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was bekommt man für aflagen bzw was für eine strafe wenn man 14 punkte in der probezeit hat

gefragt von huzla am 17.11.2008 um 1:37 Uhr

durch mehrmaliges blitzen und angehalten werden fleißig punkte gesammelt, insgesamt werden es jetzt 14 stück......was pasiert jetzt?

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probezeit x 376 punkte flensburg x 6 punkte in probezeit x 1

gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 17. November 2008 01:47
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Die Probezeit: Fahrerlaubnis auf Bewährung... Der erste Führerschein wird für zwei Jahre »auf Probe« erteilt. Durch falsches Verhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit aber auch auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen aber mehr als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase. Du aber nicht...

Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T). Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.

Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind eigentlich dasselbe, aber der Begriff »Nachschulung« wird im Gesetz nicht mehr benutzt. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.

Wie lange dauert die Probezeit? Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren (Stichwort: Zweite Ausbildungsphase), allerdings noch nicht in allen Bundesländern.

Wann muss man zur Nachschulung? Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit, Überfahren roter Ampeln, falsches Überholen, Vorfahrtverletzungen, aber auch einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen) Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.

Falsches Parken (wenn es nicht unbedingt vor einer Feuerwehrzufahrt stattfindet) und andere Verstöße bis 35 Euro fallen dagegen unter die Kategorie Verwarnung. Dabei erwischt zu werden ist zwar ärgerlich, aber im Vergleich mit einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum Durchatmen geeignet. Sie wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Flensburger Punkte. Cash & Go.

Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar? Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...

Wird der Führerschein entzogen? Normalerweise nicht. Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot (z.B. Geschwindigkeitüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften). Aber Achtung, man muss unbedingt eine Frist beachten: Die Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Termin verbunden, bis zu dem man der Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen sollte. Wer das nicht kann, muss den Führerschein tatsächlich abgeben, und zwar so lange, bis er die fehlende Bescheinigung vorlegt. Schwierig, wenn man gerade nicht genug Geld zur Verfügung hat, um am Seminar teilzunehmen (ca. 250 Euro). Tipp: Manche Fahrschulen lassen in solchen Fällen mit sich handeln (Anzahlung, Rest später), insbesondere bei ehemaligen Fahrschülern. Für die Wahrung der Frist ist es außerdem sehr wichtig, sich rechtzeitig um einen Seminarplatz zu kümmern, möglichst sofort nachdem man das Schreiben vom Amt erhalten hat. Das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, denn Aufbauseminare finden im Heimatort nicht unbedingt jede Woche statt.

Bringt »Verzögerungstaktik« etwas? Nein. Es kommt nämlich bei der Anordnung einer Nachschulung nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, sondern dass man den Verstoß innerhalb der Probezeit begangen hat. Man kann die Nachschulung also nur verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, der sich bereits auf den Verkehrsverstoß bezieht. Ein Anfechten der Anordnung zum Aufbauseminar ist nicht möglich, sobald die Widerspruchsfrist gegen den ersten Bußgeldbescheid verstrichen ist.

Katalog A (bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):

Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.

Katalog B (erst nach zwei B-Delikten wird ein Aufbauseminar angeordnet):

Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten.

Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 01:51

Also, viel Spaß beim Aufbauseminar und ohne Lappen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. November 2008 01:51

Bitte immer die Quelle angeben, wenn man irgendwo abkopiert.

In dem Fall: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Kommentar von 1fa1c148041f9f7b61dcd511eac295e7smallCattya am 17. November 2008 01:54

ach sooo g

Kommentar von 1fa1c148041f9f7b61dcd511eac295e7smallCattya am 17. November 2008 01:52

machst du das hauptberuflich? gg

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 01:53

Nein, aber ich kann schnell surfen, was der TÄTER wohl nicht kann...die Quelle stimmt übrigens, ich werde mich bessern.

