durch mehrmaliges blitzen und angehalten werden fleißig punkte gesammelt, insgesamt werden es jetzt 14 stück......was pasiert jetzt?

Die Probezeit: Fahrerlaubnis auf Bewährung... Der erste Führerschein wird für zwei Jahre »auf Probe« erteilt. Durch falsches Verhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit aber auch auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen aber mehr als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase. Du aber nicht...
Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T). Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.
Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind eigentlich dasselbe, aber der Begriff »Nachschulung« wird im Gesetz nicht mehr benutzt. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.
Wie lange dauert die Probezeit? Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren (Stichwort: Zweite Ausbildungsphase), allerdings noch nicht in allen Bundesländern.
Wann muss man zur Nachschulung? Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit, Überfahren roter Ampeln, falsches Überholen, Vorfahrtverletzungen, aber auch einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen) Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.
Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.
Falsches Parken (wenn es nicht unbedingt vor einer Feuerwehrzufahrt stattfindet) und andere Verstöße bis 35 Euro fallen dagegen unter die Kategorie Verwarnung. Dabei erwischt zu werden ist zwar ärgerlich, aber im Vergleich mit einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum Durchatmen geeignet. Sie wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Flensburger Punkte. Cash & Go.
Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar? Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...
Wird der Führerschein entzogen? Normalerweise nicht. Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot (z.B. Geschwindigkeitüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften). Aber Achtung, man muss unbedingt eine Frist beachten: Die Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Termin verbunden, bis zu dem man der Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen sollte. Wer das nicht kann, muss den Führerschein tatsächlich abgeben, und zwar so lange, bis er die fehlende Bescheinigung vorlegt. Schwierig, wenn man gerade nicht genug Geld zur Verfügung hat, um am Seminar teilzunehmen (ca. 250 Euro). Tipp: Manche Fahrschulen lassen in solchen Fällen mit sich handeln (Anzahlung, Rest später), insbesondere bei ehemaligen Fahrschülern. Für die Wahrung der Frist ist es außerdem sehr wichtig, sich rechtzeitig um einen Seminarplatz zu kümmern, möglichst sofort nachdem man das Schreiben vom Amt erhalten hat. Das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, denn Aufbauseminare finden im Heimatort nicht unbedingt jede Woche statt.
Bringt »Verzögerungstaktik« etwas? Nein. Es kommt nämlich bei der Anordnung einer Nachschulung nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, sondern dass man den Verstoß innerhalb der Probezeit begangen hat. Man kann die Nachschulung also nur verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, der sich bereits auf den Verkehrsverstoß bezieht. Ein Anfechten der Anordnung zum Aufbauseminar ist nicht möglich, sobald die Widerspruchsfrist gegen den ersten Bußgeldbescheid verstrichen ist.
Katalog A (bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.
Katalog B (erst nach zwei B-Delikten wird ein Aufbauseminar angeordnet):
Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten.

Ich bin echt platt!14Punkte!Wie hast Du das denn geschafft??? Hab in meiner Probezeit letztes Jahr auch nen Unfall gebaut.Mußte zum Aufbauseminar,durfte Bußgeld,das Schreiben vom Straßenverkehrsamt und die Nachschulung bezahlen...das tat weh, nicht nur meiner Brieftasche...und zwei Punkte hab ich auch bekommen,aber seitdem fahr ich sowat von umsichtig.Bei 14Punkten denk ich aber auch,dass der Lappen weg ist.Naja, wer es nicht lernt...Sorry,selber schuld.Auf jeden Fall würd ich mich an Deiner Stelle schonmal drüber freuen,bald wieder ein paar nette Leute kennenzulernen...in Bus und Bahn ;o) Lieben Gruß
ich dachte in der probezeit kann man gar net so hoch kommen. ich halt das für ziemlich gesponnen was der da erzählt

bei 14 Punkten ist doch in der Probezeit schon lange Sense....
Ich hoffe doch sehr, dass ich nicht in Deiner Nähe wohne. Zumindest, solange Du den Führerschein noch hast :-)

Also ich glaube das nicht.
schau mal 4 abgefahrene reifen gibt 12 punkte also pro reifen 3....und jetzt bin ich zu schnell gewesen gibt nochmal 2 bestimmt.....sind schon 14! so schnell gehts, und das mit dem alkohol war übrigens nicht meine person falls es interessiert
Cattya am 17. November 2008 02:24 naja, aber du ernennst dich selbst zum experten für geschwindigkeitsüberschreitungen. bei solch einer provokation sollte dich das feedback nicht überraschen.
es gibt keine entschuldigung schon klar , wenn mans eilig hat im berufsverkehr und dann noch pech....naja selbst schuld.wer sagt er ist in seinen jungen jahren noch nie einmal zu schnell gefahren also der lügt doch, oder? deshalb bin ich noch kein raser

Was für Auflagen ?...hoffentlich ist der "Lappen" weg und wird nie wieder erteilt. Wer in der Probezeit so "unverantwortlich" fährt hat seine Befugnis zum Autofahren sich selbst aberkannt.

http://forum.jurathek.de/ (Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht)

Ich denke, dass du zur Nachschulung mußt. Ich würde wegen Unwissenheit dir nochmal die ganze Prüfung machen lassen. mfg

Ich denke, dass du zur Nachschulung mußt. Ich würde wegen Unwissenheit dir nochmal die ganze Prüfung machen lassen. mfg

Na hoffentlich ist der Lappen weg. Eigentlich sollte man aus "Fehlern" lernen, dann häufen sich die Punket auch nicht an!

