2

was beudet das ??

Frage von elkekunigunde elkekunigunde

also wir suchen zur zeit nach einem passenden haus für uns jetzt haben wir ein schönes haus gefunden ein 3 famielenhaus wir wolln es für uns selber nutzten und nicht vermieten docch in der beschreibung stheht dieser satz den verstehe ich nicht : heist das wir dürfen da nich wohnen oder was

Das Dachgeschoß ist ausgebaut, es verfügt über ca.50m² Wohnraum. Die Genehmigung muß dafür noch eingereicht werden.

ich bedanke mich schon im voraus für gute antworten

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Peter96 Peter96

    Das heißt, dass die Möglichkeit besteht, das Dachgeschoss auszubauen. Man muß aber noch die Genehmigung vom Bauamt einholen. Ob sie dann tatsächlich erteilt wird, entscheidet das Bauamt. Man kann aber schon vorher beim Bauamt nachfragen.

    Kommentar von parisien parisienparisien

    eine bauvoranfrage ist ratsam weile diese nicht so teuer ist wie ein bauantrag.

    Kommentar von Hausinspektor HausinspektorHausinspektor

    Insgesamt sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht einen Gutachter vor dem Kauf einschalten. Dann bekommen Sie solche Fragen auch beantwortet. Gucken Sie doch mal hier: www.der-Hausinspektor.de

  • 0
    Antwort von Imera Imera

    anscheinend wurde ohne Genehmigung ausgebaut??Das steht im Kaufgebot? laß die Finger davon

  • 0
    Antwort von Marokiel Marokiel

    Entweder liefert der Verkäufer die Baugenehmigung und Abgeschlossenheitsbescheinigung nach oder Sie kaufen nur ein 2-Familienhaus mit entsprechend weniger Wohnfläche zu einem angepasstem Preis. Ohne diese beiden Genehmigungen gibt es offiziell weder diese Wohnung noch die angegebene Wohnfläche.

  • 0
    Antwort von Seegeist Seegeist

    Dieser Satz bedeutet, dass das Dachgeschoss von Verkäufer bereits ausgebaut wurde. Ob hierfür eine Baugenehmigung notwendig ist, muss mit der zuständigen Bauverwaltung im Rathaus bzw. beim Landkreis abgeklärt werden. Dabei kommt es darauf an, ob die Höhe des Dachgeschosses ausreicht, um diesen als Wohnraum nutzen zu dürfen. Unbedingt abklären, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass von der Bauverwaltung eine Nutzungsuntersagung als Wohnraum ausgesprochen wird und Ihr tatsächlich das Dachgeschoss nicht bewohnen dürft.

  • 0
    Antwort von Felixguido Felixguido

    Offensichtlich ist der Ausbau noch nicht kommissioniert worden und ist de facto daher noch nicht benutzbar.

  • 0
    Antwort von JSKAugsburg JSKAugsburg

    retour

  • 0
    Antwort von gottlob gottlob

    für erweiternde ausbauten brauchst du idr. eine baugenehmigung.

    btw. wo kein kläger, da kein richter.

  • 0
    Antwort von butz1510 butz1510

    Vielleicht muss noch eine Nutzungsänderung beantragt werden.

  • 0
    Antwort von mig112 mig112

    Das heißt, dass der Ausbau ohne Genehmigung erfolgte - nicht unmöglich, dass diese versagt wird und alles zurückgebaut werden muß.

    Ich denke da etwa an den fehlenden zweiten Rettungsweg.

  • 0
    Antwort von catweazle01 catweazle01

    das gilt nur, wenn du vermieten willst und die wohnungen trennen willst. wenn ihr das nur ganz für euch allein haben wollt, ist das egal

  • 0
    Antwort von Hamsako Hamsako

    Abend,

    es heißt:

    Es wird noch bearbeitet, ob Ihr eine Genehmigung habt, dort zu leben!

    Mit freund... Hamsa!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.