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Was beinhaltet die Reisegepäckversicherung?

gefragt von miomiomio am 16.02.2008 um 0:07 Uhr

welche Gepäckstücke etc. sind abgesichert?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 16. Februar 2008 00:09
3x
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Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während der Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördertwerden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken,die auf der Reise erworben werden.Gegenstände,die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführtwerden,sind nichtversichert.Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der versicherten Personen aufbewahrt werden (z. B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen),gelten nur als Reisegepäck,solange sie von dortaus zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. https://www.travelsecure.de/pdf/bed-gepaeck.pdf

Kommentar von vanDiepen am 16. Februar 2008 00:11

DH!


anonym
beantwortet von gruenbaum am 16. Februar 2008 00:18
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Versicherungsschutz besteht, wenn

? versicherte Sachen abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet,

? während der übrigen Reisezeit für die genannten Schäden unter anderem durch Diebstahl, Raub, Verlieren,, Sturm oder Brand,

? das Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Februar 2008 08:33

Bei Punkt 1 und 3 haftet doch aber sowieso das Beförderungsunternehmen. Bei Deibstahlt ist das Gepäck nur versichert, wenn man darauf aufpaßt... und wenn darauf aufgepaßt wird, wird selten etwas geklaut


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. Februar 2008 08:31
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Ich halte Reisgeüäckversicherungen für absolut unnötig. Wann zahlen die Versicherungen? Nur dann wenn die Gegenstände transportiert werden und sie sich unter Aufsicht befinden. Bei Aufgabe von Gepäck durch Bahn und Flugzeug haftet ja sowieso auch die jeweilige Gesellschaft, ebenso wie bei zu späten Eintreffen des Gepäcks. Wird das Gepäck geklaut weil du es nicht in der Hand gehalten und darauf aufgepaßt hast ist es sowieso nicht versichert. Wenn im Hotel ein Brand ausbricht haftet das Hotel und ein Koffer geht selten alleine im freien in Flammen auf. Die Gelegenheiten bei der solch eine Versicherung zum Einsatz kommt ist äußerst gering. Geldverschwendung

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 16. Februar 2008 19:29

Sehe ich genauso. Hinzu kommt, daß Reisegepäck meines Wissens nach schon in der Hausratversicherung mitversichert ist.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Februar 2008 22:41

höchstens in verschlossenen Räumen


anonym
beantwortet von Service08 am 16. Februar 2008 07:20
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Für die paar Euros auf jeden Fall so eine Versicherung abschließen.


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