Ein Freund von mir hat mir angeboten das ich sein auto benutzen könnte. was brauch ich alles ausser fahrzeugpapiere?? brauch ich eine schriftliche erlaubnis von ihm ????

In jedem Fall solltest Du einen Führerschein besitzen... feix
.

Fahrzeugschein reicht. (Und Deinen Führerschein natürlich nicht vergessen.)
also brauch ich keine schriftliche erlaubnis oder sowas in der art??? ( führerschein und so ist ja klar XD )
WolfRichter am 14. September 2008 20:25 Nein. Weder sowas noch in der Art.
(Ich hielt die Aussage "Fahrzeugschein reicht" eigentlich für hinreichend klar.)
du solltest auch nachschauen lassen ob du vom alter her etc wegen der versicherung überhaupt versichert das auto fahren kannst. viele haben eine versicherung erst ab 25 und haben es in der zwischenzeit wieder vergessen

Er sollte seiner Versicherung sagen, daß du mit dem Auto fahren darfst. Mein Freund hat mit dem Auto seines Vaters einen Unfall gebaut und weil er nicht als Fahrer angegeben war, hat sich die Versicherung geweigert zu zahlen.

Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Gut wäre, wenn dein Bekannter seiner Versicherung noch mitteilen würde, daß das Auto auch von anderen Personen gefahren wird.
Fahrzeugpapiere, Führerschein und er sollte nachschauen ob seine Versicherung auch bei fremden Fahrern zahlt!

fahrerlaubnis, schlüssel, fahrzeugschein, abgasbericht und abe´s falls notwendig.
ist es auch pflicht das bei der versicherung anzugeben?
kaesbrot am 14. September 2008 20:31 Nein, aber wenn ein Schaden entsteht, zahlt die Versicherung nicht.
Geisterfahrer am 14. September 2008 20:31 nein musst du nicht, aber den perso brauchst du noch

die Voraussetzungen: gültiger Führerschein, gültige Fahrzeugpapiere, fahrtüchtiges Fahrzeug werden ja gegeben sein. Für evtl. Schäden kann, mind. bei uns in der Schweiz, eine Zusatzversicherung: gelegentliches führen fremder Fahrzeuge gemacht werden, dadurch sind sowohl Haftpflichtschäden-Kaskoschäden, sowie auch der Bonusschutz versichert.