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Was bedeutet "Zweitmeinung" im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform?

gefragt von Stephanie am 09.01.2007 um 15:54 Uhr

Muss man jetzt jedesmal noch zu einem zweiten Arzt gehen, bevor man eine Therapie/ ein Medikament verschrieben bekommt? Das würde doch die Kosten nur unnötig in die Höhe treiben?


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anonym
beantwortet von wepie am 9. Januar 2007 16:11
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Hallo,Die Verordnung von kostenintensiven beziehungsweise speziellen Arzneimitteln, Diagnostika und Hilfsmitteln durch den behandelnden Arzt muss in Abstimmung mit fachlich besonders ausgewiesenen Ärzten erfolgen. Die näheren Bestimmungen zu den Verfahren und die Auswahl der zu konsultierenden Ärzte erfolgen durch die gemeinsame Selbstverwaltung. Die freie Arztwahl bleibt dabei erhalten.



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