gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was darf das Finanzamt?

gefragt von HalbwissenHalbwissen am 02.01.2009 um 21:55 Uhr

Darf/kann das Finanzamt ohne konkreten Verdacht mein Vermögen ermitteln? Können die also bei diversen Banken anfragen, ob ich dort Vermögen (z.B. Festgeld, Tagesgeld, Aktien usw.) habe. Müssen die Banken die konkrete Höhe der Anlagen preisgeben?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22373)
Geld (21407)
Finanzamt (871)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 2. Januar 2009 21:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die dürfen alles und dies auch... konnen sogar konto sperren...

Kommentar von 338194 am 2. Januar 2009 23:03

Konto sperren weiß ich nicht, aber pfänden lassen, und das ist dann so ähnlich. Nämlich, daß man nichts mehr selbst davon runter nehmen kann, bis daß die entsprechende Schuld beim FA ganz ausgeglichen ist.

Kommentar von christina2005 am 10. Januar 2009 21:43

DH

Kommentar von thomaszg2872 am 6. März 2009 14:08

man kann ratenzahlung beantragen und das ruhen der pfändung.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. Januar 2009 21:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das macht das Finanzamt, aber nicht ohne konkreten Verdacht.

Aber alle Banken sind verpflichtet, z.B. die Höhe der Freistellungsbeträge an das FA zu melden. und da meint mancher Bürger, er könne doch tatsächlich was schaukeln...

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 2. Januar 2009 21:59

Hmm, aber von der Höhe des erteilten Freistellungsauftrags kann man wohl schlecht auf die Höhe des Vermögens schließen.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 2. Januar 2009 22:01

Oder meinst Du das manche Bürger glauben, sie könnten als Singles für 1500,- Euro Freistellungsaufträge erteilen und das Finanzamt merkt nichts davon? Das die Rechnung nicht aufgeht ist klar.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 2. Januar 2009 22:02

ja, das wird aber auch nicht bekannt gegeben.

Im übrigen - es gibt entgegen aller anders lautenden Behauptungen kein Bankgeheimnis. Das ist schon lange abgeschafft.

Das Finanzamt hat ja die AO = Abgabenordnung

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/bankgeheimnis.htm

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 2. Januar 2009 22:08

Was meinst Du mit: "ja, das wird aber auch nicht bekannt gegeben"

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 2. Januar 2009 22:16

bezog sich auf diesen Kommentar:

von der Höhe des erteilten Freistellungsauftrags kann man wohl schlecht auf die Höhe des Vermögens schließen.

ich meine damit die Höhe des Vermögens wird nicht bekannt gegeben.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 3. Januar 2009 09:39

Da Freistellungsaufträge nach oben begrenzt sind, kann man nicht auf die wirkliche Höhe schließen.

Kommentar von thomaszg2872 am 6. März 2009 14:10

wenn der freistellungsauftrag beim bundesamt für steuern bekannt wird, weist er ja auf das betroffene konto/depot hin. das sozialamt erfährt also nur, dass ein konto existiert. es erzwingt dann die offenlegung ganz einfach weil es sonst den antrag nicht weiter bearbeitet.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Januar 2009 21:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, sie müssen..


konny27
beantwortet von konny27 am 2. Januar 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die dürfen alles


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 2. Januar 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in deinem Fall hat das Finanzamt ja wohl allen Grund zu Misstrauen



Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Januar 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das darf das Finanzamt und die Banken müssen Auskunft geben.

Kommentar von 338194 am 2. Januar 2009 23:01

Ja, das sogenannte Bankgeheimnis zählt hier nicht.


groovie
beantwortet von groovie am 2. Januar 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Finanzamt darf alles....


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. Januar 2009 09:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Müssen die Banken die konkrete Höhe der Anlagen preisgeben?"

Es ist vor allem die Pflicht des Steuerzahlers, das korrekt anzugeben!


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 6. März 2009 14:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das finanzamt hat jetzt die möglichkeit, 50.000 konten täglich abzufragen. es erfährt kontoinhaber, geburtsdatum, datum der kontoeröffnung, -schließung evtl. verfügungsberechtigte/kontovollmacht. die höhe der einlagen nicht. im wege der amtshilfe kann das finanzamt für jede anfragende behörde tätig werden, zb hartz4 arge. der betroffene ist hinterher schriftlich zu informieren. mfg-


anonym
beantwortet von vlavielle am 20. März 2009 15:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ohnen konkreten Verdacht, darf das Finanzamt gar nichts, erst wenn z.b. belegt ist, hier laufen ständig Summen über ein Konto die sich keiner erklären kann. Wird die Bank verpflichtet, das ans FA zu melden. Dies muss einen richterlichen Beschluss erwirken, dann alerdings dürfen sie eine ganze Menge. LG


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.