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Was beinhaltet eine Ehrenmitgliedschaft?

gefragt von sendersender am 13.01.2008 um 19:39 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Ich hätte gerne gewusst, was der Begriff 'Ehrenmitglied' (eines Vereins) genau bedeutet. Mein Duden schweigt sich leider über die Bedeutung aus. :-(

Insbesondere hätte ich gerne gewusst, ob ein Ehrenmitglied automatisch keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt oder ob es sich auch noch um eine Ehrenmitgliedschaft handeln kann, wenn nur ein geringerer Beitrag gezahlt wird.

(Letztlich also: ist Ehrenmitgliedschaft eine Definitionsfrage eines jeden Vereins oder gibt es klare Regeln, wie ein Ehrenmitglied definiert ist?)

Hat jemand weitergehende Links? Wikipedia benutzt den Begriff auch nur, ohne zu definieren...

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freizeit x 40.102 ehrenmitglied x 2

Computermann
beantwortet von Computermann am 13. Januar 2008 19:43
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Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienst erworben haben.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, nehmen ohne Stimmrecht an den Versammlungen teil. Jedes Mitglied des Bundesverbandes ist zugleich Mitglied in dem Landesverband, in dem es seinen Wohnsitz hat. Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. dem Ehrenvorsitzenden.

Kommentar von promi am 15. Oktober 2008 11:36

Sie schreiben, dass die Ehrenmitgliedschaft mit Tod endet. Kann so etwas nicht auch nach dem Tod ausgesprochen werden zur Ehrung der Verdienste? Eine Ehrenbürgerschaft z.B. endet doch auch nicht mit dem Tod, oder? Ich weiß z.B., dass man die Toten durch Kranzniederlegungen seitens der Stadt ehrt, wenn sie Ehrenbürger sind.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 19:43
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Persönlichkeiten, die sich um den Verein oder die von ihm verfolgten Ziele besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, bezahlen jedoch keine Beiträge.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 13. Januar 2008 19:57

Die Ehrenmitgliedschaft bezieht sich nicht nur auf Vereine, sondern allgemein auf Organisationen.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 13. Januar 2008 20:02

Danke schön.

Gibt es für die Definition eine Quelle im Netz?

(Nicht, dass ich Euch nicht trauen würde... :-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 13. Januar 2008 20:06
Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 13. Januar 2008 20:13

Siehst Du: diese (Beispiel-) Links habe ich auch schon entdeckt. Ich interpretiere das aber (nur) als ein weiteres Beispiel.

Was ich suche, ist eine allgemeinnützige Definititon.

Ich glaube, das gibt es gar nicht. Sonst müsste es sich im Vereinsrecht oder ähnlichem finden...

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 13. Januar 2008 20:17

Da steht was (Vereinsrecht diesmal mitgegoogelt):

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-1955.html

Weiß aber nicht, ob das ausreichend verbindlich ist. (soll Diplom-Rechtspfleger sein, der Antwortgeber. Kenne aber das Forum nicht und kann nicht einschätzen, obs stimmt...)

Da steht: es ist satzungsabhängig, es kann auch sein, dass das Ehrenmitglied auch zahlt.



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