♥ Sender am 13.01.2008 um 19:39 Uhr
Hallo ihr Lieben,
Ich hätte gerne gewusst, was der Begriff 'Ehrenmitglied' (eines Vereins) genau bedeutet. Mein Duden schweigt sich leider über die Bedeutung aus. :-(
Insbesondere hätte ich gerne gewusst, ob ein Ehrenmitglied automatisch keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt oder ob es sich auch noch um eine Ehrenmitgliedschaft handeln kann, wenn nur ein geringerer Beitrag gezahlt wird.
(Letztlich also: ist Ehrenmitgliedschaft eine Definitionsfrage eines jeden Vereins oder gibt es klare Regeln, wie ein Ehrenmitglied definiert ist?)
Hat jemand weitergehende Links? Wikipedia benutzt den Begriff auch nur, ohne zu definieren...

Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienst erworben haben.
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, nehmen ohne Stimmrecht an den Versammlungen teil. Jedes Mitglied des Bundesverbandes ist zugleich Mitglied in dem Landesverband, in dem es seinen Wohnsitz hat. Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. dem Ehrenvorsitzenden.

Persönlichkeiten, die sich um den Verein oder die von ihm verfolgten Ziele besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, bezahlen jedoch keine Beiträge.
tradaix am 13. Januar 2008 19:57 Die Ehrenmitgliedschaft bezieht sich nicht nur auf Vereine, sondern allgemein auf Organisationen.
♥ Sender am 13. Januar 2008 20:02 Danke schön.
Gibt es für die Definition eine Quelle im Netz?
(Nicht, dass ich Euch nicht trauen würde... :-)
HerrLich am 13. Januar 2008 20:06 Hier ist sie: http://www.ibf-ev.org/p_dede.htm
♥ Sender am 13. Januar 2008 20:13 Siehst Du: diese (Beispiel-) Links habe ich auch schon entdeckt. Ich interpretiere das aber (nur) als ein weiteres Beispiel.
Was ich suche, ist eine allgemeinnützige Definititon.
Ich glaube, das gibt es gar nicht. Sonst müsste es sich im Vereinsrecht oder ähnlichem finden...
♥ Sender am 13. Januar 2008 20:17 Da steht was (Vereinsrecht diesmal mitgegoogelt):
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-1955.html
Weiß aber nicht, ob das ausreichend verbindlich ist. (soll Diplom-Rechtspfleger sein, der Antwortgeber. Kenne aber das Forum nicht und kann nicht einschätzen, obs stimmt...)
Da steht: es ist satzungsabhängig, es kann auch sein, dass das Ehrenmitglied auch zahlt.