:D Führerschein weg! MPU. Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Glaub ich zumindest.
Also, viel Spaß beim Aufbauseminar und ohne Lappen.
Bitte immer die Quelle angeben, wenn man irgendwo abkopiert.
In dem Fall: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php
ach sooo g
machst du das hauptberuflich? gg
Nein, aber ich kann schnell surfen, was der TÄTER wohl nicht kann...die Quelle stimmt übrigens, ich werde mich bessern.
Der TÄTER.. LOL! Angeklagter, ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten an dem Ast gesägt, das hätte dann den Gast erregt, der hat sich dann mit Hast bewegt!
Genau ! Trunkenheit am Steuer finde ich echt Megaätzend. Wenns dann mal einen Familienangehörigen erwischt, der von so einem Vollidioten überfahren wird, weißt Du warum.
Trunkenheit? Dachte, es ginge um zu schnelles Fahren.
An Cattya: Dann lies mal seine letzte Frage, also vor dieser. Da geht es um 0,8 PRomille.
Ja hab's grad gesehen. Der Type erzählt Dünsch.
Aber man schmückt sich nicht mit fremden Federn und Du verletzt das Urheberrecht wenn Du die Quelle nicht angibst und gehört zur Netikette und zu den AGB und Richtlinien von GF. Und so langen Senf hat keiner Lust zu lesen.
Dann lies es doch nicht, war ja für den Fragesteller. Probleme hast Du.
soso also ich danke dir rechtherzlich für deine umfassende analyse über den straftatbestand, wie du es nennst.....und über deine persönliche beurteilung meiner person. mfg Marcelinho
Bitte sehr, gerne und von ganzem Herzen. Mach so weiter, das ganze noch ohne jegliche Einsicht und Deine Zukunft ist mir klar.
Niemand ist so schlecht wie in seinen schlechtesten Augenblicken. Niemand ist so gut wie in seinen besten Augenblicken. Menschen werden schnell ein Lebenlang nach einem Fehltritt beurteilt, den sie begiengen.Menschen werden meißtens auf ihre verkehrten Handlungen und haltung festgenagelt. Und dennoch: Eine schlechte Eigenschaft ist noch kein schlechter MENSCH. Ein schlechter tag ist noch kein schlechtes LEBEN. in dem Sinne mein freund, denk mal drüber nach ob man so schnell über Menschen Urteilen sollte die man gar nicht kennt!
Da hattest Du ja viele Augenblicke... Denk Du da lieber mal drüber nach. Immer noch keine Einsicht. Bei der MPU fallen Menschen wie Du zu 100% durch.
ich verstehe nicht warum du jetzt solche dinge von dir gibst, fühlst du dich durch das was ich dir gesagt habe in irgendeiner weise angegriffen oder gekränkt? für 4 abgefahrene reifen bekommt man pro reifen 3 punkte......und einmal zu schnell. aber is ja auch egal.wer sagt denn das ich nicht weiß das ich nen fehler gemacht hab, du? ach so du bist ja auch der, der sagt das ich beim mpu durchfall, nett... ha ha ha
Ich weiß nicht, warum Du hier die Unwahrheit schreibst. Erst war es "durch mehrmaliges blitzen" und in dem letzten Post 0,8 Promille, jetzt plötzlich nur einmal zu schnell. Ich mag keine Menschen, die die Unwahrheit sprechen und betunken Auto fahren. aber jetzt genug. Hab keine Lust mehr, Du verstehst das sowieso nicht.
14 Punkte sammelt man aber nicht in einem schlechten Augenblick.
Quellenangabe übrigens nachgereicht. http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php
Na hast es ja wohl doch eingesehen. Aber das stand ja schon oben. Und Deine Antworten hier sind nicht nur für den Fragesteller, denn dies ist ein offenes Forum und für alle User da. Und die Richtlinien von GF besagen:
(6) Die Urheberrechte sind zu achten. Es dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die die Rechte Dritter verletzen.
Ja, hast recht, war gestern nicht so gut drauf, sorry. Wobei dieser Text mehrfach im Netz vorkommt. Ich denke deshalb gibt es kein Urheberrecht darauf. Aber generell hast du recht und ich werde es in Zukunft beherzigen.