Kommentar von 1fa1c148041f9f7b61dcd511eac295e7smallCattya am 17. November 2008 01:57

Der TÄTER.. LOL! Angeklagter, ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten an dem Ast gesägt, das hätte dann den Gast erregt, der hat sich dann mit Hast bewegt!

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 01:59

Genau ! Trunkenheit am Steuer finde ich echt Megaätzend. Wenns dann mal einen Familienangehörigen erwischt, der von so einem Vollidioten überfahren wird, weißt Du warum.

Kommentar von 1fa1c148041f9f7b61dcd511eac295e7smallCattya am 17. November 2008 02:00

Trunkenheit? Dachte, es ginge um zu schnelles Fahren.

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 02:02

An Cattya: Dann lies mal seine letzte Frage, also vor dieser. Da geht es um 0,8 PRomille.

Kommentar von 1fa1c148041f9f7b61dcd511eac295e7smallCattya am 17. November 2008 02:03

Ja hab's grad gesehen. Der Type erzählt Dünsch.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 17. November 2008 01:58

Aber man schmückt sich nicht mit fremden Federn und Du verletzt das Urheberrecht wenn Du die Quelle nicht angibst und gehört zur Netikette und zu den AGB und Richtlinien von GF. Und so langen Senf hat keiner Lust zu lesen.

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 02:00

Dann lies es doch nicht, war ja für den Fragesteller. Probleme hast Du.

Kommentar von huzla am 17. November 2008 02:05

soso also ich danke dir rechtherzlich für deine umfassende analyse über den straftatbestand, wie du es nennst.....und über deine persönliche beurteilung meiner person. mfg Marcelinho

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 02:07

Bitte sehr, gerne und von ganzem Herzen. Mach so weiter, das ganze noch ohne jegliche Einsicht und Deine Zukunft ist mir klar.

Kommentar von huzla am 17. November 2008 02:14

Niemand ist so schlecht wie in seinen schlechtesten Augenblicken. Niemand ist so gut wie in seinen besten Augenblicken. Menschen werden schnell ein Lebenlang nach einem Fehltritt beurteilt, den sie begiengen.Menschen werden meißtens auf ihre verkehrten Handlungen und haltung festgenagelt. Und dennoch: Eine schlechte Eigenschaft ist noch kein schlechter MENSCH. Ein schlechter tag ist noch kein schlechtes LEBEN. in dem Sinne mein freund, denk mal drüber nach ob man so schnell über Menschen Urteilen sollte die man gar nicht kennt!

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 02:19

Da hattest Du ja viele Augenblicke... Denk Du da lieber mal drüber nach. Immer noch keine Einsicht. Bei der MPU fallen Menschen wie Du zu 100% durch.

Kommentar von huzla am 17. November 2008 02:25

ich verstehe nicht warum du jetzt solche dinge von dir gibst, fühlst du dich durch das was ich dir gesagt habe in irgendeiner weise angegriffen oder gekränkt? für 4 abgefahrene reifen bekommt man pro reifen 3 punkte......und einmal zu schnell. aber is ja auch egal.wer sagt denn das ich nicht weiß das ich nen fehler gemacht hab, du? ach so du bist ja auch der, der sagt das ich beim mpu durchfall, nett... ha ha ha

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 02:39

Ich weiß nicht, warum Du hier die Unwahrheit schreibst. Erst war es "durch mehrmaliges blitzen" und in dem letzten Post 0,8 Promille, jetzt plötzlich nur einmal zu schnell. Ich mag keine Menschen, die die Unwahrheit sprechen und betunken Auto fahren. aber jetzt genug. Hab keine Lust mehr, Du verstehst das sowieso nicht.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 17. November 2008 07:33

14 Punkte sammelt man aber nicht in einem schlechten Augenblick.

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 02:58

Quellenangabe übrigens nachgereicht. http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 17. November 2008 17:36

Na hast es ja wohl doch eingesehen. Aber das stand ja schon oben. Und Deine Antworten hier sind nicht nur für den Fragesteller, denn dies ist ein offenes Forum und für alle User da. Und die Richtlinien von GF besagen:

(6) Die Urheberrechte sind zu achten. Es dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die die Rechte Dritter verletzen.

