Piranha84 am 22.06.2009 um 16:08 Uhr
Ich habe einen Kumpel und der bekam mal seinen Roller geklaut. Das hat er angezeigt, dann hat die Polizei den Roller als Schrotthaufen wieder gefunden und mein Kumpel durfte noch die entsorgungskosten zahlen. Dann bekam mein Kumpel letztens auf einem Geburtstag einfach eine Glasflasche über den Schädel gezogen, Blatzwunde, von einem 16-jährigen, dem er nicht mal was gemacht hat. Den hat er auch angezeigt, er wusste sogar seinen Namen und bisher ist da wohl auch nichts passiert. Es gab noch mehr solcher Fälle, aber was macht die Polizei?
Es ist der einzige Weg, etwas zu unternehmen. Der Dieb des Rollers lässt sich halt nicht mehr ausfindig machen. Wie auch?
Bei der Verletzung wird der Täter wohl nicht ungeschoren davon kommen. Eine Flasche über den Kopf zu bekommen ist nicht ungefährlich. Allerdings mahlen die Mühlen der Justiz sehr langsam. Das wird, insbesondere bei jugendlichen Straftätern ja so sehr beklagt: Es müsste viel schneller gehen, dass Tat und Strafe im direkten Zusammenhang gesehen werden können.

Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet die an die völlig überlastete Staatsanwaltschaft weiter und die entscheiden dann nach Sachlage, ob der Täter ein Gerichtsverfahren bekommt oder der Vorgang eingestellt wird.
Hm mir wurde mal n Fahrrad geklaut und ich habs von der Polizei wiederbekommen, mein Ex war nicht besonders nett zu mir ich hab ihn angezeigt und er wurde verurteilt.. es gibt Fälle da kann die Polizei was tun und es gib Fälle da kann die Polizei nunmal nix machen! Ein 16 Jahre alter junge der zB noch nich vorbestraft ist und im Suff nen anderem Besoffenen ne Flasche übern Kopf zieht, mal ehrlich was sollen die da machen? Den wegsperren? °_° Das mit deinem Roller ist halt dumm gelaufen, klar muss er die Entsorgungskosten tragen, die Polizei kann auch nix dafür das der Roller beschädigt aufgefunden wurde ... Kannst dich ja mal als Zuschauer in Öffentliche Sitzungen setzen im Gericht dann wirste sehen das manch Anzeige doch noch was bringt =)

das dauert mit deren Bearbeitung... haben halt viel zu tun. Mal nachhaken!!

Das bringt was! Die organisieren richtig Polizeiarbeit, so daß dein Anliegen bestens realisiert wird. Aber veräppeln darfst sie nicht!

Was ist denn die alternative? Faustrecht und jeder gegen jeden? Wenn die anzeige wg, körperverletzung lautet und er zeugen hat wird schon was geschehen und der täter auf jedenfall ärger bekommen und wenns nur von den eltern ist. Besser, als sich garnicht zu wehren.

Du weisst schon das das in die Akte von dem jenigen kommt und auch ins Führungszeugniss !! Sowas ist nicht grad gut
wenn niemand eine anzeige machen würde würden die leute denken die können machen was die wollen das wäre auch nicht richtig............... bringt nicht immer was sieht für uns zumindest so aus.
Piranha84 am 22. Juni 2009 16:12 ja, aber wenn man in seinem leben 10 anzeigen aufgibt, und es wird nie was gemacht, dann weiß man doch, dass man selbst was machen darf, ohne, dass einem was passiert.
richtig! DH
Der Schlag mit der Glasflasche (gefährliche Körperverletzung gem. §224 StGB) wird für den Täter sicherlich nicht folgenlos bleiben.
Auf Grund der extrem hohen Zahl der zu bearbeitenden Anzeigen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, zieht sich die Bearbeitung z.T. zu sehr in die Länge. Bis es dann zur Gerichtsverhandlung kommt, haben viele Täter schon längst vergessen was sie gemacht haben oder seit dem schon neue Straftaten begangen. Der Lerneffekt tritt zu selten ein.