schurke am 12.07.2007 um 20:43 Uhr
In den Nachrichten wurde "erzählt", dass die Finanzämter bei den Banken unsere Stammdaten erfragen dürfen: Namen, Kontonummer, wann eröffnet und ggf. Bevollmächtigte aber keine Kontostände.
Wozu? Was soll das? Namen und Kontonummer haben sie schon in der Steuererklärung.
Die "beschuppsen" uns doch schon wieder und bekommen doch die Kontostände, oder?

Natürlich erfahren die die Kontostände. Die haben, wenn sie es bei den Banken "richtig" begründen, die kompletten Kontoauszüge zur Einsicht. Und das schon seit vielen Jahren! Das Finanzamt genau so wie alle anderen Ämter - Sozialamt, Arge. Diese Ämter arbeiten alle zusammen und können wirklich alles einsehen.
so werden steuerhinterzieher ausfindig gemacht.
die ämter dürfen auch nur bei begründetem verdacht bei den banken nachfragen. kontostände und kontobewegungen natürlich dann auch, wenn sich der verdacht als begründet herausstellt.
im übrigen dürfen das auch nicht nur die finazämter, sondern auch die arbeitsargenturen bzw. argen.
schurke am 12. Juli 2007 21:34 Nein, Kontostände und Bewegungen dürfen die Finanzämter nicht erfragen, nur die Sozialämter, daher sehe ich ja keinen Sinn darin.

Wenn Du gefragt wirst, wieviele konden Du hast, dann kommt es dabei raus, dass Du vielleicht einige verheimlicht hattest... oder Zugriff auf weitere Konten hast... Wer vieloe Konten hat, kann Geldflüsse verschleiern. Wozu bräuchte man sonst viele Konten bei verschiedenen Banjen. Das sind indizien, die im Zusammenhang mit anderen Indizien zur weiteren Überprüfung verleiten.
das ist vergleichbar mit dem Metalldetektor am Flughafen. Wer ein Messer heimlich einschleusen möchte, könnte es auch arglistig benutzen!
vielleicht hast du irgendwo auf die schnelle 5 cent versteckt,von dem das finanzamt nichts weiß. während andere ihre milliönchen mal schnell ins ausland transferieren.
In den Nachrichten wurde das heute anders berichtet. Sozialämter dürfen, Finanzamt nicht. Ich meine nicht die Regionalnachrichten, wurde in der Tagesschau gebracht, sonst würde ich doch nicht fragen.
critter hat recht, meine tochter bestätigt das auch und die ist bei der bank.
Aha, was habe ich heute gehört, sollte vielleicht mal durchpusten lassen?
http://www.morgenpost.de/desk/1020370.html
Habe ich doch richtig gehört und jetzt den vollen Text gelesen, im ersten Step gibt es keine Infos über Kontobewegungen
Ich habe in den Jahren 1999 und 2000 bei einer Firma gearbeitet, wo deren Inhaber eines Tages entsetzt vom Finanzamt zurückkam und berichtete, dass der Finanzbeamte in seinem Beisein das Sparkassenkonto im PC aufgerufen hat, weil er ihm einen Betrug nachweisen wollte. Konnte er aber nicht. Es gab weder damals noch heute das Recht, einfach so mal das Konto einzusehen - aber man sieht, es wird trotzdem gemacht!
womit wir wieder beim gläsernen Bürger sind..........
@schurke: zu deiner beruhigung, dein gehör ist vollkommen ok und weiterhin brauchbar :o)))
hast recht, hab es auch heute in der zeitung gelesen, aber zweifel stark dran, dass es so ist.
wie critter schon schreibt, es wird gemacht und wenn sie sich was einfallen lassen für " unstimmigkeiten ", dann dürfen die ja ermittlungen einleiten und ann haben sie einsicht auf jede kontobewegung un kontostände.
Danke fürs Sternchen! :-)