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 17. November 2008 19:53

Ja, hast recht, war gestern nicht so gut drauf, sorry. Wobei dieser Text mehrfach im Netz vorkommt. Ich denke deshalb gibt es kein Urheberrecht darauf. Aber generell hast du recht und ich werde es in Zukunft beherzigen.


atbunny
beantwortet von atbunny am 17. November 2008 01:47
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Ich bin echt platt!14Punkte!Wie hast Du das denn geschafft??? Hab in meiner Probezeit letztes Jahr auch nen Unfall gebaut.Mußte zum Aufbauseminar,durfte Bußgeld,das Schreiben vom Straßenverkehrsamt und die Nachschulung bezahlen...das tat weh, nicht nur meiner Brieftasche...und zwei Punkte hab ich auch bekommen,aber seitdem fahr ich sowat von umsichtig.Bei 14Punkten denk ich aber auch,dass der Lappen weg ist.Naja, wer es nicht lernt...Sorry,selber schuld.Auf jeden Fall würd ich mich an Deiner Stelle schonmal drüber freuen,bald wieder ein paar nette Leute kennenzulernen...in Bus und Bahn ;o) Lieben Gruß

Kommentar von ananasie am 17. November 2008 06:54

ich dachte in der probezeit kann man gar net so hoch kommen. ich halt das für ziemlich gesponnen was der da erzählt


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. November 2008 06:45
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bei 14 Punkten ist doch in der Probezeit schon lange Sense....


anonym
beantwortet von TanteBertha am 17. November 2008 06:09
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Ich hoffe doch sehr, dass ich nicht in Deiner Nähe wohne. Zumindest, solange Du den Führerschein noch hast :-)


anonym
beantwortet von DerKlenne15 am 17. November 2008 03:41
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oha


Cattya
beantwortet von Cattya am 17. November 2008 02:02
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Also ich glaube das nicht.

Kommentar von huzla am 17. November 2008 02:19

schau mal 4 abgefahrene reifen gibt 12 punkte also pro reifen 3....und jetzt bin ich zu schnell gewesen gibt nochmal 2 bestimmt.....sind schon 14! so schnell gehts, und das mit dem alkohol war übrigens nicht meine person falls es interessiert

Kommentar von 1fa1c148041f9f7b61dcd511eac295e7smallCattya am 17. November 2008 02:24

naja, aber du ernennst dich selbst zum experten für geschwindigkeitsüberschreitungen. bei solch einer provokation sollte dich das feedback nicht überraschen.

Kommentar von huzla am 17. November 2008 02:28

es gibt keine entschuldigung schon klar , wenn mans eilig hat im berufsverkehr und dann noch pech....naja selbst schuld.wer sagt er ist in seinen jungen jahren noch nie einmal zu schnell gefahren also der lügt doch, oder? deshalb bin ich noch kein raser


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 17. November 2008 01:50
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Was für Auflagen ?...hoffentlich ist der "Lappen" weg und wird nie wieder erteilt. Wer in der Probezeit so "unverantwortlich" fährt hat seine Befugnis zum Autofahren sich selbst aberkannt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. November 2008 01:41
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http://forum.jurathek.de/ (Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht)


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 17. November 2008 01:39
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Ich denke, dass du zur Nachschulung mußt. Ich würde wegen Unwissenheit dir nochmal die ganze Prüfung machen lassen. mfg


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 17. November 2008 01:39
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Ich denke, dass du zur Nachschulung mußt. Ich würde wegen Unwissenheit dir nochmal die ganze Prüfung machen lassen. mfg


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 17. November 2008 01:38
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Na hoffentlich ist der Lappen weg. Eigentlich sollte man aus "Fehlern" lernen, dann häufen sich die Punket auch nicht an!


GregorT
beantwortet von GregorT am 17. November 2008 01:38
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:D Führerschein weg! MPU. Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Glaub ich zumindest.


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