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Was darf an die Wohnungstür?

gefragt von MsLannaMsLanna am 16.10.2008 um 10:15 Uhr

Ich habe leider ein Problem mit meinem Vermieter, der sonst eigentlich total super ist. Es geht um meine Tür Dekorationen. Meine Wohnungstür ist mit Plastik beschichtete und hat ein Fenster in der Mitte. Auf der Beschichtung habe ich Schriftzüge aus Fensterfarbe angebracht. Die sind spurlos ablösbar, darum habe ich mir nichts dabei gedacht. Von innen habe ich mit Tesafilm kleine Bilder gegen die Glasscheibe geklebt und ein Motiv mit Abtönfarbe angemalt. Letzteres ist vielleicht problematisch. Die Abtönfarbe ist zwar wasserlöslich, allerding könnte ich verstehen, wenn ich das durch Fensterfarbe ersetzen muss.

Nun droht mein Vermieter mit einer Klage wegen Sachbeschädigung. Dabei kann ich die Tür doch in fünfzehn Minuten wieder in den Urzustand versetzene. Was tun?

Und kann er mir verbieten, meine Tür zu dekorieren? Wenn ja, auf welcher Seite? Die Außenseite ist ja Vermietersache, oder?

Außerdem haben die anderen Mieter ebenfalls solche Deko an den Türen, schon vor meinem Einzug.


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Tippse
beantwortet von Tippse am 16. Oktober 2008 10:17
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Hast Du Deinem Vermieter mitgeteilt, dass sich das Alles leicht entfernen lässt?

Kommentar von Simple_avatar6smallMsLanna am 16. Oktober 2008 11:57

Ja. Mehrfach. 15 Minuten und die Tür sieht aus wie neu. Scheint aber egal zu sein. Sein Kommentar: "Na, dann kann ich mich ja darauf verlassen, dass in 15 Minuten alles weg ist."

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 16. Oktober 2008 12:21

Hm, oije, das ist dann wohl einer von der ganz netten Sorte, verstehe. Verbieten kann er es Dir eigentlich nicht (sofern es nix anstössiges ist). Den Ärger hast Du halt dann...


anonym
beantwortet von Langeoog am 16. Oktober 2008 10:18
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Also, der Vermmieter kann es dir nicht verbieten, deine Türe zu dekorieren da du ja so gesehen keine Sachbeschädigung gemacht hast. In dem Moment in dem du den Mietvertrag unterschreiben hast, bist du der "Eigentümer" der Wohnung. Er dürfte es dir z.B. auch nicht verbieten Haustiere wie Hund und Katze zu halten auch wenn es im Mietvertrag steht, genauso wie das Rauchen. Also so lange du nicht s beschädigst kann er es dir nicht verbieten. Und selbst wenn du was kaputt machst, musst du halt dann für den Schaden zahlen. Mehr aber auch nicht.

Hoff ich konnte dir helfen

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 16. Oktober 2008 10:20

Also, die Haltung von Hund und Katze kann der Vermieter natürlich verbieten!!!

Kommentar von Langeoog am 16. Oktober 2008 10:23

nein darf er nicht. Hatte den fall letzens erst persönlich und wurde mit Anwalt geklärt. Der Vermieter darf es dir nicht verbieten! Bzw. er kann es aber es hat keine Rechtliche Gültigkeit!

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 16. Oktober 2008 10:22

naja eigentümer wird er an der wohnung nicht, nur besitzer !! und da ich auch nicht einfach an deinem auto rummalen kann, wenn du es mir leihst, seh ich das n bischen anders

Kommentar von Langeoog am 16. Oktober 2008 10:24

deswegen hatte ich es ja auch in "" gesetzt. Das sind auch wieder zwei verschiedene sachen. Ich hatte ja gesagt so lange nicht s beschädigt wird. Wg. mir kann sie auch an meinem Auto rum malen wenn sie danach für den Schaden aufkommt!

