993b7ccf57c6ab618b3472528cfsmallKeinEnde am 25. März 2009 17:48

Beschwer dich ..


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 10. Januar 2009 20:52
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Die meinen, sich alles erlauben zu können. Ich hab das auch mal erlebt.Geh wie ich zum Ordnungsamtchef und erkundige dich.Nicht alles ist rechtens


anonym
beantwortet von Ego2009 am 10. Januar 2009 20:52
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Doch sie halten an......


groovie
beantwortet von groovie am 10. Januar 2009 20:51
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also lässt du die am besten gleich ran und sparst ne menge zeit.

Kommentar von 45003993b7ccf57c6ab618b3472528cfsmallKeinEnde am 25. März 2009 17:48

Und lässt sie machen, was sie nicht dürfen ;D


anonym
beantwortet von Ego2009 am 10. Januar 2009 20:51
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Wo steht denn das die das dürfen??


anonym
beantwortet von newcomer am 10. Januar 2009 20:50
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sie haben bestimmte befugnisse. Wenn du denen nicht nachkommst, wird einfach die Polizei verständigt

Kommentar von 45003993b7ccf57c6ab618b3472528cfsmallKeinEnde am 25. März 2009 17:47

Wenn sie die Polizei verständigen, würde ich selbst zum Handy greifen und ihnen zuvorkommen ;)


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 10. Januar 2009 20:49
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klar dürften die das, sollte ja auch kein problem sein ;-)

Kommentar von 45003993b7ccf57c6ab618b3472528cfsmallKeinEnde am 25. März 2009 17:46

Nee, wieso sollten sie das dürfen xD


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