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was beudet das ??

gefragt von elkekunigunde am 29.10.2009 um 19:43 Uhr

also wir suchen zur zeit nach einem passenden haus für uns jetzt haben wir ein schönes haus gefunden ein 3 famielenhaus wir wolln es für uns selber nutzten und nicht vermieten docch in der beschreibung stheht dieser satz den verstehe ich nicht : heist das wir dürfen da nich wohnen oder was

Das Dachgeschoß ist ausgebaut, es verfügt über ca.50m² Wohnraum. Die Genehmigung muß dafür noch eingereicht werden.

ich bedanke mich schon im voraus für gute antworten

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anonym
beantwortet von Peter96 am 29. Oktober 2009 19:47
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Hilfreichste Antwort

Das heißt, dass die Möglichkeit besteht, das Dachgeschoss auszubauen. Man muß aber noch die Genehmigung vom Bauamt einholen. Ob sie dann tatsächlich erteilt wird, entscheidet das Bauamt. Man kann aber schon vorher beim Bauamt nachfragen.

Kommentar von parisien am 29. Oktober 2009 22:08

eine bauvoranfrage ist ratsam weile diese nicht so teuer ist wie ein bauantrag.

Kommentar von Simple_avatar4smallHausinspektor am 30. Oktober 2009 09:37

Insgesamt sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht einen Gutachter vor dem Kauf einschalten. Dann bekommen Sie solche Fragen auch beantwortet. Gucken Sie doch mal hier: www.der-Hausinspektor.de


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anonym
beantwortet von Imera am 30. Oktober 2009 23:36
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anscheinend wurde ohne Genehmigung ausgebaut??Das steht im Kaufgebot? laß die Finger davon


anonym
beantwortet von Marokiel am 30. Oktober 2009 10:54
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Entweder liefert der Verkäufer die Baugenehmigung und Abgeschlossenheitsbescheinigung nach oder Sie kaufen nur ein 2-Familienhaus mit entsprechend weniger Wohnfläche zu einem angepasstem Preis. Ohne diese beiden Genehmigungen gibt es offiziell weder diese Wohnung noch die angegebene Wohnfläche.


anonym
beantwortet von Seegeist am 30. Oktober 2009 08:29
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Dieser Satz bedeutet, dass das Dachgeschoss von Verkäufer bereits ausgebaut wurde. Ob hierfür eine Baugenehmigung notwendig ist, muss mit der zuständigen Bauverwaltung im Rathaus bzw. beim Landkreis abgeklärt werden. Dabei kommt es darauf an, ob die Höhe des Dachgeschosses ausreicht, um diesen als Wohnraum nutzen zu dürfen. Unbedingt abklären, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass von der Bauverwaltung eine Nutzungsuntersagung als Wohnraum ausgesprochen wird und Ihr tatsächlich das Dachgeschoss nicht bewohnen dürft.


anonym
beantwortet von Felixguido am 29. Oktober 2009 19:48
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Offensichtlich ist der Ausbau noch nicht kommissioniert worden und ist de facto daher noch nicht benutzbar.


anonym
beantwortet von JSKAugsburg am 29. Oktober 2009 19:46
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gottlob
beantwortet von gottlob am 29. Oktober 2009 19:45
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für erweiternde ausbauten brauchst du idr. eine baugenehmigung.

btw. wo kein kläger, da kein richter.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 29. Oktober 2009 19:45
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Vielleicht muss noch eine Nutzungsänderung beantragt werden.


anonym
beantwortet von mig112 am 29. Oktober 2009 19:45
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Das heißt, dass der Ausbau ohne Genehmigung erfolgte - nicht unmöglich, dass diese versagt wird und alles zurückgebaut werden muß.

Ich denke da etwa an den fehlenden zweiten Rettungsweg.


catweazle01
beantwortet von catweazle01 am 29. Oktober 2009 19:45
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das gilt nur, wenn du vermieten willst und die wohnungen trennen willst. wenn ihr das nur ganz für euch allein haben wollt, ist das egal


Hamsako
beantwortet von Hamsako am 29. Oktober 2009 19:44
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Abend,

es heißt:

Es wird noch bearbeitet, ob Ihr eine Genehmigung habt, dort zu leben!

Mit freund... Hamsa!


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