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 16. Oktober 2008 10:24

Man ist auf keinen Fall der Eigentümer, wenn man eine Wohnung mietet. Die Tür von innen dekorieren kann keiner verbieten. Selbst das Fenster muß nicht freibleiben. Beim Auszug muß nur alles wieder in seinen Urzustand gebracht werden.

Kommentar von Langeoog am 16. Oktober 2008 10:27

ich habe es auch in anführungsstrichen geschrieben es ist schon klar das er nicht der wirkliche eigentümer ist!!!!!!!!!!!!!!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 16. Oktober 2008 10:19
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Moin! Hast Du irgendeine mögliche Erklärung dafür, wieso er Dir mit einer Klage droht, andere Mieter aber dekorieren dürfen!?!

Kommentar von Simple_avatar6smallMsLanna am 16. Oktober 2008 11:51

Ich denke, dass ihm mein Motiv nicht gefällt. Meine Nachbarn auf der Etage haben kein Problem damit, allerdings denke ich das eine ältere Dame aus dem Haus die Deko auf dem Weg zum Dachboden (einziges Geschoss über mir) entdeckt hat und sich tierisch aufgeregt hat.


anonym
beantwortet von anjanni am 16. Oktober 2008 10:21
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Eine Klage wegen Sachbeschädigung ist sicherlich unangemessen. Damit hätte der Vermieter auch nur Erfolg, wenn Du den Schaden nicht wieder gutmachen (beseitigen) könntest. Er müßte erst mal schriftlich verlangen, daß Du die "Beschädigungen" beseitigst.

Gerade mit "Fensterfarbe" habe ich jedoch auch schon die Erfahrung gemacht, daß sie sich eben nicht spurlos beseitigen ließ. Auf der Plastikbeschichtung läßt sie sich sicherlich entfernen, leichter als von Lack - aber bleiben auch wirklich keine Verfärbungen zurück? - Nun, dann müßtest Du den Schaden jedenfalls beseitigen (lassen).

Bei der Abtönfarbe kannst Du ebenfalls das Problem haben, daß die sich nicht völlig spurlos beseitigen läßt. Wenn das auf der Innenseite der Tür ist, hast Du jedenfalls bis zum Auszug und der Wohnungsrückgabe Zeit mit der Beseitigung. Da kann Dir der Vermieter gar nicht reinreden.

Kommentar von Simple_avatar6smallMsLanna am 16. Oktober 2008 11:53

Ich habe die Schrift mal vorsichtig abgemacht, um das zu testen. (Hatte auch schon schlechte Erfahrung mit Fensterfarbe.) Aber es ist wirklich gar nichts mehr zu sehen. Die Abtönfarbe ist auf der Glasscheibe, nicht auf der Tür. Naja, Fensterfarbe wirds auch tun. Allerdings hatte ich grad keine.


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 16. Oktober 2008 10:18
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Wenn es die anderen auch haben dann darfst Du auch, Gleichheitsprinzip!



BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 16. Oktober 2008 10:19
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Also das mit der Abtönfarbe würd ich schon lassen, kann doch dauerhafte Farbveränderungen der Tür zur Folge haben. Und es kann sein das der Vermieter durch die Dekoration zum Hausflur hin das "Einheitsbild" gefährdet sieht (oder wie man das auch nennen mag), Eventuell kannst du dich ja mit ihm einigen. Auf der Seite in deiner Wohnung allerdings kannst du dekorieren wie du magst, da kann er dir keine Vorschriften machen (außer natürlich das du nichts beschädigen darfst, aber das berücksichtigst du ja schon)

Kommentar von Simple_avatar6smallMsLanna am 16. Oktober 2008 11:56

Was kann er denn verlangen, dass ich für das Einhaitbild des Hausflures mache? Die anderen Türen sind nicht unbedingt einheitlich verziert. Und wie gesagt, das mit der Abtönfarbe sehe ich ein. Auf die Tür hätte ich das nicht gemacht, allerdings geht sie ja von Glas sehr gut wieder ab. Egal, Fensterfarbe her, ich will ja nicht mehr Ärger als notwendig.


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