gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was bwdeutet bei Harz4 die 4?

gefragt von MiezmaunzMiezmaunz am 19.06.2009 um 10:25 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

allgemein x 6.788

anonym
beantwortet von koba70 am 19. Juni 2009 10:34
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hartz I

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2002 S.4607)

  • Erleichterung von neuen Formen der Arbeit

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW), Einführung des Bildungsgutscheins

  • Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur

  • Zeitarbeit mit Personal-Service-Agenturen (PSA)

Hartz II

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2002 S.4621)

  • Regelung der Beschäftigungsarten Minijob und Midijob
  • Ich-AG

  • Einrichtung von Jobcentern

Hartz III

Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2003 S.2848)

  • Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)

Hartz IV

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2003 S.2954)

  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld II, wurde aber durch diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Schulbedarf, Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. weit über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt.)

  • Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).

  • Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 01.02.2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.

  • Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt, für Jugendliche zwischen 14 und 17 ab 2005 auf 80 % (zuvor seit 1955 90 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5 % mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde als erwachsenen Haushaltsangehörigen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept

Kommentar von Bf9649764faeef65592de759b837b5ccsmallMiezmaunz am 19. Juni 2009 11:31

Vielen Dank für die Mühe.


anonym
beantwortet von wuseldusel am 19. Juni 2009 10:26
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das meint die vierte Stufe der Hartzgesetzgebung.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 19. Juni 2009 10:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von RAMPFRUMPF am 29. Juni 2009 17:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die 4 bist du! Hast noch nichtmal eine 0 verdient!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.