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Was brauch ich wenn ich ein Auto von einem Freund fahren will?

gefragt von lacinia am 14.09.2008 um 20:19 Uhr

Ein Freund von mir hat mir angeboten das ich sein auto benutzen könnte. was brauch ich alles ausser fahrzeugpapiere?? brauch ich eine schriftliche erlaubnis von ihm ????


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PeterA
beantwortet von PeterA am 14. September 2008 20:20
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den schlüssel brauchste


Baiana
beantwortet von Baiana am 14. September 2008 20:20
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In jedem Fall solltest Du einen Führerschein besitzen... feix

.

Sorry, der musste einfach sein! ;-D
Kommentar von 65a31f0a12d40d73f98041b273dce952smallPeterA am 14. September 2008 20:21

nicht zu schlau machen :-)

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 14. September 2008 20:27

...war auch mein erster Gedanke...lol..


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. September 2008 20:21
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Fahrzeugschein reicht. (Und Deinen Führerschein natürlich nicht vergessen.)

Kommentar von lacinia am 14. September 2008 20:22

also brauch ich keine schriftliche erlaubnis oder sowas in der art??? ( führerschein und so ist ja klar XD )

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. September 2008 20:25

Nein. Weder sowas noch in der Art.

(Ich hielt die Aussage "Fahrzeugschein reicht" eigentlich für hinreichend klar.)


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 14. September 2008 20:23
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du solltest auch nachschauen lassen ob du vom alter her etc wegen der versicherung überhaupt versichert das auto fahren kannst. viele haben eine versicherung erst ab 25 und haben es in der zwischenzeit wieder vergessen


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 14. September 2008 20:23
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Er sollte seiner Versicherung sagen, daß du mit dem Auto fahren darfst. Mein Freund hat mit dem Auto seines Vaters einen Unfall gebaut und weil er nicht als Fahrer angegeben war, hat sich die Versicherung geweigert zu zahlen.



pegolina
beantwortet von pegolina am 14. September 2008 20:35
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Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Gut wäre, wenn dein Bekannter seiner Versicherung noch mitteilen würde, daß das Auto auch von anderen Personen gefahren wird.


anonym
beantwortet von wiggerl42 am 14. September 2008 21:24
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Fahrzeugpapiere, Führerschein und er sollte nachschauen ob seine Versicherung auch bei fremden Fahrern zahlt!


miccy
beantwortet von miccy am 14. September 2008 20:20
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Führerschein


anonym
beantwortet von Snowwant am 14. September 2008 20:22
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einen klaren Kopf!


anonym
beantwortet von MaxderLachs am 14. September 2008 20:24
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Die Autoschlüssel !!


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 14. September 2008 20:25
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fahrerlaubnis, schlüssel, fahrzeugschein, abgasbericht und abe´s falls notwendig.

Kommentar von lacinia am 14. September 2008 20:28

ist es auch pflicht das bei der versicherung anzugeben?

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 14. September 2008 20:31

Nein, aber wenn ein Schaden entsteht, zahlt die Versicherung nicht.

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 14. September 2008 20:31

nein musst du nicht, aber den perso brauchst du noch


loitzl406
beantwortet von loitzl406 am 14. September 2008 20:37
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die Voraussetzungen: gültiger Führerschein, gültige Fahrzeugpapiere, fahrtüchtiges Fahrzeug werden ja gegeben sein. Für evtl. Schäden kann, mind. bei uns in der Schweiz, eine Zusatzversicherung: gelegentliches führen fremder Fahrzeuge gemacht werden, dadurch sind sowohl Haftpflichtschäden-Kaskoschäden, sowie auch der Bonusschutz versichert.


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