Darf/kann das Finanzamt ohne konkreten Verdacht mein Vermögen ermitteln? Können die also bei diversen Banken anfragen, ob ich dort Vermögen (z.B. Festgeld, Tagesgeld, Aktien usw.) habe. Müssen die Banken die konkrete Höhe der Anlagen preisgeben?

Die dürfen alles und dies auch... konnen sogar konto sperren...

Das macht das Finanzamt, aber nicht ohne konkreten Verdacht.
Aber alle Banken sind verpflichtet, z.B. die Höhe der Freistellungsbeträge an das FA zu melden. und da meint mancher Bürger, er könne doch tatsächlich was schaukeln...
Hmm, aber von der Höhe des erteilten Freistellungsauftrags kann man wohl schlecht auf die Höhe des Vermögens schließen.
Oder meinst Du das manche Bürger glauben, sie könnten als Singles für 1500,- Euro Freistellungsaufträge erteilen und das Finanzamt merkt nichts davon? Das die Rechnung nicht aufgeht ist klar.
Raimund1 am 2. Januar 2009 22:02 ja, das wird aber auch nicht bekannt gegeben.
Im übrigen - es gibt entgegen aller anders lautenden Behauptungen kein Bankgeheimnis. Das ist schon lange abgeschafft.
Das Finanzamt hat ja die AO = Abgabenordnung
Was meinst Du mit: "ja, das wird aber auch nicht bekannt gegeben"
Raimund1 am 2. Januar 2009 22:16 bezog sich auf diesen Kommentar:
von der Höhe des erteilten Freistellungsauftrags kann man wohl schlecht auf die Höhe des Vermögens schließen.
ich meine damit die Höhe des Vermögens wird nicht bekannt gegeben.
JoWaKu am 3. Januar 2009 09:39 Da Freistellungsaufträge nach oben begrenzt sind, kann man nicht auf die wirkliche Höhe schließen.
wenn der freistellungsauftrag beim bundesamt für steuern bekannt wird, weist er ja auf das betroffene konto/depot hin. das sozialamt erfährt also nur, dass ein konto existiert. es erzwingt dann die offenlegung ganz einfach weil es sonst den antrag nicht weiter bearbeitet.

in deinem Fall hat das Finanzamt ja wohl allen Grund zu Misstrauen

Das darf das Finanzamt und die Banken müssen Auskunft geben.
Ja, das sogenannte Bankgeheimnis zählt hier nicht.

"Müssen die Banken die konkrete Höhe der Anlagen preisgeben?"
Es ist vor allem die Pflicht des Steuerzahlers, das korrekt anzugeben!
das finanzamt hat jetzt die möglichkeit, 50.000 konten täglich abzufragen. es erfährt kontoinhaber, geburtsdatum, datum der kontoeröffnung, -schließung evtl. verfügungsberechtigte/kontovollmacht. die höhe der einlagen nicht. im wege der amtshilfe kann das finanzamt für jede anfragende behörde tätig werden, zb hartz4 arge. der betroffene ist hinterher schriftlich zu informieren. mfg-
Also ohnen konkreten Verdacht, darf das Finanzamt gar nichts, erst wenn z.b. belegt ist, hier laufen ständig Summen über ein Konto die sich keiner erklären kann. Wird die Bank verpflichtet, das ans FA zu melden. Dies muss einen richterlichen Beschluss erwirken, dann alerdings dürfen sie eine ganze Menge. LG
Konto sperren weiß ich nicht, aber pfänden lassen, und das ist dann so ähnlich. Nämlich, daß man nichts mehr selbst davon runter nehmen kann, bis daß die entsprechende Schuld beim FA ganz ausgeglichen ist.
DH
man kann ratenzahlung beantragen und das ruhen der pfändung.