
zivilrecht ist gemäß bürgerlichem gesetzbuch.
typischer fall mietrechtssachen, klagen, scheidung etc.
strafrecht gem. stpo und stgb also diebstahl etc.

Gegenteil von Öffentlichem Recht - Private gegen Private (und die Bibel ist das BGB)

nicht ganz.... das Gegenteil von Strafrecht wohl eher.... BGB gegen StGB
dosengabel am 19. November 2008 15:09 Falsch: Privatrecht (Zivilrecht) und Öffentliches Recht, Strafrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts

Das Privatrecht gliedert sich
* in das allgemeine Privatrecht, auch bürgerliches Recht oder Zivilrecht genannt (von Ius civile) und
* in das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht.
Strafrecht gehört allerdings zum öffentlichen Recht, nicht zum Zivilrecht.
hab ich auch nicht behauptet. ich wollte damit die zwei groben bereiche zeigen.