Ich bin heute mit meinem Motorrad in meine erste Polizeikontrolle gekommen. Es war alles in Ordnung bis auf die Drosselung meines Motorrads. Ich habe eine 34PS Drosselung drin, diese wurde vom TÜV per Gutachten eingetragen. Ich habe dieses Gutachten aber noch nicht in den Fahrzeugschein schreiben lassen, da die Drosselung ende des Jahres eh wieder rauskommt. Nun sagte mir der Polizist aber, dass ich ohne das Eintragen in den Fahrzeugschein meine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Motorrad verliere und somit keinen Versicherungsschutz habe. Ist das wirklich so? Früher musste ich Tüvabnahmen nie in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Das ist eine falsche Angabe des Polizisten (es ist oft so, dass Polizisten zumindest fahrzeugtechnisch keine Geistesgrößen sind). Der Eintrag (der ja mittlerweile nicht mehr im Fahrzeugschein 1 gemacht wird) ist nur ein Verwaltungsakt. Die Formalien zum Erhalt deines Versicherungsschutzes sind ja in Ordnung, so dass du ihn nicht verlierst.
Ich denke in Deinem Fall geht es darum, dass Dein Fahrzeug technisch nicht dem entspricht, was im KFZ-Schein steht, es also für diesen Betriebszustand (mit 34PS) keine Betriebserlaubnis hat. Wenn Du aber das TÜV Gutachten hast (und idealerweise mitführst) kann Dir keiner wirklich an den Karren fahren, ausser wegen unterlassener Eintragung, was, soweit mein Kenntnissstand, lediglich eine Ordnungswiedrigkeit darstellt, wenn es dafür (Eintragung im Schein) behördliche Fristen gibt. Zum Versicherungsschutz möchte ich hier ohne Gewähr etwas sagen: Wenn Du eh schon mehr für Deine Versicherung bezahlst, weil Du die Eintragung nicht hast machen lassen und zusätzlich noch ein TÜV Gutachten existiert, das das Führen Deines Fahrzeugs in gedrosseltem Zustand erlaubt kann Dir der Versicherungsschutz nicht verweigert werden. Das würde ich notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Aber mach doch die Eintragung und spar Dir Geld bei der Versicherung!